• 20.11.2015, 15:03:13
  • /
  • OTS0169 OTW0169

FunderMax-Erweiterungsbescheid aufgehoben

Großer Erfolg für den Anrainer- und Umweltschutz - Ermittlungen zur UVP-Pflicht erforderlich

Utl.: Großer Erfolg für den Anrainer- und Umweltschutz -
Ermittlungen zur UVP-Pflicht erforderlich =

Graz/St. Veit an der Glan (OTS) - Die FunderMax GmbH betreibt am
Standort St. Veit an der Glan ein Faserplattenwerk. Dort werden seit
dem Jahr 2002 auch Abfälle verbrannt. In den letzten zehn Jahren
wurden die verbrannten Abfallmengen erheblich gesteigert. Im Frühjahr
2015 genehmigte die Abfallrechtsbehörde (Kärntner Landeshauptmann)
trotz des Widerstandes zahlreicher Anrainer und Umweltorganisationen
eine weitere Kapazitätserhöhung, wonach künftig mehr als 98 % des
eingesetzten Brennstoffes Abfälle sein sollten.

Gegen diese Genehmigung hat der Grazer Rechtsanwalt Thomas Neger für
eine Nachbarin und eine Umweltorganisation Beschwerde an das
Landesverwaltungsgericht Kärnten erhoben. Dieses hat der Beschwerde
nunmehr Folge gegeben und den Genehmigungsbescheid für die
Kapazitätserhöhung aufgehoben. Die Abfallrechtsbehörde hatte sich
nämlich nicht damit auseinandergesetzt, ob für die Steigerung der
Abfallmengen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich
ist.

"Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat der Abfallrechtsbehörde
deutlich die Grenzen aufgezeigt. Dies ist ein weiteres Puzzleteil in
der konsequenten Rechtsprechung der österreichischen
Verwaltungsgerichte und des Europäischen Gerichtshofes zur Stärkung
der Nachbarrechte. Bei der Klärung der Frage, ob ein Projekt einer
UVP-Pflicht unterliegt, können Anrainer nicht mehr ausgeschlossen
werden - ein Meilenstein für den Umweltschutz", so Rechtsanwalt
Thomas Neger, der auf Umweltrecht spezialisiert ist.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel