• 17.12.2015, 12:23:53
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Datenschutzreform: Digitalwirtschaft begrüßt Einigung bei EU-Datenschutz-Grundverordnung

WKÖ-Bundesspartenobmann Bodenstein: „Harmonisierung der EU-Datenschutzvorschriften bringt Licht und Schatten für datenverarbeitende Wirtschaft“

Utl.: WKÖ-Bundesspartenobmann Bodenstein: „Harmonisierung der
EU-Datenschutzvorschriften bringt Licht und Schatten für
datenverarbeitende Wirtschaft“ =

Wien (OTS) - „Die Digitalwirtschaft begrüßt die politische Einigung
im Trilog zur Harmonisierung der EU-Datenschutzvorschriften, der
politische Kompromiss hat aber Licht und Schatten“, zieht Robert
Bodenstein, Obmann der Bundessparte Information und Consulting der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), eine erste Bilanz zur Einigung
bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung. „Es ist ohne Zweifel dringend
notwendig gewesen, das europäische Datenschutzregime unter
Berücksichtigung der Grundrechte zu harmonisieren, weil 28
unterschiedliche Datenschutzregelungen in Europa für die
Digitalisierung der Wirtschaft nicht gerade förderlich waren. Wir
erhoffen uns durch die Vollharmonisierung des europäischen
Datenschutzrechtes eine Initialzündung für neue Geschäftsmodelle.
Diese Rechnung kann aber nur aufgehen, wenn die Digitalwirtschaft
nicht durch weitere bürokratische Hürden gehemmt wird“, so Bodenstein
in einer vorsichtig positiven Bewertung.

Von der Reform betroffen sind jedenfalls alle Unternehmen, die auf
welche Art auch immer mit Daten arbeiten. Sehr kritisch sieht die
Digitalwirtschaft jedenfalls die drakonischen Strafen bis zu 20
Millionen Euro bzw. 4% des Konzernumsatzes sowie die zahlreichen
neuen Verpflichtungen für Unternehmer. Zu den Auskunfts- und
Löschungsverpflichtungen kommen nun u.a. weitere speziellere
Berichtspflichten auf die Unternehmen zu, wobei insbesondere das neu
formulierte „Recht auf Vergessenwerden“ deswegen kritisch gesehen
wird, weil es für die betroffenen Wirtschaftskreise durchaus Probleme
in der technischen Umsetzung geben könnte.

Begrüßt wird, dass beispielsweise der ursprünglich für alle Branchen
verpflichtende Datenschutzbeauftragte abgeblockt werden konnte,
dieser ist nur mehr in speziellen Fällen zu benennen.

Bereits 2012 hatte die Europäische Kommission einen Reformvorschlag
für das europäische Datenschutzrecht veröffentlicht, in welchem sie
Datenschutz für das digitale Zeitalter fit zu machen beabsichtigte.
Vergangene Dienstagnacht konnten nach über drei Jahren Verhandlungen
Kommission, Parlament und Rat in einer abschließenden sogenannten
informellen Trilogsitzung eine politische Einigung erzielen. Die
Datenschutz-Grundverordnung soll Anfang 2018 in Kraft treten.

Wie geht es nun weiter? Die Grundverordnung wird nun in der Fassung
der politischen Einigung Anfang 2016 dem Europäischen Parlament und
vom Rat zur Abstimmung vorgelegt. Nach zwei Jahre sind die neuen
Vorschriften sodann anwendbar.

Pressemitteilung der Europäische Kommission zur
EU-Datenschutz-Grundverordnung:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6321_de.htm (PWK1003/JR)

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