Gesamtes Ermittlungsverfahren seit 2001 endete mit einem Freispruch 2008 und mit der rechtskräftigen Einstellung im Februar 2016.
Utl.: Gesamtes Ermittlungsverfahren seit 2001 endete mit einem
Freispruch 2008 und mit der rechtskräftigen Einstellung im
Februar 2016. =
Linz (OTS) - Bekanntlich stellte die Staatsanwaltschaft Linz im März
2015 das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der
Imperial-Finanzgruppe, Dr. Faramarz Ettehadieh, und gegen Unternehmen
der Imperial-Finanzgruppe, ein. Dagegen wurden von einigen wenigen
Privatbeteiligten Fortführungsanträge gestellt. Diesen wurde nun mit
Beschluss des Landesgericht Linz vom 09.02.2016 nicht entsprochen,
und ist damit die Einstellung des Ermittlungsverfahrens rechtskräftig
geworden.
Eine Sachverhaltsdarstellung der OÖ Arbeiterkammer, die Investoren
vertrat, hatte 2001 wegen dem Wertverlust von Beteiligungen ein
Ermittlungsverfahren ausgelöst. Die vom Untersuchungsrichter
beauftragten Gutachter Matthias Kopetzky und Martin Geyer erstellten
um mehr als 2,5 Mio. Euro mehrere Gutachten, die sich in der Folge
entweder als falsch herausstellten oder weitere Ermittlungen nicht
unterstützt haben.
Es kam ab Mitte 2007 zu einer Verhandlung, die im April 2008 mit
einem klaren Freispruch endete, da das vom Gericht beauftragte
Gutachten eines weiteren Sachverständigen die Darstellung des
Geschäftsführers untermauerte und die Geschäftstätigkeit als korrekt
bestätigte. Auch der Oberste Gerichtshof bestätigte im Jänner 2010
den Freispruch. In der Folge wurden die weiteren Teile des
Ermittlungsverfahrens zum größten Teil eingestellt.
2011 brachte der VKI Wien eine Sachverhaltsdarstellung gegen
Unternehmen der Imperial-Finanzgruppe und gegen den Geschäftsführer
Dr. Ettehadieh ein. Die Staatsanwaltschaft beauftragte den
Sachverständigen Thomas Eckel mit der Erstellung eines Gutachtens.
Dieser kam in seinem Gutachten zusammengefasst zum Ergebnis, dass
keine ungerechtfertigten Zahlungen geleistet wurden und keinerlei
Anhaltspunkte für Verstöße gegen Bilanzierungsgrundsätze vorliegen.
Demzufolge sah die Staatsanwaltschaft keinen Grund für weitere
Ermittlungen und hat das Ermittlungsverfahren im März 2015
eingestellt. Gegen diese Einstellung wurden von einigen wenigen
Privatbeteiligten Fortführungsanträge gestellt. Dazu hatte die
Staatsanwaltschaft Linz, die über 15 Jahre in diesem
Ermittlungsverfahren tätig war, eine 14-seitige Stellungnahme
abgegeben und beantragt, das Landesgericht Linz möge den Anträgen der
Fortführungswerber nicht entsprechen. Mit Beschluss vom 09.02.2016
wurde nun vom Landesgericht Linz den Fortführungsanträgen nicht
entsprochen und ist damit die Einstellung des Ermittlungsverfahrens
rechtskräftig geworden.
Dazu betont Dr. Ettehadieh: „Damit endet für uns eine lange
Zeitspanne, die von lokaler, regionaler und nationaler Medienpräsenz
begleitet war. Dieses positive Ergebnis ändert aber nichts an den
großteils nicht ersetzbaren Schäden, die dadurch entstanden und wovon
bedauerlicherweise auch unsere Investoren betroffen sind.“
Dr. Ettehadieh hat die Gutachter Kopetzky & Geyer wegen der falschen
Gutachtenserstellung beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien
geklagt. Diese wurden in II. Instanz vom Oberlandesgericht Wien im
April 2015 zu einer Schadenersatzleistung von Euro 370.000,- samt 4 %
Zinsen (ca. Euro 100.000,-) und zur Haftung für sämtliche zukünftigen
Gutachtensschäden sowie zum Ersatz von Euro 99.000,- Prozesskosten
verurteilt.
„Es war keine einfache Zeit für die Unternehmen der
Imperial-Finanzgruppe über 15 Jahre mit falschen, zum Teil absurden
Vorwürfen begleitet zu werden. Die Einstellung des
Ermittlungsverfahrens und die Schadenersatzleistung der
Gerichtsgutachter haben deswegen nicht nur einen materiellen, sondern
auch einen bedeutsamen symbolischen Wert.“, sagt Dr. Ettehadieh
abschließend.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF