• 29.09.2015, 10:30:31
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  • OTS0053 OTW0053

Anwälte zu Tarifanpassung: Unkenntnis des Justizministers bedauerlich

Rechtsanwaltstarifgesetz regelt klar, wann und wie eine Inflationsanpassung zu erfolgen hat.

Utl.: Rechtsanwaltstarifgesetz regelt klar, wann und wie eine
Inflationsanpassung zu erfolgen hat. =

Wien (OTS) - Mit Kopfschütteln reagiert Rupert Wolff, Präsident des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), auf das jüngste
Statement von Justizminister Wolfgang Brandstetter im Zusammenhang
mit der von den Rechtsanwälten vehement geforderten
Inflationsanpassung des gesetzlichen Rechtsanwaltstarifs an die
Geldentwertung der letzten 7 Jahre. "§ 25 Rechtsanwaltstarifgesetz
regelt klar, wann und wie eine Anpassung der Tarifansätze zu erfolgen
hat", erklärt Wolff. Justizminister Brandstetter hatte via APA
behauptet, dass aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften das
Einvernehmen mit dem Finanzministerium notwendig sei. "Das ist
schlichtweg falsch", so Wolff, "von einem Einvernehmen mit dem
Finanzministerium ist im Gesetz gar keine Rede". § 25
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) lautet:

"§ 25 - Festsetzung von Zuschlägen
Der Bundesminister für Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit
dem Hauptausschuß des Nationalrates, durch Verordnung zu den im Tarif
als Entlohnung des Rechtsanwaltes angeführten festen Beträgen und zu
den im § 23a angeführten Beträgen einen Zuschlag festzusetzen, wenn
und soweit dies notwendig ist, um den Rechtsanwälten eine den
geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende angemessene
Entlohnung zu sichern. Die sich hiernach ergehende Entlohnung ist in
der Verordnung festzustellen; die Beträge sind auf volle 10 Cent
aufzurunden."

Anpassung bereits 2012 beantragt

"Bundesminister Brandstetter hat mir mehrfach persönlich versichert,
dass unsere Forderung berechtigt ist. Es ist für mich daher nicht
nachvollziehbar, warum er sich jetzt auf "zwingende gesetzliche
Vorschriften" beruft, die so nicht existieren", so Wolff.

Seit der letzten Anpassung des Rechtsanwaltstarifs im Jahr 2008 ist
eine Geldentwertung von über 15 Prozent eingetreten. Eine Änderung
der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des § 25 RATG, die eine
Festsetzung eines Zuschlags notwendig macht, ist nach der
jahrzehntelangen Praxis des Justizministeriums ab einer 10 %-igen
Steigerung des VPI seit der letzten Anpassung anzunehmen. Bereits im
Dezember 2012, als dieser Schwellenwert überschritten war, hat der
ÖRAK an Justizministerin Beatrix Karl den Antrag auf
Zuschlagsfestsetzung nach § 25 RATG gestellt. Bereits damals betrug
die Steigerung des VPI 10,9 %. Mittlerweile ist die Geldentwertung
seit 2008 auf über 15 % angewachsen. Nachdem zahlreiche Schreiben und
Gespräche über Jahre hinweg nicht fruchteten, sei die
Rechtsanwaltschaft nun nicht mehr in der Lage, die Erste Anwaltliche
Auskunft in den Rechtsanwaltskammern unentgeltlich anzubieten, so
Wolff. "Im selben Zeitraum erfolgten übrigens allein 28 Änderungen
des Gerichtsgebührengesetztes mit größtenteils empfindlichen
Gebührenerhöhungen. Allein dreimal in den letzten 7 Jahren hat der
Justizminister die Gebührenschraube per Verordnung angezogen", so
Wolff.

Nichtanpassung ist Missachtung gesetzlicher Bestimmungen

"Kaum ein anderer Beruf erbringt ein derartiges Maß an
unentgeltlichen Sozialleistungen im Interesse der Allgemeinheit, wie
die Rechtsanwaltschaft", verweist Wolff auf die aktuelle
Leistungsbilanz der Rechtsanwälte. Es sei daher überhaupt nicht
einzusehen, warum ausgerechnet die Rechtsanwälte von der Politik -
unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen - im Regen stehen
gelassen werden. In diesem Zusammenhang sei auf ein Zitat von
Justizminister Hans Klecatsky, einem der Vorgänger Brandstetters,
hinzuweisen, der einst sagte: "Eine ausreichende Sicherung der
materiellen Existenz des Rechtsanwaltes ist unbedingt notwendig,
nicht nur im Interesse der Rechtsanwaltschaft, sondern auch im
Interesse der Allgemeinheit. Mit der wirtschaftlichen Sicherung der
Rechtsanwälte steht und fällt die Unabhängigkeit des Standes und
seine Funktionstüchtigkeit im Dienste unseres demokratischen
Gemeinwesen". Dem sei nichts hinzuzufügen, so Wolff.

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