• 10.02.2016, 14:31:44
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  • OTS0165 OTW0165

Verhöhnung der heute noch lebenden KZ-Opfer

Heftiger Protest der KZ-Überlebenden gegen die Einstellung des Verfahrens gegen die „Aula“

Utl.: Heftiger Protest der KZ-Überlebenden gegen die Einstellung des
Verfahrens gegen die „Aula“ =

Wien (OTS) - Das Comité International de Mauthausen (CIM) als
Dachverband von derzeit 21 nationalen Organisationen von Überlebenden
des KZ Mauthausen und deren Angehörigen verwehrt sich auf das
Heftigste gegen die vollkommen aus der Luft gegriffene Pauschalierung
der Staatsanwaltschaft Graz, die in der Zeitschrift „Aula“
publizierte Bezeichnung von befreiten „KZ-Häftlinge als Landplage und
Massenmörder“ sei zulässig. Mit der Akzeptanz dieser
menschenverachtenden Bezeichnungen durch die Staatsanwaltschaft Graz
werden Formulierungen als richtig befunden, die auch schon beim
Aufruf der Lager-SS zur Menschenjagd im Rahmen der sogenannten
„Mühlviertler Hasenjagd“ gefallen sind.

Als das nationalsozialistische Konzentrationslager Mauthausen und
seine Außenlager befreit wurden, waren dort noch mehrere zehntausend
Menschen interniert. Nach Abzug der SS-Wachmannschaften Anfang Mai
1945 blieben die Häftlinge mehr oder weniger sich selbst überlassen.
Bis zur Befreiung durch die alliierten Truppen (großteils durch die
US-Army) versuchten einige Häftlinge, für sich und ihre Kameraden im
Umkreis der KZ Lebensmittel zu organisieren und somit die
zehntausenden Menschen vor dem sicheren Hungertod zu bewahren. Mit
der Übernahme der befreiten KZ durch die US-Army wurde auch die
Versorgung der befreiten Häftlinge durch die Amerikaner übernommen.

Unbestritten ist, dass diese Beschaffung von überlebensnotwendigen
Lebensmitteln in wenigen Fällen auch gegen den Willen der betroffenen
Lokalbevölkerung geschehen ist. Daraus jedoch abgeleitet die
Formulierung „Landplage“ als zutreffend zu bezeichnen, entbehrt nicht
nur jeder historischen Grundlage, sondern ist auch eine Verhöhnung
der heute noch lebenden KZ-Opfer.

Die Staatsanwaltschaft Graz führt auch aus, dass es unter den KZ
Häftlingen „verurteilte Straftäter“ gegeben habe und somit auch die
diskriminierenden Formulierungen im „Aula“-Artikel gerechtfertigt
seien.

Der Präsident des CIM, Guy Dockendorf, hält mit Nachdruck fest:
„Mein Vater Metty Dockendorf wurde im April 1944 als luxemburgischer
Widerstandskämpfer gegen die Nazi-Besatzung zuerst in das KZ
Mauthausen und dann in die Außenlager Melk und Ebensee deportiert. In
den Tagen der Befreiung in Ebensee waren es ein paar wenige
Häftlinge, die dazu noch körperlich in der Lage waren, die für die
vielen tausend im Lager verbliebenen Häftlingskameraden mit Hilfe der
Lokalbevölkerung und der US-Army Lebensmittel organisierten und somit
vielen Menschen das Leben retten konnten.

Mein Vater und die meisten seiner Kameraden sind heute nicht mehr am
Leben – ich als sein Sohn und als Präsident des CIM sehe in der
Begründung der Staatsanwaltschaft Graz eine kaum wiedergutzumachende
Verhöhnung derer, die ihren Einsatz gegen den Nazi-Terror mit ihrer
Freiheit und oft genug mit ihrem Leben bezahlen mussten. Die
Verunglimpfung diese Menschen als „Landplage“ und „Massenmörder“ im
Jahre 2016 auch noch seitens der Justiz zu rechtfertigen, ist für das
CIM inakzeptabel.“

Wir laden die zuständigen Justizbehörden daher ein, mit unserer
Vermittlung einen begleiteten Rundgang durch die KZ-Gedenkstätte
Mauthausen zu machen und sich mit den historischen Tatsachen profunde
auseinanderzusetzen.
Nebenbei bemerkt: Denkt die Staatsanwaltschaft Graz wirklich, dass zu
den Befreiungsfeiern in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen bis zu 35.000
Teilnehmer (und darunter immer fast die gesamte österreichische
Bundesregierung sowie zahlreiche internationale Staatsgäste) kommen
würden, wenn hier „Massenmördern“ und einer „Landplage“ gedacht
würde?“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MHK

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