• 16.12.2015, 13:10:27
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GPA-djp-Stangl: Gesetz ist Gesetz, auch wenn es nicht allen in der Wirtschaftskammer gefällt

Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz müssen angezeigt werden

Utl.: Verstöße gegen das Arbeitsruhegesetz müssen angezeigt werden =

Wien (OTS) - „Wenn ein Taxi mit 150 Stundenkilometern auf der
Westautobahn unterwegs ist und nach einer Verkehrskontrolle Strafe
zahlen muss oder angezeigt wird, stellt das nach der Logik des
Obmanns der Fachgruppe Reisebüros in der Wirtschaftskammer Wien
vermutlich eine Schikane dar. Weil es ja eine Benachteiligung des
Taxi-Unternehmens gegenüber den ÖBB sein könnte, die auch schneller
fahren dürfen“, kommentiert Andreas Stangl, Regionalgeschäftsführer
der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck,
Journalismus, Papier) aktuelle Aussagen Kadankas.++++

„Genau wie ein Polizist keine Möglichkeit hat, bei einer Übertretung
der Höchstgeschwindigkeit ein Auge zuzudrücken, können wir nicht
davon absehen, ein Reisebüro anzuzeigen, das am Feiertag geöffnet
hat. Das ist nämlich ein klarer Verstoß gegen das Arbeitsruhegesetz
und gegen den Kollektivvertrag – Gesetz ist Gesetz, auch wenn es
nicht allen in der Wirtschaftskammer gefällt“, so Stangl weiter.

Auch die Benachteiligung der Reisebüros durch das Internet sei eine
Ausrede, die er in diesem Fall nicht gelten lassen könne, so Stangl
abschließend: „Wir hindern jedenfalls kein Reisebüro daran, seine
Geschäfte auch online anzubieten, wenn alle gesetzlichen Vorschriften
eingehalten werden. Kadanka stellt nur unter Beweis, dass für ihn
sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen offenbar nichts wert sind,
genau so wenig wie die am Feiertag zum widerrechtlichen
Arbeitseinsatz verdonnerten Angestellten – um die Wahrung ihrer
Rechte geht es uns, daran wird uns niemand hindern.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB

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