- 09.10.2015, 09:26:59
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- OTS0026 OTW0026
Forderung nach Neugestaltung der Flugrouten unter Berücksichtigung des Minimierungsgebots
Dringender Handlungsbedarf der Austro Control
Utl.: Dringender Handlungsbedarf der Austro Control =
Wien (OTS) - 2013 hat der Gesetzgeber den §120a Luftfahrtgesetzes zur
Flugroutenfestlegung durch die Austro Control um ein explizites
Minimierungsgebot erweitert. Zitat: "Es ist dabei auf die Abwehr von
den der Allgemeinheit aus dem Luftverkehr drohenden Gefahren, wie
insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht
zu nehmen."
Möglichst geringe Immissionsbelastung bedeutet auch immer möglichst
wenig Betroffene. Je weniger dicht ein überflogenes Gebiet besiedelt
ist, umso weniger Menschen sind von gesundheitsschädlichem Fluglärm
betroffen. Zu den Gefahren aus dem Luftverkehr gehören aber auch die
Folgen eines Flugzeugabsturzes, von dem umso mehr Menschen am Boden
betroffen sind, je dichter ein Gebiet besiedelt ist. Daraus ergeben
sich folgende Anforderungen an eine umgehende Neugestaltung der
Flugrouten, die Wiener Gebiet betreffen:
1. Vollständiger Ersatz der Abflugroute Liesing durch Flugrouten, die
Wien und seine Siedlungsachsen soweit wie möglich umfliegen.
2. Gekurvter Anflug auf Wien als Alternative zum Geradeausanflug auf
Piste 11 und 16, der bei geeigneten Wetterbedingungen
(Wolkenuntergrenze 3000 Fuß, Sichtweite 10 km) verpflichtend ist. Die
neuen Anflugrouten sind so zu legen, dass auch innerhalb
Niederösterreichs und Wiens möglichst wenig Menschen vom Fluglärm
betroffen sind. Beispielsweise sollte der gekurvte Anflug auf die
Piste 11 erst beim Umspannwerk Kledering auf Wiener Stadtgebiet
einkurven.
3. Ein generelles Nachtflugverbot und - für Notfälle -
Nachtflugrouten, die Wien und seine Siedlungsachsen großräumig
umfliegen.
4. Keine 3. Piste, schon gar nicht in der gewählten Lage mit Richtung
auf den Wiener Zentralraum und dessen dicht besiedelten Süden
Diskussionen in privaten Vereinen wie dem Dialogforum, die sich über
das Luftfahrtgesetz hinwegsetzen und offensichtlich nur der
Aufrechterhaltung der im Widerspruch zum Minimierungsgebot stehenden
Wunschflugrouten der Airlines dienen, dürfen keine Ausrede für die
Untätigkeit der Austro Control sein. Aufgabe der Politiker muss es
sein, hier die Interessen der Bevölkerung und des Steuerzahlers zu
vertreten. Das gilt auch für Weisungen an die Austro Control durch
den Verkehrsminister.
Begründung: Die Flugroutenfestlegung und die Gestaltung des
Fluggeschehens sind hoheitliche Aufgaben und können nicht Gegenstand
von Vereinbarungen in einem privaten Verein sein. Die Austro Control
ist dem Gesetz verpflichtet und nicht der Flugverkehrslobby im
Dialogforum.
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