Polizei informiert über Strafbarkeit und rät von der Beteiligung ab
Utl.: Polizei informiert über Strafbarkeit und rät von der
Beteiligung ab =
Wien (OTS) - In sozialen Medien wird dazu aufgerufen, mit privaten
Bussen und Pkws Flüchtlinge von Budapest nach Wien zu bringen. Wer
dem nachkommt, macht sich strafbar.
Unter dem Titel "Konvoi Budapest Wien - Schienenersatzverkehr für
Flüchtlinge" wird in sozialen Medien dazu aufgerufen, Flüchtlinge mit
Privatfahrzeugen von Budapest nach Wien zu bringen.
Die Polizei weist darauf hin, dass eine Beteiligung an diesen
Aktionen strafbar ist und rät davon ab. In Ungarn wurden bereits
Österreicher aus diesem Grund festgenommen. Auch in Österreich kann
dies gravierende Folgen von der Anzeige bis hin zur Festnahme haben.
Österreichische Polizisten, die eine solche Verwaltungsübertretung
oder Straftat feststellen, sind von Amts wegen verpflichtet, diese
der Behörde oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
Zur Verhinderung von Tragödien wie jener der 71 Toten von Parndorf
geht die Polizei derzeit rigoros auf den Hauptverkehrswegen und an
den Grenzen gegen Schlepper vor.
Personen, die Flüchtlinge nach oder durch Österreich führen, machen
sich nach § 120 Abs. 3 Z. 1 FPG strafbar, auch wenn sie es
unentgeltlich machen. Die Geldstrafe für die wissentliche Förderung
der Einreise und Durchreise eines Fremden beträgt zwischen 1.000 und
2.000 Euro.
Erfolgt eine solche Beförderung gegen Entgelt, kann es sich um den
gerichtlichen Tatbestand der Schlepperei nach § 114 FPG handeln.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN