- 16.09.2015, 19:33:20
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Flüchtlingsquartiere: Breite Mehrheit für Durchgriffsrecht des Bundes
Verfassungsausschuss billigt gemeinsamen Antrag von SPÖ, ÖVP und Grünen
Utl.: Verfassungsausschuss billigt gemeinsamen Antrag von SPÖ, ÖVP
und Grünen =
Wien (PK) - Das von der Regierung angestrebte Durchgriffsrecht des
Bundes in Bezug auf die Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren hat
die erste parlamentarische Hürde genommen. Im Verfassungsausschuss
des Nationalrats stimmten heute neben den Antragstellern auch die
NEOS einem entsprechenden Gesetzesantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen zu.
Damit kann sich der Nationalrat wie geplant am 23. September mit dem
Gesetzentwurf befassen. Die Abstimmung im Bundesrat könnte zwei Tage
später, am 25. September, erfolgen. Auch eine Änderung des
Fremdenpolizeigesetzes passierte den Verfassungsausschuss, dabei geht
es um härtere Strafen für Schlepper.
Vor der Abstimmung wurde zur Frage des Durchgriffsrechts ein Hearing
abgehalten. Dabei kritisierten nicht nur die FPÖ und das Team
Stronach das von den Koalitionsparteien und den Grünen vorgelegte
Bundesverfassungsgesetz (1295/A), das eine gleichmäßigere Verteilung
von AsylwerberInnen im Bundesgebiet sicherstellen soll. Auch Andreas
Hauer, Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und
Verwaltungslehre an der Universität Linz, äußerte massive Bedenken,
vor allem, was den Eingriff in Nachbarrechte betrifft. Er empfahl,
eine Volksabstimmung über das Gesetz durchzuführen, da seiner Meinung
nach nicht ausgeschlossen werden kann, dass der
Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen mit der Begründung aufhebt,
dass eine Gesamtänderung der Bundesverfassung vorliegt. Gerhard
Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, sieht
allerdings keine verfassungsrechtlichen Probleme.
Grundsätzlich hinter die Intention des Gesetzentwurfs stellte sich
Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer. Er forderte jedoch
Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass BürgermeisterInnen nicht zu
Rechtsbrechern werden, wenn es ihnen nicht gelingt, die im Gesetz
verankerte Flüchtlingsquote zu erfüllen. Zudem darf es ihm zufolge zu
keine finanziellen Mehrbelastungen für die Gemeinden kommen.
Laut Gesetzentwurf kann der Bund künftig auf eigenen bzw. ihm zur
Verfügung stehenden Grundstücken Quartiere für hilfs- und
schutzbedürftige Fremde bereitstellen, ohne dass dafür eine
gesonderte Widmung vorliegen muss. Voraussetzung dafür ist, dass das
betroffene Bundesland seine Flüchtlingsquote nicht erfüllt und in
einem Bezirk weniger AsylwerberInnen untergebracht sind als es dem im
Gesetz verankerten Richtwert - 1,5% der Wohnbevölkerung - entspricht.
In Frage kommen sowohl die Adaptierung bestehender Gebäude als auch
die Errichtung von Wohncontainern, wobei die Zahl der Flüchtlinge,
die auf einem Gelände untergebracht werden dürfen, mit 450 begrenzt
ist. Zu bevorzugen sind Grundstücke in Gemeinden, die keine oder nur
wenige Flüchtlinge beherbergen, bzw. Grundstücke in größere Gemeinden
ab 2.000 EinwohnerInnen.
Die Ersatzquartiere müssen bestimmten Kriterien Genüge tun, etwa was
Hygiene, Brandschutz und Umweltverträglichkeit betrifft. Den Bau- und
Raumordnungsvorschriften der Länder muss grundsätzlich aber nicht
Rechnung getragen werden. Die Entscheidung über die Nutzung eines
Grundstücks trifft das Innenministerium, die
Bezirksverwaltungsbehörde kann lediglich Auflagen erteilen, um die
Einhaltung der geforderten Standards sicherzustellen.
Vorgesehen ist darüber hinaus, den Kostenersatz für die Unterbringung
und Verpflegung von Flüchtlingen ab 1. Oktober zumindest auf 20,50 €
und ab 1. Jänner 2016 auf 21 € zu erhöhen. In Kraft treten soll das
Gesetz, das mit Ende 2018 befristet ist, mit 1. Oktober dieses
Jahres. Einige Bedenken gegen den Entwurf wollen SPÖ und ÖVP noch
mittels eines Abänderungsantrags im Plenum des Nationalrats
ausräumen.
Brandstätter fordert nachhaltige Lösung für Flüchtlingsunterbringung
Eingeleitet wurde das Hearing durch Caritas-Vertreterin Angela
Brandstätter, zuständig für Flüchtlings- und Migrationsfragen. Sie
betonte, dass sich die Caritas seit langem für eine nachhaltige
Lösung der Unterbringungsfrage einsetze und in diesem Sinn das
Bundesverfassungsgesetz begrüße. Bis zum Jahresende würden rund
15.000 zusätzliche feste Quartiere benötigt, schätzt sie.
Unklar ist für Brandstätter, welche Anforderungen es an die
Unterkünfte des Bundes gibt. Sie fordert hier klarere Regelungen.
Grundsätzlich müssten die gleichen Vorgaben gelten wie für
Unterkünfte der Länder. Von den geltenden Mindeststandards dürfe
höchstens vorübergehend, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit,
abgegangen werden. Das gelte auch für die Maximalbelegung. 450
Personen auf einem Grundstück sind für Brandstätter nur kurzfristig
akzeptabel.
Allgemein wies Brandstätter darauf hin, dass sowohl die aktuellen als
auch die im Gesetz vorgesehen neuen Tagsätze für Flüchtlinge in der
Regel nicht kostendeckend sind. Es müssen auch Umbauten und
Sanierungen finanziert werden, gab sie zu bedenken. Als adäquat würde
sie ein Minimum von 25 € pro Erwachsenem pro Tag erachten, plus
Zuschlägen bei einer notwendigen Sonderbetreuung, etwa für psychisch
kranke Personen oder Minderjährige.
Hauer: Gesetz greift nicht nur marginal in die Verfassung ein
Massive Bedenken gegen den Gesetzentwurf äußerte der
Verwaltungsrechtsexperte Andreas Hauer von der Universität Linz.
Dieser greife nicht nur marginal in die Verfassung ein, machte er
geltend. Neben der Beschneidung von Länder- und Gemeindekompetenzen
hält Hauer es vor allem für problematisch, dass der Rechtsschutz für
Nachbarn mit dem Entwurf unterlaufen werde. Es gebe künftig zwei
Klassen von Nachbarn, Nachbarn von normalen Bauten wie etwa Hotels
und Nachbarn von Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge,
skizzierte er. Letztere seien weitgehend rechtsschutzlos gestellt,
was die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz aufwerfe. Zumindest bei
unzumutbaren Belästigungen müssten sich die Nachbarn zur Wehr setzen
können, forderte der Experte.
Hauer wies überdies darauf hin, dass das Gesetz für die Gemeinden
teuer werden könnte, da sich die Frage des Kostenersatzes stelle.
Auch hält er es für fragwürdig, bei der Maximalbelegung am
Grundstücksbegriff anzuknüpfen, da Grundstücke leicht geteilt werden
können. Offen ist für ihn schließlich, was passiert, wenn die
Bezirksverwaltungsbehörde keine Stellungnahme zu einem
Flüchtlingsquartier des Bundes abgibt oder sehr lange dafür braucht.
Hesse: Kompetenzen werden nur punktuell verschoben
Anders als Hauer hegt Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes
des Bundeskanzleramts, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen
den vorliegenden Gesetzentwurf. Für ihn besteht kein Zweifel daran,
dass sich das Gesetz im Rahmen der verfassungsrechtlichen
Grundordnung bewegt, da es lediglich zu punktuellen Verschiebungen
der Kompetenzen zu Gunsten des Bundes komme. Von einer Gesamtänderung
der Bundesverfassung könne keine Rede sein, eine obligatorische
Volksabstimmung sei daher nicht notwendig.
Hesse wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass nicht
sämtliche Bau- und Raumordnungsvorschriften der Länder suspendiert
würden, sondern es ausschließlich um die Frage der Unterbringung
einer bestimmten Gruppe von Personen gehe. Man müsse zwischen der
Notwendigkeit schnellen Handelns zur Schaffung von
Flüchtlingsquartieren und baurechtlichen Schutzvorschriften abwägen.
Auch in Nachbarrechte wird seiner Einschätzung nach nicht so
gravierend eingegriffen, dass es bedenklich wäre. Aufmerksam machte
Hesse auch darauf, dass das Gesetz mit Ende 2018 außer Kraft tritt.
Hesse regte allerdings einige Präzisierungen im Gesetz an. So sprach
er sich dafür aus, klarzustellen, dass der Begriff hilfs- und
schutzbedürftige Fremde nur auf jene AsylwerberInnen und Flüchtlinge
abziele, die auch von der Grundversorgungsvereinbarung umfasst sind.
Köfer ortet Chaos in der Kommunikation zwischen Bund und Land
Der Kärntner Landesrat Gerhard Köfer wies in seiner Stellungnahme
darauf hin, dass Flüchtlingsströme nichts Neues seien. Während der
Balkankrise seien 115.000 Menschen nach Österreich geflüchtet und
letztendlich 60.000 geblieben, erinnerte er. Als junger Bürgermeister
von Spittal an der Drau habe er 900 Menschen unterbringen müssen. Der
Integrationsprozess habe über zehn Jahre gedauert, sei inzwischen
aber erfolgreich abgeschlossen.
Köfer gab zu bedenken, dass die Situation damals ohne ein
Durchgriffsrecht des Bundes bewältigt werden konnte. Die jetzige
Situation sei aber eine andere, sagte er und sprach von einem
"unglaublichen Chaos" in der Kommunikation zwischen Bund und Land.
Seiner Darstellung nach wurden zuletzt etwa Hunderte Flüchtlinge nach
Kärnten geschickt, ohne die Verantwortlichen zu informieren. Aufgrund
der vorhandenen Infrastruktur hielte es Köfer für sinnvoll, Kasernen
für Flüchtlinge zu öffnen, eine bauliche Trennung zwischen den
Quartieren und den militärischen Einrichtungen sollte ihm zufolge
kein Problem sein. Dass nur "ein bescheidener Prozentsatz" der
Kärntner Gemeinden bereit sei, Flüchtlinge aufzunehmen, führt der
Landesrat nicht zuletzt auf den Druck der Bevölkerung zurück.
Mödlhammer: Bürgermeister dürfen nicht zu Rechtbrechern gemacht
werden
Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer stellte sich ausdrücklich
hinter die Intention des Gesetzentwurfs. Ein gewisser Druck auf die
Gemeinden, Flüchtlingsquartiere bereitzustellen, sei angesichts der
Notlage, in der sich Österreich befindet, in Ordnung, sagte er.
Allerdings hat Mödlhammer in zwei Punkten Bedenken gegen das
vorliegende Gesetz. Es dürfe nicht dazu kommen, dass
BürgermeisterInnen zu Rechtsbrechern werden, wenn sie die im Gesetz
verankerte Flüchtlingsquote von 1,5% nicht erreichen, mahnte er.
Schließlich gebe es Gemeinden, die wegen fehlender Infrastruktur
diese Vorgabe gar nicht erfüllen könnten. Mödlhammer befürchtet
überdies eine Verpflichtung zur Kostenübernahme durch die Gemeinden.
Allgemein hielt Mödlhammer fest, die Gemeinden würden sich in einer
schwierigen Situation befinden, seien grundsätzlich aber bereit zu
helfen. In den letzten Wochen sei es mit Hilfe der BürgermeisterInnen
vor Ort gelungen, eine Vielzahl von Quartieren aufzustellen. Dass
zwei Drittel der österreichischen Gemeinden keine Flüchtlinge
beherbergen, wie Grün-Abgeordnete Alev Korun meinte, stimmt
Mödlhammer zufolge nicht, da Privatquartiere nicht in der Statistik
aufscheinen würden. Für ihn ist jedenfalls nichts gelöst, wolle man
den Gemeinden den Schwarzen Peter zuschieben.
SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS stehen hinter dem Gesetz
Von Seiten der Abgeordneten stellten sich Andreas Schieder (S),
Johann Singer (V), Nikolaus Scherak (N), Alev Korun (G) und Wolfgang
Gerstl (V) hinter den Gesetzentwurf. Es gehe darum, schnell und
unbürokratisch Unterkünfte für AsylwerberInnen zu schaffen, machte
Schieder geltend. Seiner Meinung nach wurde die Bau- und Raumordnung
in der Vergangenheit zum Teil nur vorgeschoben, um keine Flüchtlinge
aufnehmen zu müssen. Insgesamt sei das Gesetz nur ein ultimo-ratio-
Gesetz, sagte Schieder, er hoffe, dass es nicht sehr oft Anwendung
finden müsse.
Namens der ÖVP hielt Abgeordneter Gerstl fest, dass außerordentliche
Verhältnisse außerordentliche Maßnahmen erforderten. Lieber wäre es
ihm allerdings gewesen, wenn es, ähnlich wie beim Katastrophenschutz,
einen bereits bestehenden Mechanismus gegeben hätte, um die
Bundesregierung in die Lage zu versetzen zu handeln, sagte er. Sowohl
Gerstl als auch Schieder traten dafür ein, Bedenken, die beim Hearing
geltend gemacht wurden, mittels eines Abänderungsantrags im Plenum
des Nationalrats Rechnung zu tragen.
ÖVP-Abgeordneter Singer, selbst Bürgermeister, stellte sich in diesem
Sinn auch hinter die Forderungen von Gemeindebundpräsident
Mödlhammer. Es dürfe in keinem Fall dazu kommen, dass Bürgermeister
wegen Verfassungsbruchs angeklagt werden, wenn sie nicht in der Lage
sind, die Flüchtlingsquote zu erfüllen, bekräftigte er. Ebenso
dürften auf die Gemeinden keine zusätzlichen Kosten zukommen.
Allgemein wies Singer auf die große Hilfsbereitschaft der Gemeinden
hin, nicht nur bei der aktuellen Flüchtlingswelle, sondern auch bei
vergangenen.
Von einem guten Gesetz sprach Grün-Abgeordnete Korun. Das Gesetz habe
zwei Hauptstoßrichtungen, eine menschenwürdige Unterbringung von
AsylwerberInnen und eine fairere Verteilung der Schutzsuchenden auf
Länder und Gemeinden, betonte sie. Die Solidarität, die man innerhalb
der EU einfordere, müsse auch innerhalb Österreichs gelten. Korun ist
überzeugt, dass jedes Bundesland, jeder Bezirk und jede Gemeinde in
der Lage ist, dafür zu sorgen, dass das vorgesehene Durchgriffsrecht
des Bundes nicht zum Tragen kommen muss. Begrüßt wurde von ihr auch,
dass künftig nur feste Quartiere in die Flüchtlingsquote eingerechnet
werden.
NEOS-Abgeordneter Scherak begründete die Zustimmung zum Gesetz damit,
dass man Rechte abwägen müsse. Er verstehe, dass es Bedenken gegen
das Gesetz gebe, sagte er, Zustände, wie es sie in den vergangenen
Wochen in Traiskirchen gegeben habe, seien aber untragbar.
FPÖ und Team Stronach gegen Durchgriffsrecht des Bundes
Massive Kritik am Gesetz übte demgegenüber die FPÖ. Sowohl
Abgeordneter Harald Stefan als auch Abgeordneter Gernot Darmann orten
nicht nur einen massiven Eingriff in die Verfassung, was Länder- und
Gemeindekompetenzen betrifft, sondern auch einen Eingriff in
Nachbarrechte. Man könne nicht einfach derartig über die Bevölkerung
hinwegfahren, warnte Darmann und machte sich gemeinsam mit Stefan für
eine Volksabstimmung stark.
Stefan und Darmann orten darüber hinaus auch noch andere offene
Fragen. So fällt nach Ansicht von Stefan durch den Begriff "hilfs-
und schutzbedürftige Fremde" ein unbestimmter Personenkreis unter das
Gesetz. Auch was ein Grundstück ist, sei undefiniert. Die 1,5%-Quote
könne von der Regierung jederzeit und unangekündigt angehoben werden.
Offen ist für die FPÖ auch, inwiefern die Gemeinden zu Kostenersatz
verpflichtet sind.
Kritik kam auch von Team-Stronach-Abgeordneter Waltraud Dietrich.
Angesichts des Ausmaßes der "Völkerwanderung" brauche es
BürgermeisterInnen und die Bevölkerung, die das Ganze mittragen,
hielt sie fest. Das vorliegende Gesetz ist für sie aber ein Schritt
zur Eskalation, sie sieht im Durchgriffsrecht Potenzial, die
Bevölkerung auseinanderzudividieren. Man könne auch nicht die Bau-
und Raumordnung bei der Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren
aushebeln, während gleichzeitig private Bauherren oftmals schikaniert
würden, meinte sie.
Mikl-Leitner und Ostermayer begrüßen Beschluss
Ausdrücklich begrüßt wurde der Beschluss von Innenministerin Johanna
Mikl-Leitner und Kanzleramtsminister Josef Ostermayer. Ostermayer
wies darauf hin, dass im August so viele Flüchtlingsquartiere wie nie
zuvor bereitgestellt wurden, und äußerte die Vermutung, dass die
Diskussion über das Durchgriffsrecht dazu beigetragen haben könnte,
dass BürgermeisterInnen die Unterbringung von Flüchtlingen in ihrer
Gemeinde leichter gegenüber der Bevölkerung argumentieren konnten.
Mikl-Leitner hat in diesem Sinn die Hoffnung, dass das Gesetz
letztendlich gar nicht angewendet werden muss. (Fortsetzung
Verfassungsausschuss) gs
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