- 09.11.2015, 11:09:19
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AK: Psychische Krankmacher in der Arbeit – Wirtschaft säumig (1)
Kaske kritisiert: Erst 21 Prozent der Unternehmen erfüllen gesetzliche Vorgabe der Gefahrenevaluierung
Utl.: Utl: Kaske kritisiert: Erst 21 Prozent der Unternehmen
erfüllen gesetzliche Vorgabe der Gefahrenevaluierung =
Wien (OTS) - Über eine Million Menschen in Österreich, Erwerbstätige
und früher Erwerbstätige, haben arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme:
488.000 Frauen und 533.000 Männer. Schwere körperliche Arbeit
verursacht immer noch die meisten arbeitsbedingten Erkrankungen. Aber
immer mehr Beschäftigte klagen über Überlastung und Stress. Die
psychischen Krankmacher in der Arbeit verursachen auch exorbitante
Kosten. Deshalb ist die Evaluierung von psychischen Belastungen am
Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben. „Bisher erfüllen aber noch
viel zu wenige Betriebe diese gesetzlich vorgeschriebene
Fürsorgepflicht“, kritisiert AK Präsident Rudi Kaske und sieht die
Unternehmen dringend gefordert: „Die Durchführung der Evaluierung
psychischer Belastungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung
für die Betriebe, sondern auch eine Win-Win-Situation für
ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Für die Beschäftigten werden
gesunde Arbeitsbedingungen geschaffen, für die Unternehmen entstehen
weniger Kosten, da die Zahl der Krankenstände sinkt, die Fluktuation
abnimmt und die Produktivität zunimmt.“
2014 vermerkten bereits 65 Prozent der im Zuge der Erstellung des
Strukturwandelbarometers (IFES im Auftrag der AK Wien) befragten
BetriebsrätInnen einen Anstieg des Zeitdruckes innerhalb eines
Halbjahres und 60 Prozent gaben einen Zuwachs der
Flexibilitätsanforderungen im Unternehmen an. Aber das
Strukturwandelbarometer ergab auch, dass viele Unternehmen bei der
gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung der psychischen Krankmacher
säumig sind. Erst 21 Prozent der Unternehmen haben diese
durchgeführt, bei 24 Prozent ist die Evaluierung erst in Planung.
Bezogen auf Unternehmen mit Betriebsrat haben bisher lediglich rund
ein Viertel der Unternehmen Maßnahmen zur Reduktion oder Beseitigung
der schädlichen Belastungsquellen eingeleitet.
Die gesamtwirtschaftlichen Kosten der arbeitsbedingten psychischen
Belastungen in Österreich belaufen sich auf rund 3,3 Milliarden Euro
jährlich. Arbeitsbedingte psychische Belastungen nehmen drastisch zu
und machen nachweislich krank. Sie machen bereits ein Drittel jener
Diagnosen aus, die zu einer Berufsunfähigkeits- oder
Invaliditätspension führen.
„Es herrscht akuter Handlungsbedarf. Die Betriebe haben zwei Jahre
Schonfrist für die Evaluierung psychischer Belastungen gehabt. Das
ist mehr als genug, wenn es um die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen
geht. Bei der Gesundheit von Menschen am Arbeitsplatz kann und darf
es keine Kompromisse geben“, fordert Kaske:
+ die sofortige Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen
Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen durch die
ArbeitgeberInnen
+ strengere Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat mit empfindlichen
Sanktionen bei Verstößen
+ die Aufstockung des Personalstandes in den Arbeitsinspektoraten
(Forts.
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