• 10.12.2015, 11:14:18
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GPA-djp: Takko wehrt sich gegen ordnungsgemäße Betriebsratswahl

Lenkt der Wahlvorstand nicht ein, muss die Wahl angefochten werden

Utl.: Lenkt der Wahlvorstand nicht ein, muss die Wahl angefochten
werden =

Wien (OTS) - „Bei Takko gibt es kein Interesse an der ordnungsgemäßen
Abwicklung von Betriebsratswahlen, anders lässt sich die Ankündigung
des Wahlvorstands, eine KandidatInnen-Liste nicht akzeptieren zu
wollen, nicht interpretieren“, berichtet Alois Bachmeier, stv.
Bundesgeschäftsführer der GPA-djp (Gewerkschaft der
Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier): „Unser Einspruch
ist vorerst wirkungslos geblieben. Wird die Betriebsratswahl kommende
Woche tatsächlich mit nur einer einzigen Liste durchgeführt, haben
wir gar keine Alternative als diese Wahl anzufechten.“ ++++

Die Vorbereitungen für die erstmalige Wahl eines Betriebsrats für die
586 Beschäftigten in den rund 120 österreichischen Filialen des
deutschen Textilkonzerns laufen seit Wochen. Nach erfolgreich
abgehaltenen Betriebsversammlungen zeichnete sich ab, dass zur Liste
„Bauer für Alle“ eine zweite Liste kommen wird, auf der in erster
Linie Führungskräfte kandidieren, die auch den Wahlvorstand
dominieren. Geht es nach dem Willen dieses Wahlvorstandes, soll jetzt
auch der Wahlvorschlag der Liste „Bauer für Alle“ nicht anerkannt
werden, wie der GPA-djp mitgeteilt wurde. „Unter den KandidatInnen
für die Liste „Bauer für Alle“ ist eine Beschäftigte im
Wahlvorschlag, die ihre Zusage zwischenzeitlich zurückgezogen hat.
Wir bedauern das, diese Tatsache ändert aber nichts daran, dass der
Wahlvorschlag gültig ist“, wie Bachmeier erklärt: Die
Betriebsratswahlordnung klärt zweifelsfrei, dass der Wahlvorstand
lediglich zu überprüfen hat, ob ein Wahlvorschlag ausreichend
unterstützt wird. Tritt der Fall - wie jetzt bei Takko - ein, dass
eine Person aus dem Wahlvorschlag gestrichen werden möchte, ist
diesem Wunsch nachzukommen. Gleichzeitig stellt die Wahlordnung aber
auch klar, dass der Vorschlag zuzulassen ist, wenn die
KandidatInnen-Liste nach dieser erfolgten Streichung zumindest noch
eine passiv wählbare Person enthält wie aktuell bei Takko.

„Das Nichtzulassen eines Wahlvorschlags, der diese Kriterien erfüllt,
ist jedenfalls unzulässig, was wir dem Wahlvorstand auch bereits
mitgeteilt haben“, so Bachmeier abschließend: „Unsere Forderung ist
klar: Der Wahlvorschlag der „Liste Bauer für Alle“ erfüllt alle
Kriterien. Er enthält ausreichend wählbare KandidatInnen und die
erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften, er ist also ohne
Wenn und Aber zuzulassen. Die Geschäftsführung und der Wahlvorstand
von Takko wären gut beraten, unser Angebot der Unterstützung - das
selbstverständlich für alle kandidierenden Listen gilt - bei der
Abwicklung dieser Betriebsratswahl anzunehmen!“

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