• 25.01.2016, 12:10:51
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Mitterlehner und Leitl: Neues Maßnahmenpaket zum Bürokratie-Abbau erleichtert das Wirtschaften

Fünf-Punkte-Entlastungspaket für Unternehmen - Gründungen vereinfachen, existenzbedrohende Mehrfachbestrafungen beenden, Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen

25.01.2016 Mitterlehner und Leitl präsentieren neues
Maßnahmenpaket zum Thema "Bürokratie abbauen, Wirtschaften
erleichtern"

Utl.: Fünf-Punkte-Entlastungspaket für Unternehmen - Gründungen
vereinfachen, existenzbedrohende Mehrfachbestrafungen beenden,
Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen =

Wien (OTS/BMWFW/WKO) - "Bürokratie abbauen, Wirtschaften erleichtern"
- unter diesem Motto steht ein neues Maßnahmenpaket, das
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und
Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl am Montag gemeinsam
vorgestellt haben. "In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wird
der bürokratische Aufwand noch spürbarer. Daher müssen wir das
Wirtschaften in Österreich deutlich erleichtern. Das unterstützt
Investitionen und ermöglicht neue Arbeitsplätze", sagen Mitterlehner
und Leitl. Die geplanten Maßnahmen sollen 2016 umgesetzt werden und
umfassen insbesondere die weitgehende Abschaffung von
Mehrfachbestrafungen für ein- und dasselbe Delikt, die Vereinfachung
von Gründungen und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. "Wir
haben verstanden und arbeiten daran, den bürokratischen Aufwand
spürbar zu verringern. Das ist auch ein wichtiger Stimmungsfaktor für
die Wirtschaft", betont Mitterlehner.

1. Mehrfachbestrafungen beenden

"Eine zentrale Maßnahme ist die weitgehende Abschaffung des
Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht gemäß dem Motto 'Ein
Vergehen, eine Strafe'", betont Mitterlehner. Künftig soll bei
geringem Verschulden oder keiner bewussten Schädigungsabsicht nur
eine geringere Gesamtstrafe verhängt werden können. Grund: Aufgrund
von Mehrfach- bzw. Nebeneinanderbestrafungen für ein- und dasselbe
Delikt können Strafen derzeit selbst bei Bagatellverstößen sehr hoch
ausfallen. Das ist gerade für Klein- und Mittelbetriebe eine schwere
Belastung. „Mit dem vorliegenden Paket wird ein Meilenstein im Kampf
gegen die Bürokratie gesetzt“, so Leitl. Der Wegfall der
Mehrfachbestrafung aus gleichartigem Anlass sei wegweisend, denn
unternehmerische Tätigkeit werde damit nicht mehr von
existenzbedrohenden Strafen bedroht. Der WKÖ-Präsident verwies auf
das Beispiel eines steirischen Unternehmens, das wegen einer
Schadenssumme von 153 Euro zu 11.000 Euro Strafe verdonnert wurde.

2. Einfacher und günstiger gründen

In Zukunft sollen die Schranken für Interdisziplinäre Gesellschaften
zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden beseitigt werden, damit
fachübergreifende Gründungen möglich sind. "Das schafft Flexibilität
für Unternehmen und Service für Bürger aus einer Hand", so
Mitterlehner. Zum Beispiel können ein Wirtschaftstreuhänder und ein
Rechtanwalt oder Ziviltechniker gemeinsam mit einem Baumeister eine
interdisziplinäre Gesellschaft gründen und als ein Unternehmen ihre
Beratungsleistung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus soll die
Handysignatur generell, insbesondere bei einfachen Gründungen ein
gleichwertiger Ersatz für die notarielle Beglaubigung werden.
Standardgründungen wären mit Mustersatzung ohne das Erfordernis eines
Notariatsaktes möglich.

3. Genehmigungsverfahren beschleunigen

Als weiterer Punkt sollen die Betriebsanlagenverfahren deutlich
beschleunigt werden. Derzeit muss sich ein Betrieb für die
Genehmigung seiner Betriebsanlage separat an die Bau-, Wasser-,
Naturschutz-, und Gewerbebehörden wenden, wenn sich das aus seinem
Geschäftsbereich ergibt. In Zukunft soll die Bezirkshauptmannschaft
als One-Stop-Shop agieren - nach dem Motto: Eine Anlaufstelle, ein
Bescheid. Begleitend sollen die bisher notwendigen Einreichunterlagen
reduziert werden - insbesondere jene, auf die eine Behörde ohnehin
selbständig zugreifen kann, wie Meldebestätigungen und
Grundbuchauszüge. Zudem soll das Verfahren durch die Wahlfreiheit bei
Sachverständigen beschleunigt werden, wenn Amtssachverständige nicht
sofort ausreichend zur Verfügung stehen. Durch dieses
Beschleunigungspaket und weitere Maßnahmen soll die durchschnittliche
Genehmigungsdauer von 90 auf 40 Tage sinken.

4. Informations- und Meldepflichten reduzieren

Künftig sollen Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet sein, Gesetze und
Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz extra aufzulegen oder
elektronisch bereitzustellen. Zudem soll in Verwaltungsverfahren der
Meldezettel entfallen. Als weitere Maßnahme sollen die
Veröffentlichungspflichten für bestimmte industrielle Anlagen
(IPPC-Anlagen, z.B. Zement, Stahl, Nahrungsmittel, Getränke)
reduziert werden. Derzeit muss jede wesentliche Änderung einer
solchen Anlage in drei verschiedenen Medien veröffentlicht werden.

5. "Golden Plating" vermeiden -Keine überschießende Erfüllung von
EU-Vorgaben

Das so genannte "Golden-Plating" bei der nationalen Umsetzung von
EU-Regelungen führt zu unfairen Zusatzbelastungen für Unternehmen und
muss daher wo möglich reduziert und in Zukunft vermieden werden.

„Wir müssen Österreich wieder auf Wachstumskurs bringen. Das
vorliegende Bürokratiepaket erleichtert künftig die Gründung eines
Unternehmens, dessen Erweiterung und die unternehmerische Tätigkeit
selbst und ist ein erster Schritt hin zu mehr Optimismus bei den
Unternehmen“, so Leitl. "Wir wollen konkrete Vereinfachungsschritte
setzen, die sowohl die Stimmung verbessern, als auch konkrete
Entlastungen bringen", betont Mitterlehner.

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