Der Niederösterreichische Landtag will am Donnerstag für alle die Wohnbeihilfe anrechnen und bei subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen die Mindestsicherung zur Gänze streichen.
Utl.: Der Niederösterreichische Landtag will am Donnerstag für alle
die Wohnbeihilfe anrechnen und bei subsidiär
schutzberechtigten Flüchtlingen die Mindestsicherung zur Gänze
streichen. =
Niederösterreich (OTS) - „Flüchtlinge wird gesagt, aber gestrichen
wird dann beim Wohnen für alle, auch alle ÖsterreicherInnen“,
kritisiert die Diakonie. Eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs zur Frage, inwieweit der Bezug von
Wohnbeihilfe den Mindestsicherungs-Anspruch einer Frau mit
Behinderung mindern darf, soll mit einer Gesetzesänderung ausgehebelt
werden. Damit bleibt NÖ Schlusslicht bei der Gewährung
bedarfsdeckender Leistungen in der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung.
„Und mit der Streichung bei subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen
zerstört das Land NÖ die eigene vorbildliche Integrationspolitik der
letzten Jahre“, kritisiert die Diakonie den völlig überraschenden
Schritt des Bundeslandes. Die Einbringung erfolgte im Landtag durch
einen Initiativantrag der ÖVP, sodass der Gesetzesentwurf nicht
einmal einer Begutachtung unterzogen wurde.
Subsidiär Schutzberechtigte sind Flüchtlinge, denen nach der
Europäischen Menschenrechtskonvention Schutz gewährt wurde, weil
ihnen im Heimatland im Falle ihrer Rückkehr unmenschliche Behandlung,
Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Flüchtlinge, denen dieser
Status zugesprochen wird, stammen aus dem Irak oder Afghanistan; aus
Ländern also, in die eine Rückkehr aufgrund der dort herrschenden
Situation auf absehbare Zeit nicht möglich sein wird.
Das Land Niederösterreich setzte bisher auf Integrationsangebote für
diese Gruppe und drängte darauf, dass sie 3 Monate nach
Schutzzuerkennung in privaten Wohnungen unterkommen, um die
Grundversorgungsplätze für Nachkommende wieder freizubekommen.
Tritt das Gesetz - wie im Initiativantrag vorgeschlagen - in Kraft,
verlieren hunderte subsidiär Schutzberechtigte schlagartig ihren
Mindestsicherungsbezug und können ihre Mieten nicht mehr bezahlen.
Sie werden damit vermutlich in die Obdachlosigkeit getrieben.
Tritt das neue Gesetz in Kraft, bricht es außerdem die Artikel 15A
Vereinbarung zur Mindestsicherung, in der subsidiär Schutzberechtigte
als Zielgruppe erfasst sind, und wird einer Prüfung durch den
Verfassungsgerichtshof (Vertrauensschutz) wohl nicht standhalten.
Gleichzeitig verletzt es Europarecht, da die
EU-Gleichstellungsrichtlinie eine derartige Schlechterstellung von
subsidiär Schutzberechtigten nicht vorsieht.
Es sind drüber hinaus noch weitere Veränderungen der gesetzlichen
Bestimmungen zur Mindestsicherung geplant. Diese zielen
offensichtlich darauf, den Druck auf BMS-beziehende, asylberechtigte
Konventionsflüchtlinge zu erhöhen.
„Die Gesetzesänderung richtet sich damit nicht nur gegen Flüchtlinge,
sondern trifft alle Menschen in wirtschaftlichen Notsituationen, die
auf vorübergehende Hilfestellung durch die Mindestsicherung
angewiesen sind.
Durch das Ausscheren einzelner Bundesländer aus der gemeinsamen
Mindestsicherungsvereinbarung (15A –Vertrag) wird das Sozialsystem in
ganz Österreich in eine Schieflage geraten“, so die Diakonie
abschließend.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | DIK