Wolfgang Pichler einstimmig zum Präsidenten gewählt
Utl.: Wolfgang Pichler einstimmig zum Präsidenten gewählt =
Wien (OTS) -
Neuer Präsident des Trägervereins
Heute, Freitag, fand die Jahrespressekonferenz des Presserats statt.
Dabei wurde der neue Präsident des Trägervereins Wolfgang Pichler,
Verlagsleiter des Manz-Verlags und Präsident des Österreichischen
Zeitschriften und Fachmedienverbands, vorgestellt. Er wurde in der
gestrigen Sitzung des Trägervereins einstimmig gewählt und tritt die
Nachfolge von Astrid Zimmermann an, die gestern aus dem Trägerverein
ausgeschieden ist und den Presserat seit seiner Wiedergründung im
Jahr 2010 unterstützt und gefördert hat.
„Ich freue mich, dass der ÖZV von Anfang mit an Bord war und sich der
Presserat bei den Leserinnen und Lesern gut etabliert hat. Das sieht
man auch daran, dass es im letzten Jahr zu dem Bild der toten
Flüchtlinge im LKW auf der A4 mit 180 Beschwerden einen Negativrekord
gab“, so Wolfgang Pichler. Neuer Vizepräsident ist Thomas Götz, stv.
Chefredakteur der „Kleinen Zeitung“ (entsandt vom Verein der
Chefredakteure).
Fallstatistik 2015
Der Presserat zog bei der Pressekonferenz auch Bilanz über das Jahr
2015. Die Senate des Presserats behandelten im Vorjahr insgesamt 253
Fälle, in 44 Fällen stellten sie Verstöße gegen den Ehrenkodex für
die österreichische Presse fest. Neun dieser 44 Ethikverstöße wurden
als geringfügig eingestuft und daher bloß Hinweise ausgesprochen. Zum
Verglich: 2014 gab es bei 238 Fällen 35 Ethikverstöße (davon 2
Hinweise).
Nachfolgend die Fallzahlen 2015 für einzelne Medien und in Klammer
dazu jeweils die medienethischen Verstöße: „Kronen Zeitung“ 54 Fälle
(19), „Österreich“ 29 (9), „Der Standard“ 24 (2), „Heute“ 23 (7),
„Kleine Zeitung“ 14 (1), „Kurier“ 13 (2), „Die Presse“ 11 (1),
„Bezirksblätter“ 9 (2), „Profil“ 7 (1), TT 7 (0), SN 5 (1), VN 7 (0)
„OÖNachrichten“ 5 (2), „Wiener Zeitung“ 4 (1).
In neun Fällen wurden die Senate eigenständig aktiv; dabei wurden
sieben Ethikverstöße festgestellt.
Medienethische Entscheidungen des Jahres 2015
Die meisten Ethikverstöße betrafen Persönlichkeitsverletzungen (Punkt
5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse) und
Diskriminierungen von Personengruppen (Punkt 7 des Ehrenkodex).
Zu den Persönlichkeitsverletzungen zählten u.a.: Die Veröffentlichung
von Bildern der trauernden Angehörigen nach dem German-Wings-Absturz;
die Veröffentlichung eines IS-Videos, in dem das Ertränken von
Gefangenen in einem Eisenkäfig gezeigt wird; die Verwendung von
privaten Facebook-Fotos einer ermordeten Taxilenkerin; die
Veröffentlichung eines Fotos, das den Sarg eines Mordopfers und die
Trauergemeinde zeigt; die Veröffentlichung eine Bildes mit toten
Flüchtlingen in einem LKW auf der A4; die Vorverurteilung der
Schlepper der Flüchtlinge dieses LKWs in einer Twitter-Meldung einer
Tageszeitung; die Veröffentlichung eines Bildes von Ex-Miss Austria
Ena Kadic nach ihrem Absturz; die Bezeichnung eines Sängers als „eine
Art Oberkakerlake im rechten Eck“; die Falschmeldung, dass 60
Polizisten in einer Wiener Gemeindewohnung zwei Dschihadisten mit
Maschinenpistolen verhaftet hätten; die Freischaltung eines Postings
in einem prä-moderiertem Forum, in dem die Erschießung der Autoren
eines satirischen Reiseführers gefordert wurde.
Als Diskriminierungen werteten die Senate: Die überzogene Darstellung
von Protesten von Flüchtlingen in einem Zeltlager in OÖ; die
Identifikation mit der Äußerung, dass durch die Einwanderung von
Flüchtlingen „eine Mischrasse mit einem IQ von 90“ in Europa
geschaffen werden solle; die Bezeichnung von FPÖ-Anhängern als
„hässlichste Menschen Wiens“; nicht recherchierte negative Vorfälle
mit Flüchtlingen in einem Kommentar (Afghanen schlitzen in
ÖBB-Waggons die Sitze auf; Horden von Flüchtlingen stürmen die
Supermärkte und reißen die Packungen auf).
Darüber hinaus gab es auch Verstöße gegen das Gebot, zwischen Werbung
und redaktionellen Inhalten zu unterscheiden. So wurde z.B. die
Veröffentlichung von drei wohlwollenden Interviews mit
Unternehmenschefs in einer Gratiszeitung - gekoppelt mit ganzseitigen
Inseratenschaltungen auf der gegenüberliegenden Seite - als
Ethikverstoß gewertet. Beanstandet wurde auch die als „Reportage“
verschleierte Werbung für ein Bordell in Kärnten in einer
Gratis-Wochenzeitung.
Keine Ethikverstöße stellten die Senate in den folgenden Fällen fest:
Die Veröffentlichung eines Bildes, das einen Polizisten kurz vor
dessen Ermordung durch die „Charly-Hebdo“-Attentäter zeigt; eine
Reportage über den Unmut von Anrainern des Flüchtlingslagers
Traiskirchen; die Veröffentlichung von Bildern eines toten
Flüchtlingskinds am Strand von Bodrum; die Veröffentlichung von Namen
und Bild eines Co-Piloten, der offenbar absichtlich einen Airbus
abstürzen ließ; die Bezeichnung des griechischen Ex-Finanzministers
Varoufakis als „notorischen Falschspieler“ und „linkslinken
Ochi-Trommler“; die Schlagzeile „Flüchtlings-Tsunami spült Gesetze
weg“; der Vorwurf einer „geistigen Umnebelung“ an FPÖ-Politikerin
Ursula Stenzl; die Aufforderung in einem Vorwort eines
Monatsmagazins, nicht die FPÖ zu wählen.
Den Tätigkeitsbericht 2015, in dem viele der oben genannten Fälle
genauer beschrieben werden, sowie eine detaillierte Fallstatistik
finden Sie unter www.presserat.at.
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