• 08.02.2016, 08:39:54
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Verkäuferin bekam fix zugesagten Job nicht, weil sie schwanger wurde: AK erreichte 5.000 Euro Entschädigung

Linz (OTS) - Eine junge Frau aus dem Großraum Linz kündigte ihren
Job, weil ihr eine andere Stelle fix zugesagt worden war. Dann wurde
sie schwanger, und die neue Chefin zog ihre Zusage zurück. Für die
Arbeiterkammer ein klarer Fall von Diskriminierung. Nach einer
Intervention der AK bekam die junge Frau mehr als 5.000 Euro
Entschädigung.

Die Arbeitnehmerin hatte sich vor etwa einem Jahr um eine freie
Stelle als Verkäuferin bei einem österreichischen Handelsunternehmen
beworben. In einem ersten Gespräch wurde vereinbart, dass die
Bewerberin wenige Tage später in einer Filiale zur Probe arbeiten
sollte. Bei diesem Termin gab die Frau auch ihre Bewerbungsunterlagen
ab.

Die Probearbeit verlief offenbar zur Zufriedenheit ihrer
Vorgesetzten, die der jungen Frau telefonisch mitteilte, dass sie fix
anfangen könne. Die Verkäuferin befand sich zu diesem Zeitpunkt noch
in einem anderen Arbeitsverhältnis. Weil sie den neuen Job gerne
wollte, kündigte sie. Zwei Tage nach dem Anruf brachte die
Verkäuferin alle geforderten Unterlagen wie Meldebestätigung oder
Staatsbürgerschaftsnachweis vorbei. Der Arbeitsbeginn wurde für
Anfang März terminisiert, zu diesem Zeitpunkt endete das
vorhergehende Arbeitsverhältnis.

Mitte Februar suchte die Verkäuferin die Filialleiterin ihrer neuen
Arbeitsstelle auf, um Einschulung und Lage der Arbeitszeit zu
besprechen. Wenige Tage später, noch vor dem Antritt des neuen
Arbeitsverhältnisses, erfuhr die junge Frau, dass sie schwanger war.
Gleich am nächsten Tag teilte sie das der Filialleiterin mit. Diese
erklärte nach Rücksprache mit einer Vorgesetzten, dass die Firma sie
unter diesen Umständen nicht nehmen könne.

Die Verkäuferin wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer, die in
der Vorgangsweise eine Diskriminierung erkannte: Aufgrund des
Geschlechts, besonders unter Bezugnahme auf den Familienstand oder
den Umstand, dass jemand Kinder hat, darf im Zusammenhang mit einem
Arbeitsverhältnis niemand diskriminiert werden – so steht es im
Gleichbehandlungsgesetz. Die Arbeiterkammer verlangte daher von der
Firma eine Entschädigung für die erlittene persönliche
Beeinträchtigung und einen Ersatz für den Vermögensschaden. In einem
außergerichtlichen Vergleich bekam die junge Frau nun eine
Entschädigung von insgesamt 5.160 Euro netto.

„Der Fall zeigt wieder einmal: Diskriminierung hat viele Gesichter
und ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar“, sagt AK-Präsident
Dr. Johann Kalliauer. Wer sich im Berufsleben diskriminiert fühle,
solle sich daher an die Arbeiterkammer wenden: „Unsere Expertinnen
und Experten können gut einschätzen, ob tatsächlich eine
Diskriminierung vorliegt, und stehen Betroffenen mit Rat und Tat zur
Seite.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKO

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