- 30.12.2015, 09:51:03
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Serviererin bekam 4000 Euro offenen Lohn erst nach Einschreiten des Gerichtsvollziehers
Linz (OTS) - Fast 4000 Euro weniger, als ihr zugestanden wären, bekam
eine Serviererin von ihrer Arbeitgeberin, einer Gastwirtin im
Innviertel bezahlt. Und das bei einem relativ kurzen
Arbeitsverhältnis von nur sieben Monaten als Teilzeitkraft. Die AK
Oberösterreich musste das Geld bei Gericht einklagen. Selbst nach
einem rechtskräftigen Urteil zahlte die Unternehmerin nicht. Die
Serviererin bekam ihr Geld erst nach Einschreiten eines
Gerichtsvollziehers.
Die Innviertlerin war von Juli 2014 bis Februar 2015 auf Basis von
20 Wochenstunden bei dem Unternehmen beschäftigt, arbeitete aber viel
mehr. Dann wurde sie gekündigt. Bei der Endabrechnung fehlten sowohl
das Entgelt für das letzte Beschäftigungsmonat als auch die
Entlohnung für zahlreiche Mehr- und Überstunden. Die Frau wandte sich
an die Arbeiterkammer um Hilfe. Die AK-Rechtsexpertin stellte fest,
dass ihr auch anteilige Sonderzahlungen und die Ersatzleistung für
nicht konsumierten Urlaub vorenthalten worden waren, und setzte der
Unternehmerin eine Frist zur Begleichung der offenen Ansprüche. Da
diese nicht reagierte, musste die AK für die Arbeitnehmerin vor
Gericht gehen. Mit Erfolg: Durch die kostenlose AK-Rechtshilfe
erhielt die Frau doch noch die ihr zustehenden 3978 Euro.
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