- 17.12.2015, 12:23:53
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Datenschutzreform: Digitalwirtschaft begrüßt Einigung bei EU-Datenschutz-Grundverordnung
WKÖ-Bundesspartenobmann Bodenstein: „Harmonisierung der EU-Datenschutzvorschriften bringt Licht und Schatten für datenverarbeitende Wirtschaft“
Utl.: WKÖ-Bundesspartenobmann Bodenstein: „Harmonisierung der
 EU-Datenschutzvorschriften bringt Licht und Schatten für
 datenverarbeitende Wirtschaft“ =
Wien (OTS) - „Die Digitalwirtschaft begrüßt die politische Einigung
 im Trilog zur Harmonisierung der EU-Datenschutzvorschriften, der
 politische Kompromiss hat aber Licht und Schatten“, zieht Robert
 Bodenstein, Obmann der Bundessparte Information und Consulting der
 Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), eine erste Bilanz zur Einigung
 bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung. „Es ist ohne Zweifel dringend
 notwendig gewesen, das europäische Datenschutzregime unter
 Berücksichtigung der Grundrechte zu harmonisieren, weil 28
 unterschiedliche Datenschutzregelungen in Europa für die
 Digitalisierung der Wirtschaft nicht gerade förderlich waren. Wir
 erhoffen uns durch die Vollharmonisierung des europäischen
 Datenschutzrechtes eine Initialzündung für neue Geschäftsmodelle.
 Diese Rechnung kann aber nur aufgehen, wenn die Digitalwirtschaft
 nicht durch weitere bürokratische Hürden gehemmt wird“, so Bodenstein
 in einer vorsichtig positiven Bewertung.
Von der Reform betroffen sind jedenfalls alle Unternehmen, die auf
 welche Art auch immer mit Daten arbeiten. Sehr kritisch sieht die
 Digitalwirtschaft jedenfalls die drakonischen Strafen bis zu 20
 Millionen Euro bzw. 4% des Konzernumsatzes sowie die zahlreichen
 neuen Verpflichtungen für Unternehmer. Zu den Auskunfts- und
 Löschungsverpflichtungen kommen nun u.a. weitere speziellere
 Berichtspflichten auf die Unternehmen zu, wobei insbesondere das neu
 formulierte „Recht auf Vergessenwerden“ deswegen kritisch gesehen
 wird, weil es für die betroffenen Wirtschaftskreise durchaus Probleme
 in der technischen Umsetzung geben könnte.
Begrüßt wird, dass beispielsweise der ursprünglich für alle Branchen
 verpflichtende Datenschutzbeauftragte abgeblockt werden konnte,
 dieser ist nur mehr in speziellen Fällen zu benennen.
Bereits 2012 hatte die Europäische Kommission einen Reformvorschlag
 für das europäische Datenschutzrecht veröffentlicht, in welchem sie
 Datenschutz für das digitale Zeitalter fit zu machen beabsichtigte.
 Vergangene Dienstagnacht konnten nach über drei Jahren Verhandlungen
 Kommission, Parlament und Rat in einer abschließenden sogenannten
 informellen Trilogsitzung eine politische Einigung erzielen. Die
 Datenschutz-Grundverordnung soll Anfang 2018 in Kraft treten.
Wie geht es nun weiter? Die Grundverordnung wird nun in der Fassung
 der politischen Einigung Anfang 2016 dem Europäischen Parlament und
 vom Rat zur Abstimmung vorgelegt. Nach zwei Jahre sind die neuen
 Vorschriften sodann anwendbar.
Pressemitteilung der Europäische Kommission zur
 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
 http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6321_de.htm (PWK1003/JR)
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