- 14.12.2015, 13:52:27
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GPA-djp: Anzeigenflut gegen Reisebüros
Mehr als zwei Dutzend widerrechtlich geöffnete Filialen in Wien, NÖ und OÖ am Feiertag
Utl.: Mehr als zwei Dutzend widerrechtlich geöffnete Filialen in
Wien, NÖ und OÖ am Feiertag =
Wien (OTS) - „Wer sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen hält,
der muss mit einer Anzeige rechnen: Obwohl es den Betreibern der
Reisebüros bekannt ist und wir darüberhinaus noch einmal extra darauf
aufmerksam gemacht haben, dass ihre Filialen an Feiertagen
geschlossen bleiben müssen, haben sich offenbar etliche Arbeitgeber
den Bestimmungen des Arbeitsruhegesetzes und des Kollektivvertrages
für Angestellte in Reisebüros widersetzt“, berichtet Bernd Kulterer,
zuständiger Wirtschaftsbereichssekretär in der GPA-djp (Gewerkschaft
der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier): „Arbeiten an
Feiertagen ist in Reisebüros bis auf wenige Ausnahmen, beispielsweise
auf Flughäfen, nicht erlaubt.“
In Wien, Niederösterreich und Oberösterreich haben am 8. Dezember
Beschäftigte der GPA-djp Einkaufszentren besucht, um zu
kontrollieren, ob sich die Arbeitgeber an die gesetzlichen und
kollektivvertraglichen Bestimmungen halten, mit einem ernüchternden
Ergebnis: Insgesamt wurden 29 geöffnete Filialen registriert, fünf in
Niederösterreich, elf in Oberösterreich und 13 in Wien. „Ein
ernüchterndes Ergebnis, das unsere Befürchtungen übertrifft: Wir
haben nicht damit gerechnet, dass so viele Reisebüros auf den
Weihnachts-Einkaufszug aufspringen wollen“, fassen Andreas Stangl
(Regionalgeschäftsführer GPA-djp OÖ), Peter Stattmann
(Regionalgeschäftsführer GPA-djp NÖ) und Barbara Teiber
(Regionalgeschäftsführerin der GPA-djp Wien) zusammen: „Eine
Anzeigenflut bleibt uns somit nicht erspart. Jeder einzelne Verstoßes
gegen das Arbeitsruhegesetz wurde angezeigt.“
Den Betreibern drohen Strafen von mehreren hundert Euro für jede/n
einzelne/n am Feiertag in der geöffneten Filiale angetroffene/n
Beschäftigten, so Stangl, Stattmann und Teiber: „Wir gehen im Sinne
der Beschäftigten davon aus, dass es sich ihre Chefs am 8. Dezember
2016 doppelt und dreifach überlegen, ob sie ihre Filialen in
Einkaufszentren widerrechtlich öffnen. Arbeiten am Feiertag muss auch
im Reisebüro die absolute Ausnahme bleiben!“
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