- 16.12.2015, 09:46:30
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Lycamobile bei Nummernübertragung säumig: Regulierungsbehörde könnte erstmals Genehmigung für Kommunikationsdienst entziehen
Wien (OTS) - Der Telekom-Regulierungsbehörde wurde durch eine
Endkundenbeschwerde bereits im September 2014 bekannt, dass bei
Lycamobile Austria die Nummernübertragung (Portierung) der
Handynummer nicht zu allen Mobilfunkanbietern möglich sein soll.
Obwohl die Regulierungsbehörde umgehend ein Aufsichtsverfahren
einleitete und Lycamobile wiederholt aufforderte, die
Nummernübertragung uneingeschränkt zu ermöglichen, kam Lycamobile
dieser Verpflichtung bis zum heutigen Tag nicht nach.
"Jeder österreichische Mobilfunkanbieter ist per Gesetz
verpflichtet, allen Kunden auf Wunsch die Nummernübertragung
uneingeschränkt einzuräumen. Die Nichtermöglichung der
Rufnummernmitnahme erschwert den Anbieterwechsel und beeinträchtigt
den Wettbewerb", erläutert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der
RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, den Hintergrund.
'Diensteabschaltung' ab 1. Februar 2016
"Wir haben im Sinne der Kunden alles versucht, Lycamobile zu
rechtskonformem Handeln zu bewegen. Lycamobile hat nun noch bis
einschließlich 31. Jänner 2016 Zeit, die Rufnummernübertragung
nachweislich zu ermöglichen. Geschieht dies nicht, setzen wir die
Rechte der Endkundinnen und Endkunden erstmals mit dem härtesten
Instrument, das uns für solche Fälle zur Verfügung steht, durch und
entziehen Lycamobile das Recht, Kommunikationsdienste anzubieten.
Lycamobile muss dann den Dienst einstellen. Der Entzug der
Genehmigung kommt also einer Diensteabschaltung gleich", erklärt
Gungl die Entscheidung der Regulierungsbehörde vom 9. Dezember 2015.
"Den Endkunden der Lycamobile raten wir, ihre Guthaben bis zum 1.
Februar 2016 aufzubrauchen und den Anbieter zu wechseln", so Gungl
abschließend.
Die Entscheidung der Regulierungsbehörde ist auf der Website unter
folgendem Link veröffentlicht: www.rtr.at/de/tk/R_2_15.
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