• 11.02.2016, 09:34:29
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  • OTS0028 OTW0028

Opferverbände: Einstellungsbeschluss der Grazer Staatsanwaltschaft unerträglich

Sozialdemokratische Freiheitskämpfer/innen informieren über Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der NS-Opferverbände und Widerstandskämpfer/innen

Utl.: Sozialdemokratische Freiheitskämpfer/innen informieren über
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der NS-Opferverbände und
Widerstandskämpfer/innen =

Wien (OTS/SK) - Der Bund sozialdemokratischer Freiheitskämpfer/innen,
Opfer des Faschismus und aktiver Antifaschist/inn/en informiert im
Folgenden über die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der
NS-Opferverbände und Widerstandskämpfer/innen zur Einstellung im
„Aula-Strafverfahren“:

„Dass eine Zeitschrift wie die freiheitliche „Aula“ Kommentare eines
Neo-Nazis abdruckt, in denen gefragt wird, ob die Befreiung Tausender
KZ-Häftlinge tatsächlich ein Grund zu feiern sei, ist politisch
ebenso ein Skandal wie die Verunglimpfung der befreiten Häftlinge als
„Landplage“. Für unerträglich halten wir – als Vertretung der
überlebenden politischen Häftlinge und der Angehörigen der Ermordeten
– jedoch die Begründung, mit der die Staatsanwaltschaft Graz ein
deshalb eingeleitetes Strafverfahren wegen nationalsozialistischer
Wiederbetätigung und Verhetzung einstellte: Es stelle „keine
unsachlichen, einseitigen oder propagandistisch vorteilhaften
Darstellungen nationalsozialistischer Maßnahmen und Ziele“ dar, wenn
über die befreiten Häftlinge des KZ Mauthausen behauptet wird, eine
„Horde von 3.000 Befreiten“ sei „raubend und plündernd, mordend und
schändend“ durchs Land gezogen. Und es sei auch keine Verniedlichung
von NS-Verbrechen, wenn die – vermutlich von ehemaligen KZ-Häftlingen
verübte – Ermordung von acht Hitlerjungen im Waldviertel als
„Massenmord“ bezeichnet wird, denn die Ermordung einer größeren
Anzahl von Menschen sei nun einmal Massenmord.

Dass der zur Verhinderung solcher Fehlleistungen eingesetzte
Rechtsschutzbeauftragte am Grazer Einstellungsbeschluss nichts zu
beanstanden fand, weil die Darstellung in der „Aula“ sich mit seinen
Kindheitserinnerungen decke, halten wir auch für demokratiepolitisch
bedenklich.

Umso mehr begrüßen wir die Distanzierung der Grazer
Oberstaatsanwaltschaft und des Bundesministeriums für Justiz.
Bundesminister Dr. Brandstetter hat bei zahlreichen Gelegenheiten
einen selbstkritischen Umgang auch mit der Rolle der Justiz in der
NS-Diktatur eingemahnt. Wir erwarten, dass er dafür sorgt, dass
künftig nur solche Staatsanwälte und Staatsanwältinnen mit Anzeigen
wegen NS-Wiederbetätigung befasst werden, die über ein Mindestmaß an
Wissen über die NS-Herrschaft in Österreich verfügen.

Die Arbeitsgemeinschaft der NS-Opferverbände und
Widerstandskämpfer/innen“

Rückfragemöglichkeit:
Dr. Gerhard Kastelic, ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten
(g.kastelic@a1.net)
Prof. Hannes Schwantner, Bund Sozialdemokratischer
Freiheitskämpfer/innen (kaempfer@spoe.at)
Dr. Winfried Garscha, KZ-Verband (bureau.siglgasse@gmx.at)

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