• 21.01.2016, 13:07:34
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HETA: HETA-Gläubiger lehnen Rückkaufangebot ab

Wien (OTS) -

- Rückkaufangebot stellt das Prinzip der mündelsicheren Geldanlage in
Frage
- Insolvenz Kärntens hätte negative Konsequenzen für ganz Österreich
- Kärnten ist zahlungsfähig
- Faire und transparente Gespräche mit den Gläubigern notwendig

Eine große Anzahl von Gläubigern, die derzeit bereits mehr als EUR 5
Mrd. der vom Rückkaufangebot umfassten mündelsicheren Schuldtitel der
HETA ASSET RESOLUTION AG hält bzw. kontrolliert, lehnt das einseitige
Rückkaufangebot des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds ab. Diese
Gläubigergruppe hat sich bereits im Dezember 2015 in einer rechtlich
verbindlichen Haltevereinbarung (Lock-up Agreement) dazu
verpflichtet, nur ein Rückkaufangebot anzunehmen, das ihre Ansprüche
vollständig abdeckt. Dies ist im Fall des heute veröffentlichten
Rückkaufangebots mit einem Preis von 75% für nicht-nachrangige
(senior) Schuldtitel und von 30% für nachrangige Schuldtitel bei
Weitem nicht der Fall.

Jedes Angebot, das keine vollständige Rückzahlung aller Ansprüche der
Gläubiger vorsieht, stellt das Prinzip der gesetzlich verankerten
mündelsicheren Geldanlage in Frage. Jeglicher selektive Eingriff in
die mündelsicheren Forderungen der HETA-Gläubiger wäre wegen
Ungleichbehandlung ‎verfassungswidrig, da in andere unbesicherte
Forderungen gegenüber dem Land Kärnten, zum Beispiel die Forderungen
des Bundes, nicht eingegriffen wird.

Insolvenz Kärntens hätte negative Konsequenzen für ganz Österreich
Aus Sicht dieser Gläubigergruppe ist die Fortsetzung der derzeitigen
Diskussion über eine Insolvenz Kärntens unverantwortlich. Eine
Weiterführung dieser Diskussion hätte schwerwiegende Konsequenzen -
nicht nur für Kärnten sondern für ganz Österreich: stei-gende
Finanzierungskosten auf dem Kapitalmarkt würden ein Vielfaches jenes
Betrags ausmachen, der für eine vollständige Begleichung der
HETA-Verbindlichkeiten notwendig wäre. Eine Insolvenz Kärntens wäre
der erste Fall, in dem ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union
einem seiner Bundesländer bei der Abwendung der Zahlungsunfähigkeit
nicht zu Hilfe käme.

Kärnten ist zahlungsfähig

Darüber hinaus ist Kärnten eindeutig zahlungsfähig. Der nun seitens
des Landes Kärnten angebotene Beitrag von 1,2 Mrd. Euro spiegelt
nicht einmal ansatzweise dessen Vermögenswerte bzw.
Leistungsfähigkeit wider. Vielmehr hat Kärnten - mit Unterstützung
des Bundes - nicht nur die finanzielle und wirtschaftliche Kapazität,
sondern auch die rechtliche Verpflichtung, den Verbindlichkeiten in
vollem Umfang nachzukommen.

Faire und transparente Gespräche mit den Gläubigern notwendig

Die Gläubigergruppe ist an einer konstruktiven Lösung interessiert
und steht nach wie vor für faire und transparente Gespräche mit dem
Bund und dem Land Kärnten zur Verfügung. Ziel ist es, gemeinsam mit
dem Bund und Kärnten einen langfristigen Zahlungsplan nach
internationalen Standards für die bestehenden
Bürgschaftsverpflichtungen Kärntens zu erarbeiten.
Zeitnahe konstruktive Gespräche mit den HETA-Gläubigern über
alternative Lösungen können daher weitere Schäden für Bund und Länder
verhindern. Derartige Gespräche werden schon seit Langem von der
Gläubigergruppe gefordert.

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