• 18.02.2016, 13:15:19
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Jarmer zu Mindestsicherung: Geplante Verschärfung in NÖ dramatisch für Menschen mit Behinderungen

Grüne: Entlohnung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen muss den realen Lebenskosten angepasst werden

Utl.: Grüne: Entlohnung in Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen muss den realen Lebenskosten angepasst werden =

Wien (OTS) - Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer
Behinderung nicht erwerbsfähig sind, und keine oder nur eine geringe
Pension beziehen, sind auf die Mindestsicherung angewiesen. Ebenso
Menschen, die in sogenannten „Geschützten Werkstätten“ arbeiten und
lediglich ein Taschengeld beziehen. Die geplanten Änderungen im
niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes (NÖ MSG) würden für
Menschen mit Behinderungen dramatische finanzielle Auswirkungen
haben. „Die Anrechnung von Wohnbeihilfe bzw. Wohnzuschuss auf die
Mindestsicherung kann bedeuten, dass Menschen mit Behinderungen
wieder in Behindertenheime ziehen müssen“, sagt die
Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer. „Das widerspricht
der UN-Behindertenrechtskonvention, die eindeutig die freie Wahl des
Wohnortes für Menschen mit Behinderungen vorsieht.“

Damit Menschen mit Behinderungen erst gar nicht in die Situation
kommen, Mindestsicherung beziehen zu müssen, sind weitere
Anstrengungen notwendig, um diese Personengruppe in den Arbeitsmarkt
zu integrieren. „Auch Menschen mit Behinderung, die in sogenannten
‚Geschützten Werkstätten‘ arbeiten, müssen endlich einen gerechten
Lohn für ihre Arbeit bekommen, damit sie aus eigener Kraft ihre
Lebenshaltungskosten bestreiten können. Die derzeitige
Taschengeldregelung ist diskriminierend und macht Menschen von
Sozialleistungen abhängig“, betont Jarmer.
Laut Sozialbericht ist die Armutsgefährdungsquote von Menschen mit
Behinderungen mit 20 Prozent fast doppelt so hoch wie jene von
nichtbehinderten Menschen. „Ich appelliere daher an die Abgeordneten
im Niederösterreichischen Landtag, diese Verschlechterungen nicht zu
beschließen“, sagt Jarmer.

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