- 01.03.2016, 08:22:34
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Pensionsgipfel: Keine Verschlechterungen für Frauen
Frauenpensionsantrittsalter wird nicht vorzeitig angehoben
Utl.: Frauenpensionsantrittsalter wird nicht vorzeitig angehoben =
Wien (OTS) - „Ich habe immer gesagt, dass eine vorzeitige Anhebung
des Frauenpensionsantrittsalters viele ältere Frauen in die
Arbeitslosigkeit drängen würde“, freut sich Gabriele Heinisch-Hosek
über die erzielte Einigung, das Frauenpensionsantrittsalter erst wie
beschlossen ab 2024 schrittweise anzuheben.
Die nun beschlossenen Anreize nach dem gesetzlichen
Pensionsantrittsalter weiterzuarbeiten seien vor allem für Frauen
interessant. „Wird eine Pension in Anspruch genommen und parallel
gearbeitet, wird der Teil des Einkommens, der die Ausgleichszulage
oder die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, auf die Pension
angerechnet. Dies gilt drei Jahre nach dem gesetzlichen
Antrittsalter, bei Frauen also bis 63. Wer in diesen drei Jahren
weiterarbeitet und dabei seine Pension nicht konsumiert, zahlt in
dieser Zeit nur den halben Pensionsversicherungsbeitrag, bekommt aber
den vollen Beitrag auf das Pensionskonto gutgeschrieben“, erläutert
die Frauenministerin.
Auch die erhöhte Ausgleichszulage von 1.000 Euro bei mehr als 30
Beitragsjahren komme vor allem Frauen zugute, da dieser Vorteil vor
allem bei langer Teilzeitbeschäftigung schlagend wird, so
Heinisch-Hosek abschließend.
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