• 27.10.2015, 11:16:21
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  • OTS0054 OTW0054

SOS Mitmensch: Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft wegen Krone-Kommentar

Überprüfung, ob Verhetzung und/oder wissentliche Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte vorliegt

Utl.: Überprüfung, ob Verhetzung und/oder wissentliche Verbreitung
falscher, beunruhigender Gerüchte vorliegt =

Wien (OTS) - SOS Mitmensch hat der Staatsanwaltschaft Graz eine
Sachverhaltsdarstellung bezüglich eines Kommentars des Chefredakteurs
der steirischen Kronenzeitung übermittelt. Es sei zu prüfen, ob der
Kommentar unter den Verhetzungsparagraphen (§ 283 StGB) und/oder
unter die wissentliche Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte
(§ 276 StGB) falle, so die Menschenrechtsorganisation.

Der Chefredakteur der steirischen Kronenzeitung, Christoph Biró,
hatte in der Sonntagsausgabe seines Blattes eine Reihe an
Behauptungen über angebliche schwere Übergriffe, Verbrechen,
unsittliche Verhaltensweisen und provokative Aktionen von in
Österreich ankommenden syrischen und afghanischen Flüchtlingen
aufgestellt. Für keine einzige seiner schweren Anschuldigungen nannte
Biró jedoch eine Quelle oder einen Beleg. Weder der
Landespolizeidirektion Steiermark noch der ÖBB liegen Kenntnisse über
die von Biró behaupteten Vorfälle vor.

"Der Chefredakteur der steirischen Kronenzeitung hat sich in übler
Stimmungsmache gegen Flüchtlinge betätigt. Er hat in pauschalierender
Weise Gerüchte über Flüchtlinge gestreut und damit Angst und
Misstrauen gegen Schutzsuchende geschürt. Für keines dieser Gerüchte
gibt es bisher einen Beleg", erklärt Alexander Pollak, Sprecher von
SOS Mitmensch.

Pollak betont, dass Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut sei, es
zugleich aber "vollkommen zu Recht" Gesetze gegen Verhetzung und
gegen die wissentliche Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte
gebe. "Verhetzung ist keine Meinung, sondern ein Akt der verbalen
Gewalt. Diese verbale Gewalt ist oftmals die Vorstufe zu physischer
Gewalt. Auch die Verbreitung falscher, angsteinflößender Gerüchte ist
alles andere als eine harmlose Angelegenheit. Daher ist es wichtig,
dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob Herr Birò eine Straftat gesetzt
hat", so Pollak.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SMM

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