• 16.12.2015, 16:50:52
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Waffengesetz: EU-Kommission regt Verschärfung an

EU-Ausschuss des Bundesrats ortet Diskussionsbedarf

Utl.: EU-Ausschuss des Bundesrats ortet Diskussionsbedarf =

Wien (PK) - Die Europäische Kommission will den privaten Waffenbesitz
erschweren. Mit Änderungen in der Richtlinie zum Erwerb und Besitz
von Waffen soll speziell unerlaubter Handel mit Feuerwaffen
unionsweit koordiniert bekämpft werden. Großer Diskussionsbedarf
besteht für den EU-Ausschuss des Bundesrats allerdings hinsichtlich
der Vorschläge zur Neukategorisierung im Waffenregister:
halbautomatische Schusswaffen will die Kommission ohne Ausnahme
verbieten, registrierungspflichtig sollen auch Spielzeugwaffen sowie
deaktivierte Waffen werden. Ein Aufruf der FPÖ, Einschränkung des
legalen privaten Waffenbesitzes auf EU-Ebene nicht weiter zu
verfolgen, blieb im Ausschuss aber in der Minderheit.

Schrecken von Paris rief Kommission auf den Plan

Die Verschärfungen bei Erwerb, Besitz und die Einfuhr beziehungsweise
Ausfuhr ziviler Schusswaffen sei ein Gebot der Stunde, unterstreicht
die Kommission mit Verweis auf terroristische Anschläge wie jene vom
13. November in Paris. EU-weit sollen deswegen einheitliche Standards
zur Registrierung und Kennzeichnung von Waffen gelten, wobei auch
Schreckschuss- und Signalwaffen umfasst sind. Ein hohes Risiko sieht
die Kommission bei der Reaktivierung von deaktivierten Waffen, die
sie deswegen in die Richtlinie mitaufgenommen sehen will. Die
Kategorisierung von Waffen werde insofern verschärft, erläuterte ein
Experte des Innenministeriums (BMI) den Kommissionsvorschlag, als
dass halbautomatische Waffen in die Kategorie der verbotenen Waffen
überführt werden. Österreich genehmige den Besitz von
halbautomatischen Waffen aber ohnehin nur in Ausnahmefällen.

Problematisch sehe man auch die Einbeziehung von deaktivierten Waffen
und die Registrierung von Attrappen und Nachbauten in die
Waffenrechtsrichtlinie, so der BMI-Experte, der allerdings einräumte,
verhindern wolle die Kommission dadurch den Umbau von
Waffenattrappen, wie er vor allem bei der organisierten Kriminalität
nicht ausgeschlossen werden könne. Weiters soll die Genehmigung des
Waffenbesitzes laut Kommissionsplan auf fünf Jahre befristet und nur
nach medizinischen Untersuchungen der AntragstellerInnen erteilt
werden. Dazu heißt es aus dem Innenressort, formell bestünden in
Österreich zwar unbefristete Genehmigungen, diese würden aber jedes
fünfte Jahr überprüft, was Verwaltungsaufwand und vermehrte Kosten
für die KundInnen erspare.

Zu den Präzisierungen und Ergänzungen im Richtlinienvorschlag gehört
überdies das absolute Verbot vom Handel mit Waffen bzw. mit deren
Bestandteilen durch andere als Waffenhändler oder damit befasste
Makler. Insbesondere den Internethandel nimmt die Kommission hier ins
Visier, da ihr zufolge Feuerwaffen zunehmend über das Internet
verkauft werden. Zwecks besserer Datenerhebung bezüglich Herstellung
und Besitz von Waffen möchten Kommissionspräsident Jean-Claude
Juncker und seine KollegInnen generell den Wissensaustausch zwischen
den Mitgliedsstaaten fördern.

FPÖ gegen Anlassgesetzgebung

Trotz regelmäßiger Verschärfungen im Waffenrecht könnten Verbrechen
niemals ausgeschlossen werden, gab FPÖ-Mandatarin Monika Mühlwerth
(F/W) zu bedenken, worin ihr Eduard Köck (V/N) und Christoph Längle
(F/V) zustimmten. Köck äußerte zudem Bedenken über die vermehrte
Bürokratie bei Umsetzung des Kommissionsentwurfs und Längle legte mit
einem Antrag auf Stellungnahme seiner Fraktion dar, weswegen er gegen
die Richtlinienänderung ist: Österreich reglementiere und
kontrolliere den legalen privaten Waffenbesitz bereits streng, die
Verbreitung illegaler Waffen würden die neuen Einschränkungen jedoch
nicht verhindern. Die Bundesregierung solle sich daher in den EU-
Gremien gegen Beschränkungen des rechtmäßigen Waffenbesitzes
einsetzen, und vielmehr dafür sorgen, dass die Bekämpfung des
illegalen Waffenhandels vorangetrieben wird.

Positive Worte für die geplante Novelle zur Waffenrichtlinie fand
immerhin Michael Lindinger (S/O). Das Verbot halbautomatischer Waffen
sei sinnvoll, da weder JägerInnen noch SportschützInnen solche
benötigten. Außerdem könne eine halbautomatische Waffenfunktion
leicht zur Vollautomatik umgebaut werden. Der Vertreter des BMI gab
zu verstehen, die Vorlage werde noch umfassend diskutiert, schon
kommenden Freitag sei das nächste Ratsarbeitsgruppentreffen dafür
angesetzt. Die terminliche Planung der Kommission zur Implementierung
der Richtlinie in nationale Gesetze, die nach ihrem angepeilten
Inkrafttreten im Frühjahr 2016 innerhalb von drei Monaten erfolgen
sollte, werde voraussichtlich nicht halten. (Schluss EU-Ausschuss)
rei

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