- 26.11.2015, 11:11:41
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Transparency International – Austrian Chapter begrüßt Offenlegung von Zahlungen der Pharmaindustrie an Ärzte
Die Nichtregierungsorganisation fordert aber eine zuverlässige Einhaltung der freiwilligen Initiative oder verbindliche gesetzliche Regelungen
Utl.: Die Nichtregierungsorganisation fordert aber eine zuverlässige
Einhaltung der freiwilligen Initiative oder verbindliche
gesetzliche Regelungen =
Wien (OTS) - Ab 1.1.2016 tritt in Österreich eine freiwillige
Transparenzinitiative der Pharmaindustrie in Kraft, die
Pharmaunternehmen zur Offenlegung ihrer Zahlungen an Ärzte und andere
Gesundheitsberufe verpflichtet – allerdings nur, wenn diese
ausdrücklich zustimmen. „Wir begrüßen diese Initiative, denn
Transparenz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Korruption“,
betont Eva Geiblinger, Vorstandsvorsitzende von Transparency
International – Austrian Chapter (TI-AC). „Wir befürchten aber, dass
der Datenschutz von vielen als Vorwand gegen eine transparente
Offenlegung vorgeschoben wird.“
Das Gesundheitswesen gilt allgemein als besonders anfällig für
Korruption. Nicht zuletzt aus Imagegründen haben die Pharmafirmen des
europäischen Branchenverbandes EFPIA daher im Jahr 2013 eine
freiwillige Initiative zur Offenlegung von Zuwendungen an
medizinische Einrichtungen und Ärzte, den sogenannten „Disclosure
Code“, beschlossen. In Österreich wurde im Jahr 2014 eine
entsprechende Regelung von den Mitgliedsunternehmen der PHARMIG in
den Verhaltenscodex aufgenommen und auch mit der Ärztekammer
abgestimmt.
Demnach müssen die Firmen ab dem kommenden Jahr jeweils bis zum 30.
Juni alle geldwerten Leistungen, die im Vorjahr an Angehörige der
Fachkreise, wie etwa an Ärzte und andere Gesundheitsberufe, sowie an
Institutionen geflossen sind, auf ihren Websites offenlegen –
grundsätzlich unter namentlicher Nennung der Empfänger. Nur wenn das
aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, darf die Meldung
in aggregierter Form – also zusammengefasst und anonymisiert –
erfolgen.
Da in Österreich der Schutz personenbezogener Daten aber sehr streng
ist, bedarf die namentliche Nennung einer ausdrücklichen Zustimmung
der Ärzte. Nur wenige Pharmafirmen verfolgen eine jedoch strenge „No
consent - no contract“ – Politik, gemäß der sie in Zukunft nur mehr
mit jenen Ärzten Verträge abschließen wollen, die auch der
namentlichen Offenlegung zustimmen. TI-AC wird die Offenlegungspraxis
daher im kommenden Jahr genau analysieren.
„Sollte die freiwillige Selbstverpflichtung der Pharmaunternehmen
nicht für ausreichend Transparenz sorgen, sollte über eine
gesetzliche Regelung analog zum Sunshine Act in den USA nachgedacht
werden“, fordert Franz Piribauer, Leiter der Arbeitsgruppe
Gesundheitswesen bei TI-AC. „Patienten müssen sich darauf verlassen
können, dass sie die beste Behandlung bekommen und nicht die, für die
meinungsbildende Ärzte das meiste Geld bekommen. Deswegen sollten sie
überprüfen können, welche Ärzte wie viele Zuwendungen der
Pharmaindustrie erhalten“.
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