- 14.10.2015, 10:42:57
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ARBÖ: Gegen Jahresende steigen die Alkoholunfälle
2014 war im November der Anteil der Alkoholunfälle am Gesamtunfallgeschehen am höchsten.
Utl.: 2014 war im November der Anteil der Alkoholunfälle am
Gesamtunfallgeschehen am höchsten. =
Wien (OTS) - Vergangenes Jahr kam es zu insgesamt 2.213
Alkoholunfällen auf Österreichs Straßen. Dabei wurden 2.890 Personen
verletzt und 32 getötet. Im Jahresschnitt betrug der Anteil der
Alkoholunfällen am Gesamtunfallgeschehen 5,8 Prozent (Quelle:
Statistik Austria). Weit über dem Jahresdurchschnitt lagen jedoch die
Herbst- und Wintermonate des Jahres 2014 mit den zahlreichen Sturm-
und Weinfesten, dem nahtlosen Übergang zur Punsch- und Glühweinzeit
sowie der Ballsaison.
Anteil Alkoholunfälle am Gesamtunfallgeschehen 2014:
Jänner 2014: 6,3% (157 von 2.478 Unfällen)
Februar 2014: 6,4% (131 von 2.052 Unfällen)
November 2014: 7,3% (189 von 2.590 Unfällen)
Dezember 2014: 6,3% (168 von 2.653 Unfällen)
"Das vermehrte Angebot und der damit einhergehende Konsum
alkoholhaltiger Getränke erhöhen das Risiko von Alkoholfahrten, vor
allem, wenn der tatsächliche Alkoholgehalt unterschätzt wird und kein
Problembewusstsein besteht oder für eine sichere Heimreise wenig
Alternativen zum Auto zur Verfügung stehen", so
ARBÖ-Verkehrspsychologin Mag. Dora Beer. Die Verkehrsexpertin weist
darauf hin, dass der in Österreich produzierte Apfel- oder Birnenmost
einen Alkoholgehalt zwischen 4 und 8 Vol.-% hat. Und auch der so
beliebte Sturm mit seinen durschnittlich 4 Vol.-% wird von
Autofahrern oftmals unterschätzt. Zum Vergleich: Bier hat einen
Alkoholgehalt von 5 Vol.-%. "Wer also noch vorhat mit dem Auto zu
fahren, greift besser zu Apfel- oder Traubensaft als zu Most oder
Sturm. Dies gilt insbesondere für Probeführerscheinbesitzer, für die
eine Promillegrenze von 0,1 Promille gilt. Wird diese überschritten,
muss der Lenker zur Nachschulung und die Probezeit verlängert sich um
ein Jahr", so Beer abschließend.
Doch auch Lenker, die keinen Probeführerschein mehr haben, müssen bei
Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze mit Strafen und rechtlichen
Problemen rechnen: zwischen 0,5 und 0,8 Promille werden bei
Alkoholkontrollen Geldstrafen zwischen 300 Euro und 3.700 Euro
verhängt. Zudem ist die alkoholisierte Autofahrt ein Vormerkdelikt.
Ab 0,8 Promille wird der Führerschein für mindestens ein Monat
abgenommen, der Alko-Lenker angezeigt (Strafrahmen 800 Euro bis 3.700
Euro), die Weiterfahrt untersagt und ein Verkehrscoaching angeordnet.
Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, kann zudem Probleme mit
der Versicherung bekommen: Die Haftpflichtversicherung kann
Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den
Schaden möglicherweise nicht. Übrigens ist auch Fahrradfahren im
alkoholisierten Zustand mit erheblichen Rechtsfolgen, bis hin zum
Führerscheinentzug, verbunden.
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