• 22.10.2015, 18:49:05
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Sitzung des NÖ Landtages

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordnete Michaela H i n t e r h o l z e r
(VP) berichtete zu einem Antrag der Abgeordneten Kasser u. a.
betreffend Verwaltungsvereinfachungen durch Änderung des
Wasserrechtsgesetzes.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) meinte, es sei
durchaus vernünftig, etwas zu verändern, zum Beispiel bei
Meldeverfahren für Kleinkläranlagen oder auch bei der
Bewilligungsfreistellung von Netzerweiterungen bei Wasser- oder
Kanalisationsanlagen. Seine Fraktion sei bereit dazu.

Abgeordneter Dr. Walter L a k i (FRANK) betonte, das
Wasserrechtsgesetz sei eines der Schlüsselgesetze des gesamten
Umweltbereiches und habe in der Industriegesellschaft einen besondere
Bedeutung. Er meinte, das System müsse verändert werden und es dürfe
kein "Flickwerk" betrieben werden.

Dritter Präsident Franz G a r t n e r (SP) meinte, seine Fraktion
werde dieser Veränderung gerne zustimmen. Erweiterungen beim
Wassernetz seien in Zukunft leichter möglich, weil nur eine Anzeige
notwendig sei.

Abgeordneter Anton K a s s e r (VP) hob in seiner Wortmeldung die
große Bedeutung der vorliegenden Wasserrechtsnovelle für eine weitere
Verwaltungsvereinfachung hervor und bezeichnete sie als wichtig und
richtig. Sieben Millionen Euro könnten durch die
Verwaltungsvereinfachung eingespart werden.

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.

Die beiden folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter
Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Ing. Manfred S c h u l z
VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:
• Änderung des NÖ Jagdgesetzes 1974 (NÖ JG).
• Änderung des NÖ Landwirtschaftskammergesetzes.

Klubobfrau MMag. Dr. Madeleine P e t r o v i c (G) sagte, die
Herausnahme von bestimmten Tieren beim Jagdrecht sei vollkommend
unzureichend. Die Form, wie bestimmte Tiere gehalten und gezüchtet
werden, müsste überdacht werden. Das Jagdrecht ermögliche eine Jagd
nach bestimmten Prinzipien, die auch ethischen und moralischen
Grundsätzen zu gehorchen habe. Immer wieder komme es vor, dass in
Niederösterreich streng geschützte Tiere plötzlich verschwinden
würden. Niederösterreich brauche endlich ein modernes Jagdrecht. Sie
brachte einen Antrag gemeinsam mit ihren Faktionskollegen sowie den
Abgeordneten Ing. Huber und Landbauer betreffend Novellierung
diverser jagdrechtlicher Regelungen zum Schutz von Mensch, Tier und
Umwelt ein.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) verwies darauf, dass
nach dem neuen Jagdrecht Biber und Otter nicht mehr gejagt werden
dürften. Die Jagdausübung werde großteils von Menschen durchgeführt,
die auch den Tierschutz im Auge behalten. Er brachte gemeinsam mit
seinen Fraktionskollegen und den Abgeordneten Dr. Krismer-Huber und
Weiderbauer einen Antrag betreffend Bejagen von Fischotter und Biber
ein.

Abgeordneter Helmut S c h a g e r l (SP) sagte, die Jagd und die
Fischerei dürfe nicht in Misskredit gebracht werden und sei eine
wichtige Erwerbsmöglichkeit im ländlichen Raum. Die geplanten
Änderungen im Jagdrecht seien auch auf das Europäische Parlament
zurückzuführen. Der Fischotter sei aus dem Jagdgesetz herausgenommen
worden und in das Naturschutzgesetz eingegliedert worden. Fischotter
und Biber könnten in Zukunft auch umgesiedelt werden. Wichtig sei,
den Artenreichtum in Niederösterreich zu erhalten.

Abgeordneter Richard H o g l (VP) meinte, die Jagd werde auch
sehr oft in Zusammenhang mit der Landwirtschaft ausgeübt. Viele Jäger
würden Weiterbildungen und Fortbildungen in Anspruch nehmen. Auch
Jagdleiter müssten sich immer wieder Schulungen unterziehen. Ein
Bibermanagement sei notwendig, werde aber nicht im Jagdrecht
geregelt. Die bestehenden Gatter würden überprüft, das werde
mittlerweile im Jagdgesetz klar geregelt. In Zukunft dürften zum
Schutz der Menschen bei Jagdhandlungen auch Forststraßen gesperrt
werden.

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. Die Resolutionsanträge
blieben in der Minderheit.

Abgeordneter Ing. Manfred S c h u l z (VP) berichtete zu einem
Antrag gemäß § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Mold u.a. betreffend
Änderung der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung.

Klubobfrau Dr. Helga K r i s m e r - H u b e r (G) führte aus,
ihre Fraktion werde den Antrag der Freiheitlichen Partei
unterstützen. Die Wählerevidenz dürfe keine Angelegenheit der
Gemeinde sein, sondern müsse von der Kammer erledigt werden.

Klubobmann Gottfried W a l d h ä u s l (FP) meinte, beim
Landwirtschaftskammergesetz würden Dinge am Leben erhalten, die nicht
mehr zeitgemäß seien. Jährlich hörten tausende Bauern für immer auf,
dennoch gebe es immer mehr Wahlberechtigte und immer mehr Geld für
die Kammer. Er persönlich werde 4.000 bis 5.000 Einsprüche
organisieren. Jeder, der ihn kenne, wisse, dass er diese Drohung wahr
mache, wenn es nicht eine Lösung gebe, mit der jeder leben könne. Ein
Antrag fordert, die Vollversammlung der Landes-Landwirtschaftskammer
auf gewählte Mitglieder einzuschränken. Ein weiterer Antrag fordert,
Kammerzugehörigkeit auf aktive Bauern einzugrenzen.

Abgeordneter Walter N a d e r e r (FRANK) stimmte seinem
Vorredner vollinhaltlich zu. Die Interessenvertretung der Bauern sei
Teil der Sozialpartnerschaft. In der ebenfalls von der VP dominierten
Wirtschaftskammer funktioniere die Wahlordnung aber anders. Ein
Resolutionsantrag fordert ebenfalls eine Novelle des NÖ
Landes-Landwirtschaftskammergesetzes.

Abgeordneter Helmut S c h a g e r l (SP) meinte, es komme immer
wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Erstellung der
Wählerlisten. Der Aufwand für die Gemeinden sei ähnlich hoch wie bei
Gemeinderatswahlen. Ein Antrag fordert, dass jedes Kammermitglied in
ein entsprechendes Verzeichnis aufzunehmen sei.

Abgeordneter Franz M o l d (VP) wies darauf hin, dass das Gesetz
nicht nur politisch, sondern auch historisch von großer Bedeutung
sei. Erst mit dem Gesetz von 1922 sei die Basis für eine
Interessenvertretung der gesamten Landwirtschaft geschaffen worden.
Grundbesitz ab einem Hektar bleibe die Grundlage für die
Mitgliedschaft in der Kammer. Bei den Familienangehörigen soll der
Kreis auf jene eingeschränkt werden, die in der bäuerlichen
Pensionsversicherung sozialversichert sind. Auch die bäuerlichen
Pensionisten, die überwiegend weiter am Hof leben und arbeiten,
sollten weiter Mitglieder in der Landwirtschaftskammer sein.

Die Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes wurde mit Mehrheit von
VP, SP und Grünen angenommen. Die Änderung der
Landwirtschaftskammer-Wahlordnung wurde mit VP-SP-Mehrheit
angenommen. Sämtliche Abänderungs- und Resolutionsanträge blieben in
der Minderheit.

(Forts.)

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