• 12.02.2016, 09:30:01
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Werbestrecke von „Novomatic“ nicht ausreichend gekennzeichnet

Wien (OTS) - Der Senat 3 des Presserats beschäftigte sich mit der
Werbestrecke „35 Jahre Novomatic“, erschienen im „Heute MagazIN“ von
Juli 2015. Nach Meinung des Senats verstößt diese Werbestrecke gegen
den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Die zehnseitige Strecke ist per Klammerung in das Magazin integriert
und unterscheidet sich weder im Schriftbild noch auf sonstige Weise
von der restlichen Aufmachung der Ausgabe. Die Werbestrecke ist
allerdings mit römischen Ziffern versehen und weicht von der
fortlaufenden Nummerierung des „Heute MagazIN“ ab. Die Seite I
fungiert dabei als „Titelseite“ mit einer kurzen Inhaltsangabe, am
linken unteren Rand findet sich in kleiner, um 90 Grad gedrehter
Schrift die Kennzeichnung „Bezahlte Beilage“. Auf Seite II ist eine
Infografik mit dem Titel „Die NOVOMATIC-Gruppe im Überblick“
abgedruckt, auf den Seiten III – V gibt es eine kurze Beschreibung
der Geschäftsfelder des Unternehmens. Danach folgt ein Interview mit
dem Vorstand der „Novomatic AG“ und ein Artikel zum Thema Corporate
Social Responsibility und Spielerschutz. Auf Seite X findet man eine
Werbeeinschaltung von „Novomatic“, die als solche zu erkennen ist.

Der Senat hält zunächst fest, dass der Ehrenkodex in seinen Punkten 3
und 4 vorsieht, dass es bei journalistischen Beiträgen für Leser klar
sein muss, ob es sich um Tatsachenberichte oder um Fremdmeinungen
handelt (Punkt 3.1), und dass Einflussnahmen Außenstehender auf
Inhalt oder Form eines redaktionellen Beitrags unzulässig sind (Punkt
4.1). Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass es den Lesern möglich
sein muss, zwischen (bezahlter) Werbung und redaktionellen Beiträgen
zu unterscheiden. Die Werbestrecke von Novomatic ist nach Auffassung
des Senats für die Leser nicht ausreichend als Anzeige erkennbar. Das
Schriftbild der Überschriften und des Fließtextes unterscheidet sich
nicht von jenem der übrigen Artikel. Die Kennzeichnung als „Bezahlte
Beilage“ auf der ersten Seite ist derart klein ausgefallen, dass die
meisten Leser diese Kennzeichnung übersehen werden. Trotz der
gesonderten Nummerierung mit römischen Ziffern werden viele Leser
nach Ansicht des Senats davon ausgehen, dass die Veröffentlichung
Bestandteil des Magazins ist. Offenbar wurde hier bewusst der
Anschein von Objektivität erweckt und der Eindruck vermittelt, dass
es sich um unabhängig recherchierte journalistische Beiträge handelt;
dies trifft insbesondere auf das „Interview“ mit dem Vorstand von
„Novomatic“ zu, so der Senat weiter. Die Leser wurden in die Irre
geführt. Die betroffene Medieninhaberin wurde aufgefordert, die
Entscheidung freiwillig im „Heute MagazIN“ zu veröffentlichen.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUS EIGENER WAHRNEHMUNG

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall
führte der Senat 3 des Presserats auf eigene Initiative ein Verfahren
durch (selbständiges Verfahren aus eigener Wahrnehmung). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob ein Artikel oder ein
journalistisches Verhalten den Grundsätzen der Medienethik
entspricht. Die Medieninhaberin des „Heute MagazIN“ hat von der
Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch gemacht.
Die Medieninhaberin von „Heute“ hat sich der Schiedsgerichtsbarkeit
des Presserats bisher nicht unterworfen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OPR

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