- 23.02.2016, 12:00:40
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Primärversorgung 2020 (2)
Vernetzung in Versorgungsregionen
Utl.: Vernetzung in Versorgungsregionen =
Wien (OTS) - In ländlichen Regionen wird die Vernetzung
gesundheitlicher Angebote an die jeweiligen demografischen und
geografischen Bedingungen anzupassen sein. Durch die oft größeren
Distanzen wird häufig die elektronische Vernetzung einen hohen
Stellenwert haben.
Beispiel: Vernetzung in Versorgungsregionen im ländlichen Raum
à la styriamed.net
Ein gut gelungenes Beispiel ist Styriamed.at. Damit wurden in der
Steiermark Allgemeinmediziner und Fachärzte mit und ohne
Kassenvertrag sowie Spitalsärzte in einer Art „virtueller
Gruppenpraxis“ vernetzt. In einigen Regionen sind bereits auch andere
Gesundheitsberufe vertreten. Mit Zustimmung des Patienten kommen alle
Befunde direkt zum Hausarzt, der so gezielt alle Phasen der
Behandlung „managen“ kann. Auch lange Wartezeiten auf einen
Facharzttermin lassen sich oft dadurch vermeiden, dass die Ärzte
untereinander rasch und unbürokratisch über eine „Hotline“ freie
Kapazitäten abklärten.
Dieses bewährte Modell soll weiter ausgebaut werden, und die dabei
gemachten Erfahrungen werden zu seiner ständigen Optimierung
beitragen, was auch Vernetzungsmodellen in anderen Regionen zu Gute
kommen wird.
Beispiel: Vernetzung im „Grätzel“ optimiert Abstimmung,
Kooperation, Ordinationszeiten
Im städtischen Raum kann eine Vernetzung im „Grätzel“ zu einer
Optimierung der Versorgung beitragen. Ein „Grätzel“ kann, je nach
Größe, einen Bezirk umfassen oder Bezirks-übergreifend sein.
Steinhart: „Die Einbeziehung des Ärztefunkdienstes und damit die 24
Stunden Betreuung der Patienten müssen gewährleistet sein.“
Es bestehen derzeit auf informeller Ebene bereits lokale Netzwerke
von Allgemeinmediziner-Ordinationen, die eng zusammen arbeiten. „Weil
es hier vertragliche Restriktionen gibt, arbeiten wir derzeit an
einer formalen Ausformung“, sagt Steinhart.
Voraussetzungen für die Umsetzung von „Primärversorgung 2020“
„Erforderlich für die Umsetzung von ‚Primärversorgung 2020‘ sind
flexible Formen der ärztlichen Zusammenarbeit, etwa
Time-Sharing-Praxen, eine Lockerung der Vertretungs-Bestimmungen
sowie angemessene Bereitschaftsdienst-Modelle“, erklärt Steinhart.
„Damit wird auch den individuellen Lebensumständen von Ärzten
Rechnung getragen und zum Beispiel eine bessere Vereinbarung von
Beruf und Familie ermöglicht.“
Um „Primärversorgung 2020“ zu verwirklichen, müssen lediglich
punktuelle Änderungen im Ärztegesetz und im ASVG vorgenommen werden.
Ein eigenes PHC-Gesetz ist nicht erforderlich. (bk) (Schluss)
Die vollständige Presseunterlage finden Sie auf unserer Website
unter:
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Fotos auf Anfrage bei:
Frau Dr. Susanne Lang-Vorhofer
s.lang@aerztekammer.at
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