- 18.12.2015, 12:37:19
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OLG Wien Entscheidung: 50% Rabattaktion von mytaxi in Österreich ist legal
Einstweilige Verfügung von CC Taxicenter in zweiter Instanz aufgehoben
Utl.: Einstweilige Verfügung von CC Taxicenter in zweiter Instanz
aufgehoben =
Wien (OTS) - Wien, 18. Dezember 2015 – Gute Nachrichten für Wiener
Taxifahrgäste. In Zukunft können sie wieder von Rabattaktionen der
populären Taxibestell-App mytaxi profitieren.
In der juristischen Auseinandersetzung zwischen CC Taxicenter (ein
Tochterunternehmen der Funkzentrale 40100) und mytaxi hat das
Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) eine Entscheidung zugunsten von
mytaxi getroffen (GZ 57 Cg 23/15f-16). Hintergrund war eine so
genannte 50% Aktion, die mytaxi im Mai 2015 in Österreich
durchgeführt hat. Bei allen Fahrten, die über die App bestellt und
bezahlt wurden, hat mytaxi die Hälfte des Fahrpreises übernommen. Den
bei mytaxi angeschlossenen Taxiunternehmen wurde bei der Aktion der
volle Fahrpreis gemäß des Wiener Taxitarifs ausgezahlt. Gegen diese
50% Aktion hatte CC Taxicenter eine Einstweilige Verfügung erwirkt,
die nun in zweiter Instanz aufgehoben wurde.
Das OLG Wien begründet seine Entscheidung wie folgt:
"Ein Rechtsbruch, der einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft
hätte und daher sittenwidrig im Sinn des § 1 UWG gewesen wäre, ist
der Beklagten (mytaxi) im Hinblick auf für das Taxigewerbe bestehende
Preis(bemessungs-)vorschriften schon deswegen nicht vorzuwerfen, weil
sie ihre Werbemaßnahme ohnedies auf den gültigen Tarif der
Taxenordnung des jeweiligen Geltungsbereichs abstellte und dem Kunden
lediglich auf den sich aus diesem Tarif ergebenden Fahrpreis oder
Fuhrlohn einen Zuschuss in der Art eines Gutscheins gewährte. Damit
war gewährleistet, dass der ihre Vermittlungsdienste in Anspruch
nehmende Wiener Taxiunternehmer das tarifmäßige – hier das nach dem
auf der Grundlage des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 verordneten
Wiener Taxitarif 1997 berechnete – Entgelt erhält.
In der Gewährung eines Zuschusses zu diesem Entgelt gegenüber dem
Taxikunden in der Art eines Gutscheins liegt auch keine Umgehung des
Schutzzwecks jener Preisvorschriften. Wie im Rekurs zutreffend
ausgeführt, kann sich der Konkurrenzschutz nur auf den von der
Preisvorgabe betroffenen Markt der Taxidienstleistungen beziehen,
nicht aber benachbarte Märkte wie jene der Vermittlung von
Taxidienstleistungen erfassen.“
Ein außerordentlicher Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof (OGH)
ist zulässig, wenn dargelegt werden kann, dass eine Rechtsfrage
erheblicher Bedeutung vorliegt.
mytaxi treibt die Digitalisierung der Taxibranche voran
Taxi-Apps wie mytaxi bieten den Fahrgästen handfeste Vorteile. Bei
der Buchung per mytaxi können Fahrgäste u.a. bevorzugte Fahrer
festlegen und ihre Fahrt am Ende bargeldlos bezahlen. Die Rechnung
kommt automatisch per E-Mail.
Mit über 10 Millionen Downloads ist mytaxi die führende
Taxibestell-App in Europa. Über die mobile App können mytaxi Nutzer
in über 40 europäischen Städten Taxis bestellen und bezahlen,
beispielsweise in Wien, Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf, Köln,
Frankfurt, Stuttgart, Barcelona, Warschau, Krakau, Madrid, Valencia,
Sevilla, und Mailand.
Über mytaxi
mytaxi ist ein Produkt der Intelligent Apps GmbH und wurde im Juni
2009 ins Leben gerufen. Das Hamburger Start-up ist Pionier und
Marktführer und beschäftigt rund 200 Mitarbeiter in Deutschland,
Österreich, Spanien, Polen, Italien und Portugal. Die Taxibestell-App
ermöglicht eine direkte Verbindung zwischen dem Taxifahrer und dem
Fahrgast. Die App wurde über 10 Millionen Mal heruntergeladen und ist
in 40 Städten in 6 Ländern mit über 45.000 angeschlossenen Taxis
verfügbar. Im September 2014 hat die Daimler Tochter moovel GmbH 100
Prozent von mytaxi übernommen. Ein wegweisender Schritt, um die
Vision, Europas größte und erfolgreichste Taxi-App zu sein,
verwirklichen zu können. Gründer und CEO von mytaxi ist der Hamburger
Unternehmer Niclaus Mewes. Weitere Informationen auf www.mytaxi.com
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