• 14.03.2016, 11:41:24
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  • OTS0094 OTW0094

Ergebnisbekanntmachung betreffend die Angebote nach § 2a FinStaG des Kärntner Ausgleichzahlungs-Fonds

Bezüglich des Erwerbs bestimmter Schuldtitel der HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“)

Utl.: Bezüglich des Erwerbs bestimmter Schuldtitel der HETA ASSET
RESOLUTION AG („HETA“) =

Klagenfurt (OTS) - Am 21. Januar 2016 hat der Kärntner
Ausgleichzahlungs-Fonds (der „Fonds“) auf Grundlage der Bestimmung
des § 2a Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des
Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG), Angebote zum
rechtsgeschäftlichen Erwerb bestimmter Schuldtitel (die
"Schuldtitel") der HETA Asset Resolution AG, für die das Land Kärnten
und die Kärntner Landes- und Hypothekenbank Holding gemäß §§ 4 und 5
Kärntner Landesholding-Gesetz unmittelbar aufgrund landesgesetzlicher
Anordnung als Ausfallsbürgen haften, nach Maßgabe der Konditionen und
vorbehaltlich der in der auf den 21. Januar 2016 datierten
Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") und den dazugehörigen
Tender Anweisungen enthaltenen Bedingungen, welche die Angebote
darstellen (die "Angebote"), gelegt. Die Angebotsfrist endete am 11.
März 2016 um 17:00 Uhr (CET).

Der Fonds gibt hiermit bekannt, dass die Angebote von den Gläubigern
der Schuldtitel nicht mit den für den Erwerb der von den Angeboten
umfassten Schuldtiteln gemäß § 2a Abs. 4 FinStaG erforderlichen
Mehrheiten angenommen wurden. Somit sind die in der Angebotsunterlage
als Transaktionsbedingungen bezeichneten Bedingungen für den Erwerb
der von den Angeboten umfassten Schuldtitel nicht erfüllt. Der Fonds
wird keine der von den Angeboten umfassten Schuldtitel erwerben.

Eine Bekanntmachung gemäß § 2a Abs. 4 FinStaG (sog.
FinStaG-Ergebnisbekanntmachung) durch den Fonds wird nicht erfolgen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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