• 24.11.2015, 13:24:25
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  • OTS0185 OTW0185

Neues Normengesetz auf Kurs: Ziviltechnikerkammer begrüßt Ministerratsbeschluss

Abschaffung Mitgliedsbeiträge, mehr Transparenz, stärkere Kontrolle: Wirtschaftsminister setzt grundlegende Reform des Normenwesens in Österreich durch

Utl.: Abschaffung Mitgliedsbeiträge, mehr Transparenz, stärkere
Kontrolle: Wirtschaftsminister setzt grundlegende Reform des
Normenwesens in Österreich durch =

Wien (OTS) - Im Ministerrat gaben die Regierungsmitglieder am
24.11.2015 grünes Licht für das neue Normengesetz von
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Der Entwurf wurde in den
letzten Monaten sehr kontrovers diskutiert. Letztendlich haben sich
die Reformer durchgesetzt. „Es ist erfreulich, dass viele unserer
jahrelangen Forderungen und in einem Gesetzesvorschlag festgehaltenen
Lösungen aufgenommen wurden. Zudem wurde bewussten oder unbewussten
Falschinterpretationen und Gerüchten mit noch klareren Formulierungen
im Gesetzestext entgegen getreten“, zeigt sich
Ziviltechnikerkammer-Präsident Architekt Christian Aulinger angetan.
„Um nur ein Beispiel zu nennen: Dass das deutsche Normungsinstitut
die Lieferung von deutschen Normenübersetzungen nach Österreich
einstellen wird, weil das Gesetz Urheberrechte verletze, kann nun
beim besten Willen niemand mehr behaupten.“ Für Aulinger hat die
Überarbeitung nach der Begutachtungsphase den Entwurf sogar noch
verbessert: „Kritikpunkte wurden ernst genommen und konstruktiv
berücksichtigt, die Ziele des Gesetzes dabei aber konsequent
verfolgt. Damit wurde auf positive Weise den Reformgegnern der Wind
aus den Segeln genommen.“

Wahrung des Allgemeinwohls und fairer Normungsprozess
gesichert

Eine der wichtigsten Änderungen ist der Entfall des Jahresbeitrags
für die Mitarbeit an der Normung, unterstreicht Aulinger: „Die
Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme unabhängiger Expertinnen und
Experten, für die nicht Produzenteninteressen, sondern das
Allgemeinwohl und die Qualitätssicherung im Vordergrund stehen, ist
eine Grundvoraussetzung für einen fairen Normungsprozess.

Strategie statt Wildwuchs

Neu eingerichtet wird ein Normungsbeirat, der strategische
Prioritäten der Normung aufzeigt und Empfehlungen für die
Weiterentwicklung des österreichischen Normungssystems abgibt.
Angesiedelt ist dieser im BMWFW, die Mitglieder decken
unterschiedliche Interessensbereiche ab. Die Ziviltechnikerkammer
wird als Vertreterin der planenden Berufe ein Bestandteil dieses
Beirats sein.

Dass die wirtschaftlichen Auswirkungen von Normen vor Beginn eines
Normungsprojektes dargestellt werden müssen, fordert die
Ziviltechnikerkammer schon seit Jahren. Das neue Gesetz verankert
diese Forderung nun als Prinzip der Normung, das bei jedem Antrag zur
Er- oder Überarbeitung einer österreichischen Norm erfüllt werden
muss. Eine Maßnahme von enormer Bedeutung, betont Aulinger: „Nur so
kann ein besseres Bewusstsein für die Verhältnismäßigkeit von Normen
geschaffen und gleichzeitig so manche überflüssige Norm verhindert
oder abgeschafft werden."

Nachschärfung der Kontrollmechanismen

Aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch das BMWFW wurden konkretisiert
und die Struktur und Zusammensetzung der Schlichtungsstelle so
angepasst, dass unabhängige Beschlüsse möglich werden. „Die
Bankenkrise und ähnliche Entwicklungen der vergangenen Jahre haben
eindeutig die Notwendigkeit staatlicher Kontrolle belegt", fasst
Aulinger zusammen. „Trotzdem beweisen die Maßnahmen Augenmaß gemäß
dem Grundsatz, der in der Normung so wichtig ist: So viel wie nötig,
so wenig wie möglich.“

Was wäre wenn?

Dem Austrian Standards Institute (ASI) wird es freistehen, sich als
Verein zur Einhaltung der Bestimmungen des Normengesetzes zu bekennen
oder die Befugnis zur Schaffung und Veröffentlichung von nationalen
Normen aufzugeben. Sollte das ASI sich für Letzteres entscheiden,
sieht der Gesetzesentwurf Übergangsregelungen vor, die eine geordnete
Übergabe an eine neue befugte Normungsorganisation ermöglichen
sollen. „Es muss sichergestellt werden, dass der Zugang zu
bestehenden Normen, aber auch zu den europäischen Normungsgremien
erhalten bleibt, wenn es tatsächlich zu einer kompletten
institutionellen Änderung der Normungsstruktur in Österreich kommen
sollte“, unterstreicht Aulinger. „Ich denke aber nicht, dass sich das
jemand wünscht. Das neue Gesetz sollte Anstoß sein, die Reform der
Normung engagiert gemeinsam anzugehen. Eine geeignete gesetzliche
Grundlage dazu ist nun vorhanden.“

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