Bei Patentanmeldungen im Patentamt gilt die Devise: We speak englisch - nous parlons français
Utl.: Bei Patentanmeldungen im Patentamt gilt die Devise: We speak
englisch - nous parlons français =
Wien (OTS) - Forschung und Entwicklung ist eine internationale
Angelegenheit. Daher können Anmeldungen von Erfindungen zum Patent
beim Österreichischen Patentamt auch in Englisch oder Französisch
eingereicht werden. Und nicht nur das: Seit 1. Jänner 2016 erhalten
Antragstellende, die in diesen Sprachen einreichen, genauso rasch ein
Rechercheergebnis, wie jene, die in Deutsch anmelden. Sie können so
besser abschätzen, ob die Erfindung eine Chance auf ein Patent hat
und ob eine kostspielige Übersetzung überhaupt nötig ist. Eine
Voraussetzung bleibt jedoch weiterhin bestehen: Auf Grund der
vorgelegten Unterlagen muss es den technischen Prüferinnen und
Prüfern der Behörde möglich sein, eine Patentrecherche
durchzuführen.****
Technologieminister Alois Stöger: “Auf dem internationalen Feld der
Technologie, Innovation und angewandten Forschung gibt es keine
Grenzen - zumindest nicht in den Köpfen. Für die Besten egal woher
sie kommen ist der Austausch von Wissen von großer Bedeutung. Ich bin
daher stolz, dass das Österreichische Patentamt seine einzigartige
technische und juristische Expertise gleich in drei Sprachen zur
Verfügung stellt. Das zeigt: Viele österreichische Ämter sind
fortschrittlich, agieren zeitgemäß und sind oft besser als ihr Ruf.“
Das Österreichische Patentamt folgt damit dem Trend der
Internationalisierung von Wirtschaft und Forschung.
Patentamtspräsidentin Mag. Mariana Karepova: „Dieser Service ist
hinsichtlich internationaler Standards selbstverständlich, denn in
global arbeitenden Unternehmen und Forschungsinstituten ist Englisch
schon längst Arbeitssprache. Für eine moderne Behörde, die Partnerin
der Wirtschaft ist, sind solche Updates ein Ausdruck der verstärkten
Kundenorientierung.“
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