- 18.09.2015, 14:45:51
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AUF/FPÖ-Herbert: Vorrückungsstichtag – Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtsmeinung der AUF
„Während die GÖD in Untätigkeit verweilt, erkämpft die AUF einen wichtigen Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen“
Utl.: „Während die GÖD in Untätigkeit verweilt, erkämpft die AUF
einen wichtigen Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen“ =
Wien (OTS) - "Dieses richtungsweisende Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes zum Vorrückungsstichtag im Öffentlichen
Dienst bestätigt nicht nur die Kritik der AUF an der ungerechten
Vorgehensweise in Bezug auf die für die Bediensteten nachteiligen
Auswirkungen der einseitig verfügten Neufestsetzungen des
Vorrückungsstichtages für die Öffentlich Bediensteten, sondern
bedeutet auch für die GÖD eine herbe Niederlage, hat diese doch bis
zuletzt die inhaltliche Tragweite der gegenständlichen dienst- und
besoldungsrechtlichen Bestimmungen offenbar nicht erkannt", stellte
heute der freiheitliche Bereichssprecher für den Öffentlichen Dienst
und AUF-Bundesvorsitzende, Bundesrat Werner Herbert, fest.
In dem nunmehr unter der Zahl W122 2001789-1 veröffentlichten
BVwG-Urteil - das Verfahren wurde von einem Beamten aufgrund der zu
seinem Nachteil erfolgten Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages
angestrengt - wird klar festgestellt, dass trotz wiederholter
Gesetzesnovellierungen die dienstrechtlichen Bestimmungen nicht
geeignet sind, die seitens des EuGH festgestellte rechtliche
Altersdiskriminierung im Öffentlichen Dienst zu beseitigen, so
Herbert. Und auch die Dienstrechts-Novelle 2015 stelle entgegen aller
Beteuerung durch die Bundesregierung eine Prolongierung bestehender
Unrechtsbestimmungen, mit dem das bisherige diskriminierende
Besoldungsrecht fortgesetzt werde, dar. "Damit wurde die Rechtmeinung
der AUF in Bezug auf die praktizierte Festsetzung des
Vorrückungsstichtages einmal mehr eindrucksvoll bestätigt. Im
Gegensatz dazu hat die GÖD in dieser Angelegenheit zum wiederholten
Male ihr rechtliches Unvermögen zum Nachteil ihrer Mitglieder
bewiesen", so Herbert.
"Ich gehe davon aus, dass das gegenständliche BVwG-Urteil
wegbereitend für die zahlreichen gleichgelagerten Verfahren sein
wird. Der Öffentliche Dienst leistet - trotz der wiederholten
pensions- und besoldungsrechtlichen Schlechterstellungen durch diese
Bundesregierung in den vergangenen Jahren - in allen Bereichen eine
hervorragende Arbeit an der Bevölkerung. Die berechtigte Aufhebung
eines rechtwidrig verfügten Vorrückungsstichtages samt einer damit
verbundenen finanziellen Entschädigung für entgangene
Einkommensverluste darf den Kolleginnen und Kollegen daher
keinesfalls verweigert werden", so Herbert.
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