• 05.01.2016, 11:26:14
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Gerichtsgebührengesetz: Seit 1. Jänner 2016 einzelne Gerichtsgebühren neu geregelt

Firmenbuch: Reduktion der Abfrage-Gebühren und Darstellung von diakritischen Zeichen möglich

Utl.: Firmenbuch: Reduktion der Abfrage-Gebühren und Darstellung von
diakritischen Zeichen möglich =

Wien (OTS) - Seit 1. Jänner 2016 sind die Gebühren in
Rechtsmittelverfahren außerhalb von streitigen Verfahren generell neu
geregelt. So kommt es im Vergleich zur geltenden Rechtslage vor allem
bei Exekutions- und Insolvenzverfahren sowie bei Unterhalts- und
Pflegschaftssachen zu einer Reduktion der Gerichtsgebühren. Denn ein
großes Anliegen von Justizminister Wolfgang Brandstetter ist es,
allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen Zugang zum Recht zu
ermöglichen. Dafür sollen die Gerichtsgebühren insgesamt möglichst
fair geregelt werden. Zudem wurden auch die Gebühren für
Firmenbuch-Abfragen reduziert und bestimmte Suchabfragen wie Firmen,
Veränderungen oder Urkunden generell kostenfrei. „Damit erleichtern
wir vor allem kleineren Firmen, die für die Wirtschaft ebenso wichtig
sind wie Großkonzerne, den Zugang zu Basisdaten im Firmenbuch“, so
Bundesminister Brandstetter.

Eine weitere wesentliche Neuerung beim Firmenbuch betrifft die
sogenannten diakritischen Zeichen, die vor allem von den Volksgruppen
in Österreich verwendet werden. Diese können seit Jänner 2016 im
Firmenbuch dargestellt werden, wobei für die Ergänzung dieser Zeichen
im Firmenbuch keine zusätzlichen Gerichtsgebühren anfallen.
„Diakritische Zeichen werden vor allem von den Volksgruppen in
Österreich verwendet. Mit dieser Neuerung wollen wir diesen daher
unsere Wertschätzung zum Ausdruck bringen“, so Justizminister
Brandstetter.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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