• 02.03.2016, 10:07:15
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AK Studie: Frauen an der Unternehmensspitze – Fehlanzeige!

Frauenanteil in Geschäftsführungen der Top-200-Unternehmen nur 7,2 Prozent

Utl.: Frauenanteil in Geschäftsführungen der Top-200-Unternehmen nur
7,2 Prozent =

Wien (OTS) - Frauen an der Unternehmensspitze bleiben auch im Jahr
2016 die Ausnahme. Das zeigt der aktuelle Frauen.Management.Report
der AK Wien. Sowohl in den umsatzstärksten 200 Betrieben des Landes
als auch in den Unternehmen an der Wiener Börse sind demnach
Vorstandsposten und Aufsichtsratsmandate weiterhin männlich
dominiert. Zudem zeigt ein Vergleich mit den übrigen EU-Staaten ganz
klar: „Nachzügler“ Österreich liegt deutlich unter dem Durchschnitt,
es herrscht akuter Aufholbedarf. Und: Jene Länder, die bereits auf
gesetzlicher Ebene Maßnahmen ergriffen haben, konnten die
Repräsentanz von Frauen deutlich steigern. Die AK fordert deshalb die
Einführung einer Geschlechterquote von 40 Prozent bei der Besetzung
von Aufsichtsratsmandaten.

Seit mehr als zehn Jahren untersucht die AK Wien die Repräsentanz
von Frauen in den Spitzengremien der österreichischen Wirtschaft
(Geschäftsführung und Aufsichtsrat). Erhoben werden die Zahlen sowohl
für die umsatzstärksten Top-200-Unternehmen als auch für die
börsennotierten Unternehmen. Und hier fällt besonders auf: Jedes
vierte der 200 größten Unternehmen kommt in Geschäftsführung und
Aufsichtsrat gänzlich ohne Frauen aus. Der ungleiche Arbeitsmarkt der
Geschlechter spitzt sich also in der Verteilung von
Führungspositionen und damit in der wirtschaftlichen Einflussnahme
zu. „Dabei sind Frauen bestens ausgebildet und haben beispielsweise
im Abschluss des Wirtschaftsstudiums ihre männlichen Kollegen längst
überholt. Qualifikation allein reicht scheinbar nicht aus, um an die
Unternehmensspitze zu kommen: Je höher die Hierarchieebene, desto
intransparenter die Selektionskriterien und der Auswahlprozess“, so
Studienautorin Christina Wieser.

Geschäftsführungen bleiben in Männerhand
Die Geschäftsführungen der 200 umsatzstärksten Unternehmen sind und
bleiben eine Männerbastion. Der Frauenanteil liegt Anfang Jänner 2016
bei lediglich 7,2 Prozent. In den börsennotierten Konzernen zeichnen
sich analoge Strukturen ab. Nur in sieben von ihnen ist überhaupt ein
weibliches Vorstandsmitglied bestellt. In allen untersuchten
Unternehmen sind laut Firmenbuch und Internetauftritt insgesamt nur
fünf Frauen als Vorstandsvorsitzende (CEO) beziehungsweise alleinige
Geschäftsführerin tätig: Sabine Herlitschka (Infineon AG), Tatjana
Oppitz (IBM GmbH), Herta Stockbauer (BKS Bank AG), Karin Trimmel
(Gurktaler AG) und seit 1. Jänner 2016 Elisabeth Stadler bei der
Vienna Insurance Group AG.

Aufsichtsrat – viel Luft nach oben
„Etwas besser, aber dennoch verbesserungswürdig, gestaltet sich die
Situation in den Aufsichtsratsgremien“, weiß AK-Expertin Wieser. Bei
den Top-200-Unternehmen beträgt der Anteil von Frauen in den
Kontrollgremien derzeit 17,7 Prozent. Auch in den börsennotieren
Unternehmen beläuft sich der Prozentsatz mittlerweile auf 17,4
Prozent. Im Europa-Vergleich schneidet Österreich aber nach wie vor
unterdurchschnittlich ab. EU-weit hat die Kommission einen Schnitt
von 21 Prozent erhoben, für Österreich sind es 18 Prozent. Angeführt
wird das Ranking von Island (44 Prozent) und Norwegen (36 Prozent).
Frankreich liegt bei 33 Prozent, Deutschland bereits bei 25 Prozent.
Österreich hat also noch viel Luft nach oben.

Studienautorin Wieser: „Der Weg zu mehr Frauen in Spitzengremien
ist steinig. Akzeptanzdefizite und Vorbehalte stellen sich als
wesentliche Hürden heraus. Zudem läuft etwa die
Aufsichtsratsentsendung in Österreich sehr informell und
unstrukturiert ab. Umso dringender braucht es eine Politik, die mit
entsprechenden Rahmenbedingungen und Gesetzen die Karrierechancen von
Frauen verbessert. Andere Länder wie Frankreich haben bereits
vorgemacht, wie es geht.“

Die AK fordert daher:
+ Die Einführung einer Geschlechterquote von 40 Prozent bei der
Besetzung von Aufsichtsratsmandaten. Wird diese Quote nicht
eingehalten, müssen wirksame Sanktionen gesetzt werden (zB Bußgelder,
Konsequenzen bei öffentlicher Auftragsvergabe).

+ Die Aufgaben des neuen Nominierungsausschusses (u.a. Festlegung
einer Zielquote für Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat), der seit
2014 für Kreditinstitute vorgesehen ist, sollten für alle
börsennotierten Unternehmen gelten.

+ Flankierende Maßnahmen zur Frauenförderung in den Bereichen
Rekrutierung, Karriereentwicklung und Weiterbildung, Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, Unternehmensführung und –kultur.

SERVICE: Die Studie finden Sie unter
http://wien.arbeiterkammer.at/frauen-management-report

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