• 28.09.2015, 12:00:18
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FPÖ: Strache: Betreuungseinrichtung des Bundes haben kapituliert

Wien (OTS) - "Wie einem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und
Asyl zu entnehmen ist, haben die Behörden vor dem Asylansturm
kapituliert", zeigte der freiheitliche Bundesparteiobmann HC Strache
auf. Unter Aktenzahl: BMI-LR1840/0002-BFA-B/I/1/2015 heißt es: "Aus
gegebenem Anlass wird darauf aufmerksam gemacht, dass es derzeit
mangels Aufnahmekapazität nicht mehr möglich ist, Asylwerber während
des Zulassungsverfahrens in einem Verteilerquartier des Bundes zu
versorgen." "Das ist nichts anderes als die Bankrotterklärung des
Innenministeriums", so Strache.

Daran werde vermutlich auch das Informationsblatt der Behörde,
welches an die Asylwerber gerichtet ist und sinniger Weise auf
Deutsch verfasst ist, nichts ändern. Dort heißt es wörtlich:

Information für Asylwerber betreffend die Unterbringung während des
Zulassungsverfahrens
¬ Sie haben einen Antrag auf internationalen Schutz vor einer
Sicherheitsbehörde oder einem Organ des öffentlichen
Sicherheitsdienstes gestellt und befinden sich nun im
Zulassungsverfahren, in dem Ihr Anreiseweg und die Zuständigkeit
Österreichs für die inhaltliche Behandlung Ihres Antrags zu prüfen
sein werden.
¬ Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass es derzeit nicht
möglich ist, Ihnen einen Betreuungsplatz in einem der
Verteilungsquartiere des Bundes zuzuteilen. Von einer Anordnung gemäß
§ 43 Abs 1 Z 2 lit a oder b BFA VG betreffend die Ermöglichung der
kostenlosen Anreise in eine Betreuungseinrichtung des Bundes oder die
Vorführung Ihrer Person vor die Erstaufnahmestelle wurde daher
vorerst Abstand genommen.
¬ Ihr Antrag auf internationalen Schutz ist dessen ungeachtet
registriert worden und wird auch weiterhin ordnungsgemäß bearbeitet
werden. Die derzeitige Unmöglichkeit der Zuweisung eines
Betreuungsplatzes in einem Verteilungsquartier des Bundes hat keinen
Einfluss auf die Dauer und den Fortgang Ihres Asylverfahrens.
¬ Sie werden jedoch unter Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß §
15 Abs 1 AsylG 2005 darum ersucht, sich für weitere
Verfahrensschritte zur Verfügung des Bundesamtes für Fremdenwesen und
Asyl, [OrgE], zu halten und diesem ehestmöglich Ihren Aufenthaltsort
bekanntzugeben.

"Mit anderen Worten: ‚Schauts wos bleibts aber seids so lieb und
meldets euch‘", fasste Strache das Merkblatt des Innenministeriums
zusammen. So unterstütze die Regierung das Abtauchen von Asylwerbern
und gefährde die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher.
Denn mit der Nicht-Betreuung seien kriminelle Akte zur
Daseinssicherung quasi amtlich angeordnet, warnte Strache, der in
diesem unglaublichen Erlass einen weitern Beweis für die Unfähigkeit
der Bundesregierung sieht.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK

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