- 08.12.2015, 10:32:05
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FP-Haslinger: Legalisierung von Cannabis wäre absolut falsches Signal!
Der Konsum von Cannabis bedeutet, aktiv das Bewusstsein verändern zu wollen
Utl.: Der Konsum von Cannabis bedeutet, aktiv das Bewusstsein
verändern zu wollen =
Wien (OTS) - Wer Cannabis konsumiert, der hat den Vorsatz, sich zu
berauschen. Obwohl der Besitz verboten und strafbar ist, konsumieren
viele junge Menschen in Österreich Cannabis. Rund 20 Prozent (57.000)
sind Studierende, wobei Studien belegen, dass jeder Zehnte davon
einen bereits gesundheitsgefährdenden Konsum betreibt. „Das zeigt,
dass die hervorgerufene Bewusstseinsveränderung nicht dem Genuss,
sondern dem Ertragen von Alltagsproblemen oder des Lernstresses
dienen soll“, hält der Drogen-Sprecher der FPÖ-Wien LAbg. Gerhard
Haslinger fest.
Die Legalisierung von Cannabis wäre somit das Akzeptieren des
Umstands, dass Teile der Bevölkerung die Welt offenbar nur mehr
vernebelt ertragen können. „Das wäre ein absolut falsches Signal“,
betont Haslinger in Richtung der Legalisierungsbefürworter. Die
Verharmlosung von Cannabis-Produkten, wie sie aktuell von der roten
und grünen Jugend betrieben wird, vermittelt den Eindruck, dass
Kiffen komplett unbedenklich wäre. Haslinger: „Auch das ist falsch,
denn psychische Erkrankungen bei zu starkem Konsum sind
nachgewiesen.“
Haslinger ist davon überzeugt, dass durch Alkoholmissbrauch schon
genug Gesundheitsprobleme zu bewältigen sind: „Es ist auch nicht
anzunehmen, dass die Kiffer-Szene bei Cannabis-Freigabe dem Alkohol
abschwören würde. Vielmehr wird dadurch die Palette der legalen
Berauschungsmittel erweitert.“ Dem Argument, dass schwer Erkrankte
Cannabis zur Schmerztherapie benötigen würden und es daher selbst
anbauen dürften, ist entgegenzuhalten, dass das bereits seit dem Jahr
2008 ein staatliches Unternehmen erledigt.
Die Begründung, dass für SJ-Vorsitzende Julia Herr die
Entkriminalisierung bei Cannabismissbrauch ab dem Jahr 2016 nicht
weit genug gehen würde, liegt darin, dass sich für die Betroffenen
nicht wirklich viel ändern wird. Denn die Gesundheitsbehörde wurde
auch bisher schon bei Missbrauchsverdacht anstatt der
Staatsanwaltschaft verständigt. Sie ist es auch, die über die
Einhaltung gesundheitsbezogener Maßnahmen oder der ärztlichen
Begutachtung von Betroffenen die Staatsanwaltschaft zu verständigen
hat. Haslingers Nachsatz: „Ob Herr´s Bewunderung von Kanada auch für
die dortigen Einwanderungsgesetze zutrifft, ist zu bezweifeln.“
(Schluss)
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