- 16.09.2015, 19:44:07
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Verfassungsausschuss empfiehlt härtere Strafen für Schlepper
Beratungen über EU-Austritts-Volksbegehren wurden formal aufgenommen
Utl.: Beratungen über EU-Austritts-Volksbegehren wurden formal
aufgenommen =
Wien (PK) - Neben dem Bundesverfassungsgesetz zur gleichmäßigeren
Unterbringung von AsylwerberInnen in Österreich hat heute auch ein
Antrag der Koalitionsparteien zur Änderung des Fremdenpolizeigesetzes
den Verfassungsausschuss passiert. Demnach soll die erhöhte
Strafdrohung für Schlepper von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft
bereits dann gelten, wenn mindestens drei Personen geschleppt werden.
Das derzeit geforderte Kriterium einer "größeren Anzahl von Fremden",
das nach der Judikatur ab rund 10 Personen angenommen wird, sei zu
hoch gegriffen, argumentieren SPÖ und ÖVP. Auch bei gewerbsmäßiger
Schlepperei und wenn ein Flüchtling bei der Beförderung Qualen
erleidet, kommt, wie schon bisher, die erhöhte Strafdrohung zum
Tragen. Mitglieder krimineller Banden und Schlepper, die das Leben
von Flüchtlingen gefährden, müssen laut Fremdenpolizeigesetz sogar
mit 10 Jahren Gefängnis rechnen. Grundsätzlich gilt für Schlepperei,
ohne Erschwerungsgründe, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Der SP-VP-Antrag (1296/A) wurde gegen die Stimmen der Grünen
angenommen. Ein Antrag der FPÖ, den Gesetzentwurf im Innenausschuss
vorzuberaten, blieb in der Minderheit.
Grün-Abgeordneter Albert Steinhauser begründete die Ablehnung der
Gesetzesnovelle durch seine Fraktion damit, dass der Antrag zwar gut
gemeint sei, aber im Grunde ins Leere gehe. Eine Gesetzeslücke
bestehe nicht bei der Zahl der geschleppten Personen, sondern in
Bezug auf jene Fällen, wo Schlepper ausbeuterisch vorgehen, meinte
er. Steinhauser befürchtet sogar einen negativen Lenkungseffekt durch
den vorliegenden Gesetzesantrag, Schlepper könnten sich entscheiden,
gleich eine große Gruppe von Personen zu transportieren, wenn bereits
ab drei geschleppten Personen ein höheres Strafmaß drohe. Die Novelle
hätte an der Tragödie von Parndorf jedenfalls nichts geändert, ist er
überzeugt.
Die Abgeordneten Wolfgang Gerstl (V) und Nikolaus Scherak (N) wiesen
demgegenüber darauf hin, dass es mit der Gesetzesnovelle erleichtert
werde, auch bei wenigen geschleppten Personen den Schlepper in
Untersuchungshaft zu nehmen, statt ihn lediglich auf freiem Fuß
anzuzeigen. Schlepperei sei mittlerweile zu einem lukrativen Geschäft
geworden, man müsse alles tun, um dieses soweit wie möglich zu
unterbinden, unterstrich Gerstl. Seine Fraktionskollegin Michaela
Steinacker sprach sich vor diesem Hintergrund dafür aus, auch über
höhere Geldstrafen nachzudenken. Ihrem Vorschlag, außerdem über das
Thema Wissentlichkeit zu diskutieren, konnte SPÖ-Abgeordneter
Johannes Jarolim allerdings wenig abgewinnen. Scherak hob hervor,
dass es solange Schlepperei geben werde, solange keine legalen
Fluchtmöglichkeiten in die EU eröffnet würden.
Zustimmung erhielt das Gesetz auch von der FPÖ und vom Team Stronach,
auch wenn beide Parteien auf noch härtere Strafen für Schlepper
drängten und bedauerten, dass der Tatbestand der Schlepperei im
Fremdengesetz und nicht im Stafgesetzbuch geregelt ist. Man müsse EU-
weit hart gegen Schlepper durchgreifen, es dürfe hier keine
Kompromisse geben, sagte Abgeordnete Waltraud Dietrich (T). Nach
Meinung von Abgeordnetem Gernot Darmann wäre es zudem sinnvoller
gewesen, das Gesetz im Innenausschuss zu diskutieren.
Beratungen über EU-Austritts-Volksbegehren formal aufgenommen
Formal aufgenommen hat der Verfassungsausschuss heute auch die
Beratungen über das EU-Austritts-Volksbegehren (781 d.B.). Dessen
InitiatorInnen üben scharfe Kritik an der EU und haben sich eine
Volksabstimmung über einen Austritt Österreichs aus der Europäischen
Union zum Ziel gesetzt. Die Abgeordneten wollen sich in zwei eigenen
Sitzungen mit dem Anliegen befassen, bis spätestens 7. Februar muss
der Verfassungsausschuss dem Nationalrat über das Ergebnis der
Beratungen berichten. Insgesamt haben 261.056 ÖsterreicherInnen -
4,12% der Wahlberechtigten - das Volksbegehren unterzeichnet.
Zum Auftakt der Beratungen waren auch Inge Rauscher als
Bevollmächtigte des Volksbegehrens und ihre StellvertreterInnen
Renate Zittmayr und Franz-Joseph Plank geladen. Rauscher hielt fest,
sie gehe davon aus, dass zum Volksbegehren eine öffentliche Experten-
Anhörung abgehalten wird. (Schluss) gs/sox
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