- 23.10.2015, 15:46:06
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Lohnnebenkostenerhöhung durch die Hintertüre
Durch Auswirkung der Steuerreform auf Jubiläumsgelder verlieren alle.
Utl.: Durch Auswirkung der Steuerreform auf Jubiläumsgelder
verlieren alle. =
Wien (OTS) - Der Handelsverband weist darauf hin, dass ab 1.1.2016
durch das dann geltende Steuerreform-Gesetz, Geldzuwendungen im
Rahmen von Dienstjubiläen (Jubiläumsgelder)
sozialversicherungspflichtig werden.
Dies führt zwangsläufig zu geänderten Parametern bei der
Rückstellungsberechnung. Konkret müssen Unternehmen ab 1.1.2016 für
kollektivvertraglich geregelte Jubiläumsgeldansprüche neuerdings den
Sozialversicherungs-Dienstgeber-Anteil (derzeit 20,68 %) rückstellen.
Dieser ist bei Anspruchseintritt zahlungswirksam abzuführen.
Bisher bestand bei kollektivvertraglich geregelten Ansprüchen bei
Dienstjubiläen und Firmenjubiläen Sozialversicherungs-Freiheit.
Aus Sicht des Handelsverbandes entspricht dies einer
Lohnnebenkostenerhöhung "durch die Hintertüre".
Diese Gesetzesänderung reduziert die Wettbewerbsfähigkeit des
Wirtschaftsstandortes Österreich und betrifft alle:
Die Unternehmen reduzieren ihre Investitionsneigung durch den
erhöhten Rückstellungsbedarf weiter - mit entsprechenden
volkswirtschaftlichen Konsequenzen.
Auch die Arbeitnehmer verlieren, da sich das ausgezahlte
Jubiläumsgeld um den abzuführenden
Sozialversicherungs-Dienstnehmer-Anteil verringert.
Der Staat verliert letztlich, da der erhöhte Rückstellungsbedarf bei
den Unternehmen die Steuerbemessungsgrundlage vermindert.
Da sich die Eigenkapitalstruktur der Unternehmen dadurch
verschlechtern wird, fordert der Handelsverband zumindest eine
Fristverschiebung auf 1.1.2017, damit Unternehmen genug Zeit haben,
diese Umstellung auch mit angemessener Vorlaufzeit in der Planung zu
berücksichtigen.
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