- 16.10.2015, 12:26:18
- /
- OTS0108 OTW0108
Brunner: EuGH-Urteil bringt mehr Möglichkeiten für Umweltorganisationen und Betroffene in Umweltverfahren
Grüne: EuGH-Urteil ist Chance die Schieflage zwischen Wirtschaft und Umwelt etwas auszugleichen
Utl.: Grüne: EuGH-Urteil ist Chance die Schieflage zwischen
Wirtschaft und Umwelt etwas auszugleichen =
Wien (OTS) - Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union
betreffend Rechte der Umweltverbände in Deutschland (C-137/14) ist
keine Überraschung. Seit mehreren Jahren zeichnete sich ab, dass das
deutsche wie auch das österreichische Verfahrenskorsett von der
Europäischen Kommission als zu eng angesehen wird. "In Österreich
bedeutet dieses enge Verfahrenskorsett, dass Umweltorganisationen,
Bürgerinitiativen und andere Betroffene in der Regel nur sechs Wochen
Zeit haben, sich mit den Projektunterlagen und dem vom Projektwerber
vorgelegten Gutachten für ein Vorhaben auseinanderzusetzen und ihre
Einwendungen zu formulieren. Es ist bei den Behörden äußerst beliebt
, die Projektunterlagen rund um die Oster-, Sommer- und
Weihnachtsferien aufzulegen, womit es für Umweltengagierte noch
schwieriger wird, den großen Informationsvorsprung des
Projektbetreibers, der das Projekt mit seinen Sachverständigen
jahrelang entwickelt und bewertet hat, wettzumachen. Die Einwendungen
der Initiativen stecken jedoch bereits den Rahmen ab. Den Gutachten
des Betreibers und der Behörde muss im Verfahren auf gleichem
fachlichen Niveau begegnet werden, was den Umweltbewegten sehr hohe
Kosten verursacht. Das alles führt zur bestehenden Schieflage
zwischen der Wirtschafts- und der Umweltseite in UVP-Verfahren",
erläutert die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner.
"Das EuGH-Urteil bietet nun eine Chance, diese Schieflage etwas
zugunsten der Umweltseite zu berichtigen. Gemäß EuGH müssen die
Umweltorganisationen auch in der Überprüfungsinstanz, d.h. vor dem
Bundesverwaltungsgericht, noch neue Einwendungen vorbringen können.
Das ist nur fair, wenn man bedenkt, wie viele Ordner an Material
durchzuackern sind, bevor klar ist, welches Projekt geplant und wie
die Auswirkungen auf die Umwelt sein werden", sagt Brunner.
"Die Beteiligung der Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen in
UVP-Verfahren hat schon bisher nicht die Welt der Projektwerber zum
Einstürzen gebracht", meint die Grüne Umweltsprecherin. Laut jüngstem
UVP-Bericht des Umweltministeriums (III-208 der Beilagen) endeten in
langjähriger Betrachtung nur drei Prozent der Verfahren mit einer
Nichtbewilligung des Projekts. Im Regelfall führen die Vorbringen der
Zivilgesellschaft zu einer Optimierung des Projekts bzw. Abfederung
der Umweltauswirkungen. "Das ist eine Leistung, die
Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen für die Allgemeinheit
erbringen."
"Es freut mich, dass der EuGH bezüglich UVP-Richtlinie die Realität
sieht, dass das Informations- und Ressourcengefälle zwischen
Projektbetreiber auf der einen Seite und der Umweltbewegung auf der
anderen Seite groß ist. Umweltorganisationen und Betroffene sollen
jetzt länger eine Chance erhalten, dass ihre Bedenken von den
staatlichen Instanzen geprüft werden", sagt Brunner.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB






