• 22.01.2016, 13:11:45
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Parlament: TOP im Nationalrat am 27. Jänner 2016

Staatschutzgesetz, Regierungsumbildung, EU-Austritts-Volksbegehren, Diskussionen über Klimaschutz und Flüchtlingsbewegung

Utl.: Staatschutzgesetz, Regierungsumbildung,
EU-Austritts-Volksbegehren, Diskussionen über Klimaschutz und
Flüchtlingsbewegung =

Wien (PK) - Mit einem langen Sitzungstag des Nationalrats ist
kommenden Mittwoch, dem 27. Jänner, zu rechnen. Das Polizeiliche
Staatsschutzgesetz sowie das EU-Austritts-Volksbegehren und die
Erklärungen von Bundeskanzler Faymann und Vizekanzler Mitterlehner
zur Regierungsumbildung geben sicherlich Anlass zu einer
ausführlichen und kontroversen Debatte. Im Vorfeld werden eine
Aktuelle Stunde und eine Aktuelle Europastunde für einen heftigen
Meinungsaustausch sorgen.

Aktuelle Stunde und Aktuelle Europastunde

Die Nationalratssitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen
Stunde. Die Grünen haben dafür das Thema "Klimaschutz als Österreichs
zentrale Verantwortung: Wer das Abkommen von Paris ernst nimmt, darf
die OMV nicht an Gazprom verkaufen!" gewählt. "Sicherheit statt
Asylchaos" ist der Titel der Aktuellen Europastunde, was ebenfalls
harte Auseinandersetzungen erwarten lässt. Der Vorschlag dafür kam
von der FPÖ.

EU-Austritts-Volksbegehren

Die Debatte über das EU-Austritts-Volksbegehren steht dann am Beginn
der eigentlichen Tagesordnung, etwa um die Mittagszeit. Die
InitiatorInnen verlangen darin eine Volksabstimmung über einen
Austritt aus der EU. Statt eines Aufschwungs sei es in den letzten
Jahren zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs gekommen,
heißt es darin. Verwiesen wird unter anderem auf die steigende
Arbeitslosigkeit, die steigende Staatsverschuldung und einen Verlust
der Kaufkraft der breiten Masse. Die Initiative wurde von 261.056
ÖsterreicherInnen - das sind 4,12% der Wahlberechtigten -
unterzeichnet.

Am 13. Dezember 2015 hat es dazu ein Hearing im Verfassungsausschuss
gegeben, in dem sich die ExpertInnen gegen einen EU-Austritt
ausgesprochen haben. SPÖ und ÖVP bekräftigten die Notwendigkeit einer
konstruktiven Weiterentwicklung der Zusammenarbeit innerhalb der EU,
Grüne und NEOS wollen durch Mitwirkung innerhalb der EU auf Defizite
reagieren. FPÖ und Team Stronach riefen dazu auf, offen mit der
Kritik an der EU umzugehen. Die Bevollmächtigte des Volksbegehrens
verließ gemeinsam mit ihrem Stellvertreter noch vor dem Hearing aus
Protest den Ausschuss, weil ihrer Ansicht nach die ProponentInnen der
Initiative gegenüber Regierung und Parlamentsfraktionen nicht
ausreichend Möglichkeit haben, ihr Anliegen zu vertreten. Am
kommenden Dienstag, einen Tag vor dem Plenum tritt der
Verfassungsausschuss noch einmal zu einer abschließenden Diskussion
zusammen. Gemäß Geschäftsordnung muss der Verfassungsausschuss dem
Nationalrat bis spätestens 7. Februar 2016 einen Bericht vorlegen.

Erklärungen zur Regierungsumbildung

Die Bundespräsidentenwahl am 24. April wirft insofern ihre Schatten
im Nationalrat voraus, als durch dem Amtsverzicht von Sozialminister
und SPÖ-Kandidat Rudolf Hundstorfer eine Rochade in der
Bundesregierung notwendig geworden ist. Hundstorfer folgt im
Sozialressort der derzeitige Infrastrukturminister und ehemalige
Gesundheitsminister Alois Stöger nach. Dessen Amt übernimmt Noch-
Verteidigungsminister Gerald Klug. Das Bundesheer bekommt einen neuen
Chef. Auf Vorschlag von Bundeskanzler Faymann wird Hans Peter
Doskozil, der Landespolizeidirektor des Burgenlands, von
Bundespräsident Heinz Fischer kommenden Dienstag als neues
Regierungsmitglied angelobt. Es ist Tradition, dass im Fall einer
Regierungsumbildung Bundeskanzler und Vizekanzler das Parlament in
Form einer Erklärung offiziell informieren. Die Abgeordneten nützen
die Debatte meist dazu, die Regierungsarbeit aus ihrer Sicht zu
beurteilen.

Polizeiliches Staatsschutzgesetz

Eine heftige und kontroverse Debatte könnte es zum Polizeilichen
Staatsschutzgesetz geben. Auch wenn sich nach dem mit Mehrheit der
Koalitionsparteien im Innenausschuss gefassten Beschluss noch alle
Fraktionen gesprächsbereit zeigten, stehen einer Einigung mit der
Opposition noch viele Hindernisse im Weg. Die Regierung begründet das
neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz und die begleitenden Änderungen
im Sicherheitspolizeigesetz und im Telekommunikationsgesetz mit dem
notwendigen effektiven Schutz vor terroristischen Bedrohungen. Der
Opposition gehen die Rechte der Exekutive zu weit, sie kritisieren
mangelnden Rechtsschutz und fordern auch eine stärkere
parlamentarische Kontrolle.

Laut Beschluss des Innenausschusses soll es in Hinkunft ein Bundesamt
mit neun zusätzlichen Spezialeinheiten der Landespolizeidirektionen
geben, denen staatsschutzrelevante Aufgaben wie die erweiterte
Gefahrenforschung zum Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen
und die Beurteilung und Analyse entsprechender Bedrohungen
vorbehalten sind.

Neben der geplanten Neuorganisation des Staatsschutzes sind vor allem
erweiterte Befugnisse bei der Observierung verdächtiger
Einzelpersonen vorgesehen. Konkret können Betroffene künftig dann
unter Beobachtung gestellt werden, wenn ein "begründeter
Gefahrenverdacht" besteht, dass sie in absehbarer Zeit einen
verfassungsgefährdenden Angriff begehen. Ausgeweitet wird auch die
Möglichkeit, Handy-Standortdaten zu ermitteln, um Personen zu orten,
die im Zuge der erweiterten Gefahrenforschung in das Visier der
Ermittler geraten sind und von denen eine konkrete Gefahr für das
Leben, die Gesundheit oder die Freiheit eines Menschen ausgeht.

Außerdem soll es künftig möglich sein, Vertrauensleute im Zuge von
verdeckten Ermittlungen anzuwerben. Zur Kontrolle der angeheuerten
Vertrauensleute sind gewisse Führungs-, Überwachungs- und
Dokumentationspflichten vorgesehen.

Zunächst bis Ende 2019 befristet erlaubt wird auch das Tragen von
Körperkameras durch PolizistInnen. Mit so genannten "body worn cams"
will das Innenministerium Polizeieinsätze künftig besser
dokumentieren und damit nicht nur die Verfolgung von StraftäterInnen
erleichtern, sondern auch strafbaren Handlungen vorbeugen und die
Rechtmäßigkeit von Amtshandlungen kontrollieren.

Zum besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte ist der
Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium künftig dezidiert dazu
verpflichtet, bei der Genehmigung besonderer Ermittlungsmethoden und
anderer ihm übertragener Aufgaben eine einvernehmliche Vorgangsweise
mit seinen StellvertreterInnen anzustreben. Auch soll ein direkter
Austausch des Rechtsschutzbeauftragten mit dem vertraulichen
Unterausschuss des Innenausschusses, der parlamentarische
Kontrollaufgaben im Bereich des Verfassungsschutzes wahrnimmt,
erfolgen; vorgesehen ist ein jährlicher Bericht des
Rechtsschutzbeauftragten, der auch dem Ausschuss vorgelegt wird.

Differenzen zwischen Opposition und Regierung gibt es insbesondere im
Hinblick auf den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte. Laut
Regierungsvorlage sollen diese durch angemessene Vorkehrungen zur
Wahrung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen geschützt sein.
Ein automatisierter Datenabgleich, Stichwort Rasterfahndung, ist
untersagt. Für verdeckte Observationen, Abhörmaßnahmen sowie die
Einholung von Auskünften zu IP-Adressen, Handy-Standortdaten und
Reisebewegungen brauchen die StaatsschützerInnen eine ausdrückliche
Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten. Keine gesonderte Erlaubnis
ist für Recherchen in offenen Internet-Foren, Blogs und Newsgroups
erforderlich. Erhobene Daten zu Verdächtigen und ihren
Kontaktpersonen sind grundsätzlich spätestens nach fünf Jahren zu
löschen.

Anträge zu Polizeibefugnissen und strengeren Strafen für Schlepperei

Mitverhandelt werden zwei Anträge von FPÖ und NEOS, die jedoch im
Innenausschuss keine Mehrheit gefunden haben. Der Opposition wäre es
insbesondere darum gegangen, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden
zu evaluieren und anstelle überbordender Überwachungsmaßnahmen
"grundrechtsschonende Aufklärungsmethoden" zu forcieren. Seitens der
Opposition warnt man vor einer Wiederbelebung der
Vorratsdatenspeicherung.

Zudem diskutieren die Abgeordneten einen Antrag des Team Stronach,
der auf höhere Strafen für Schlepper abzielt, der ebenfalls von der
Mehrheit der Mitglieder des Innenausschusses abgelehnt worden ist.

Energie-Infrastrukturgesetz

Ob das Energie-Infrastrukturgesetz die nötige Zweidrittelmehrheit
erhält, bleibt abzuwarten. Im Wirtschaftsausschuss stimmten vorerst
nur SPÖ und ÖVP zu, die Grünen signalisierten aber mögliche
Unterstützung, sie fordern eine stärkere Einbindung der
Öffentlichkeit und der Bevölkerung. Das Gesetzespaket, bestehend aus
Energie-Infrastrukturgesetz sowie Änderungen im
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und im Energie-Control-Gesetz,
basieren auf einer EU-Verordnung betreffend Leitlinien für die
transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-VO), die sich der
schnelleren Durchsetzung des dringend benötigten Ausbaus der
europäischen Energieinfrastruktur widmet. Im Fokus steht dabei vor
allem die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Vorhaben im
gemeinsamen Interesse. Auf österreichischer Ebene ist zunächst der
Wirtschaftsminister zuständige Infrastrukturbehörde. Ein Großteil der
betroffenen österreichischen Projekte unterliegt laut
Regierungsvorlage jedenfalls einer verpflichtenden
Umweltverträglichkeitsprüfung.

EU-Richtlinien für Berufsqualifikationen im Gesundheitsbereich

Mit zwei Gesetzesvorlagen sollen EU-Anpassungen in
Berufsanerkennungsverfahren von Gesundheitsberufen vorgenommen
werden. Durch die Verbesserung dieser Verfahren soll die Mobilität
der ArbeitnehmerInnen erleichtert werden. Enthalten sind Maßnahmen
wie die Ermöglichung der Berufsanerkennung im Wege des Europäischen
Berufsausweises, partieller Berufszugang nach Maßgabe der EU-
rechtlichen Vorgaben sowie ein Vorwarnmechanismus für Fälle von
gefälschten Berufsqualifikationen oder wenn die Berufsberechtigung
entzogen wurde.

Rufbereitschaft für FachärztInnen in Unikliniken

In einem weiteren Themenblock zur Gesundheit werden sieben Materien
gemeinsam verhandelt. Allen voran steht eine Novelle zum
Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, die eine Rufbereitschaft
für ÄrztInnen an Unikliniken während der Nacht und bei Wochenend- und
Feiertagsdiensten vorsieht. FachärztInnen in Zentralkrankenanstalten
müssen demnach nicht mehr rund um die Uhr in jedem Sonderfach vor Ort
anwesend sein. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser hielt Kritiken
gegenüber dieser Bestimmung im Gesundheitsausschuss entgegen, dass
von einer generellen Rufbereitschaft keine Rede sein könne. Auf jeden
Fall besetzt sein müssen auch weiterhin die Intensivmedizin, die
Chirurgie, die Innere Medizin, die Anästhesiologie und die Kinder-
und Jugendheilkunde. Beschränkt wird mit der Novelle auch die Abgabe
von Muttermilch auf Krankenanstalten mit Abteilungen für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Spitäler müssen künftig zudem klar
regeln, in welchen Bereichen des Krankenhauses Assistenz- und
Therapiehunde aus hygienischen Gründen zulässig sind.

In sechs Entschließungsanträgen werden von der Opposition ein
humanerer Umgang mit PatientInnen und Pflegebedürftigen, eine bessere
gesundheitliche Versorgung von SchmerzpatientInnen, die
Rückverlagerung der Zuständigkeit für Männergesundheit vom Sozial- in
das Gesundheitsministerium, verstärkte Information über potentielle
Gesundheitsgefährdungen für Sicherheits- und Hilfskräfte in der
aktuellen Flüchtlingssituation sowie in Sachen Krankenversicherungen
eine Zusammenlegung und verpflichtende Leistungsberichte gefordert.

Verkaufsverbot von Hunde- und Katzenwelpen

Das Team Stronach wünscht sich ein ausnahmsloses Verkaufsverbot von
Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen. Das würde aber wieder
einen Anstieg von illegalen Tierverkäufen auf Parkplätzen bedeuten,
so die Bedenken des Gesundheitsausschusses.

Kein Gen-Lachs in Europa

Der Gesundheitsausschuss will keinen Gen-Lachs aus den USA auf
europäischen Tellern sehen. Angesichts von TTIP und CETA soll sich
demnach Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser gegen eine Zulassung
einsetzen, sollte der US-Hersteller eine Marktzulassung in der EU
beantragen. Basis für die einstimmige Entschließung ist eine
Initiative der FPÖ.

Bericht der AMA-Marketing GesmbH

Der vorliegende Bericht der AMA-Marketing GesmbH wird auch im Plenum
Anlass für eine grundsätzliche Diskussion darüber sein, wie man die
Marktchancen hochwertiger heimischer Lebensmittel weiter forcieren
kann. Dabei werden auch immer wieder die Schleuderpreis-Aktionen der
Handelsketten und die damit verbundenen Sorgen angesichts der
Preissituation für die landwirtschaftlichen Betriebe thematisiert. Im
Landwirtschaftsausschuss wurde seitens der Geschäftsführung der AMA
eine neue Kennzeichnungs-Regel für verarbeitete Lebensmittel
angekündigt, die Aufschluss über den Anteil an ausländischen
Produkten gibt.

Pflanzenschutzgesetz

Um einheimische Pflanzen vor der Gefahr zu bewahren, durch
gebietsfremde Pflanzen und Tiere verdrängt zu werden, legt die
Novelle zum Pflanzenschutzgesetz fest, dass nicht einheimische Arten
nur noch über Grenzkontrolleinrichtungen bzw. bestimmte Eingangsorte
nach Österreich und damit in die EU eingeführt werden dürfen.
Österreich setzt damit eine EU-Richtlinie um.

Menschenrechtsinstitut für Österreich

Man will keine "Parallelstruktur" zur Volksanwaltschaft schaffen. So
die Begründung für die ablehnende Haltung im Menschenrechtsausschuss
gegenüber einer Initiative der NEOS, in der sie ein eigenes
Menschenrechtsinstitut mit politischer und finanzieller
Unabhängigkeit fordern.

Mandatsverlust - Zuweisung an den Justizausschuss

Zwei Erste Lesungen stehen am Ende der Tagesordnung. Zunächst geht es
um strengere Regeln für den Amtsverlust von Abgeordneten, Der
gemeinsame Antrag der Koalitionsparteien und des Team Stronach sieht
vor, dass ein Abgeordneter künftig schon dann sein Mandat verlieren
soll, wenn er wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als
sechs Monaten Haft bzw. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr
als einem Jahr verurteilt wurde. Analoge Bestimmungen soll es für
Regierungsmitglieder, den Bundespräsidenten, Landeshauptleute, den
Rechnungshofpräsidenten, die VolksanwältInnen und Landtagsabgeordnete
geben. Die Bundesländer können auch strengere Regelungen erlassen.
Endgültig über einen Amtsverlust entscheidet wie bisher der
Verfassungsgerichtshof (VfGH). Entsprechende Anträge sind vom
Nationalrat bzw. vom zuständigen Landtag und im Falle des
Bundespräsidenten von der Bundesversammlung einzubringen. Der Antrag
soll dem Justizausschuss zugewiesen werden.

Stärkere parlamentarische Kontrolle des Staatsschutzes - Zuweisung an
den Geschäftsordnungsausschuss

Zum anderen ist das Polizeiliche Staatsschutzgesetz Anlass für die
NEOS, eine stärkere parlamentarische Kontrolle der
nachrichtendienstlichen Behörden in Österreich zu fordern. Ihnen
schwebt - nach dem Vorbild des Parlamentarischen Kontrollgremiums des
deutschen Bundestags - ein eigener Ausschuss des Nationalrats vor,
der sowohl die militärischen Nachrichtendienste als auch den
Staatsschutz umfassend kontrolliert und in dem alle
Parlamentsfraktionen vertreten sind. Dieser Antrag soll dem
Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen werden. (Schluss) jan/keg

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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