Wien/Salzburg (OTS) - Die von Justizminister Wolfgang Brandstetter
vorgelegte Verordnung zur Neuerrichtung eines Bezirksgerichts (BG) in
Seekirchen, Salzburg, wurde im heutigen Ministerrat beschlossen.
Damit werden mit 1. Jänner 2019 die bisherigen
Bezirksgerichtssprengel Neumarkt, Oberndorf und Thalgau in einem
zentralen Bezirksgericht im Flachgau zusammengelegt. Die
Zusammenlegung erfolgt im Rahmen der Bezirksgerichtsreform, deren
Ziel es ist, die Strukturen der Justiz zu modernisieren. Nach dem
Beschluss im vergangenen Oktober, dass das BG Zell am See das BG
Saalfelden aufnimmt, ist die Reorganisation damit im Bundesland
Salzburg abgeschlossen. Bundesweit werden mit der Reform durch die
Zusammenlegung kleinerer Gerichte größere Standorte geschaffen. Nicht
nur die Effizienz steigert sich dadurch, sondern auch die Qualität
des Services für die Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Neubau wird
zudem verstärkt auf Sicherheit, Barrierefreiheit und Energieeffizienz
gesetzt. „Ich freue mich, dass wir diesen Schritt nun gemeinsam mit
dem reformfreudigen Landeshauptmann Wilfried Haslauer machen können.
Denn mit dem Neubau können wir eine optimale Gerichtsstruktur für
Salzburg umsetzen und die Region deutlich aufwerten. Damit können wir
zukünftig auch unsere Kompetenzen noch besser bündeln und die
Leistungen der österreichischen Justiz für die Bürgerinnen und Bürger
im Bezirksgerichtssprengel Flachgau weiter verbessern“, erklärt
Brandstetter.
Im Zuge der Strukturreform der Bezirksgerichte wurden österreichweit
bereits 25 Bezirksgerichte mit anderen Standorten zusammengelegt.
Durch die Entstehung von größeren Bezirksgerichtseinheiten kann
künftig eine verstärkte Spezialisierung der Richterinnen und Richter,
bessere Servicezeiten für den Parteienverkehr und der lückenlose
Ausbau der Sicherheitseinrichtungen gewährleistet werden. Am
Bezirksgericht in Seekirchen wird mit dem Neubau auch ein
Justiz-Servicecenter eingerichtet, das als zentrale Anlaufstelle für
Bürgerinnen und Bürger dient und die Amtswege deutlich verkürzen
soll.
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