Wien (OTS) - Aktuelle Zahlen des Sozialministeriums zeigen, dass bei
den Pensionen die Trendumkehr gelungen ist. Im Regierungsprogramm ist
vereinbart, dass das faktische Pensionsalter bis 2018 auf 60,1 Jahre
ansteigen soll. „Dieser Zielwert für 2018 wurde bereits im Jahr 2015
überschritten“, sagt Wolfgang Panhölzl, Pensionsexperte der AK Wien.
Die Gründe für das vorzeitige Erreichen des Regierungsplans liegen
vor allem in einem massiven Rückgang bei den vorzeitigen
Alterspensionen und bei den Invaliditätspensionen. Diese Entwicklung
ist für die Pensionsfinanzierung erfreulich, das zeigen auch alle
Gutachten. „Wir müssen uns aber auch fragen, was machen die Menschen,
die nicht mehr in Pension gehen können? Arbeitslos statt Pension ist
sicher nicht die Lösung, aber für viele die Realität. Wir müssen den
Arbeitsmarkt fit für Ältere machen und vor allem Kündigungen von
kranken und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vermeiden.
Jeder weiß wie schwierig es ist, ältere Menschen wieder in
Beschäftigung zu bringen“, so Panhölzl abschließend.
Die Fakten:
+ Im Jahr 2015 sind über 8.000 Frauen und Männer weniger in eine
Hacklerpension gegangen als noch 2014.
+ Auch bei den Neuzugängen in die Invaliditätspension gab es im Jahr
2015 einen Rückgang um rund 5.000 Pensionen. Der Großteil des
Rückganges bei den Invaliditätspensionen verzeichnen Pensionen wegen
Tätigkeitsschutz (um knapp 2.700 Zuerkennungen weniger als 2014).
Hier wird das Antrittsalter bis 2017 von 57 auf 60 Jahre angehoben.
+Auch die Zahl der Pensionsanträge wegen Invalidität ist beträchtlich
gesunken. Haben im Jahr 2010 noch rund 80.000 Menschen einen Antrag
auf eine Invaliditätspension gestellt, so waren es 2015 nur noch rund
50.000 Anträge, das ist um mehr als ein Drittel weniger.
Der Anstieg des faktischen Pensionsantrittsalters wird sich allein
schon durch das weitere Wirksamwerden bereits beschlossener Maßnahmen
fortsetzen:
+ Auslaufen der „Hackler-Regelung“ für Frauen (vor 60) bis 2020
+ Auslaufen der vorzeitigen Alterspension bei langer
Versicherungsdauer bis 2017
+ Längere Wartezeit bei der Korridorpension und vorzeitiger
Alterspension (ab 2017 40 Jahre)
+ Ansteigen des Antrittsalters für Tätigkeitsschutz bis 2017 auf 60
Jahre
+ sehr hoher Anreiz den Pensionsantritt aufzuschieben (ca 9 Prozent
plus pro Jahr des Aufschubs)
+ Ausbau der beruflichen und medizinischen Rehabilitation
+ Wirkung des Bonus/Malus-Systems
+ Angleichung des Regelpensionsalters für Frauen, die heute 52 oder
jünger sind.
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