• 02.09.2015, 10:17:18
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Linz und Linz-Land: systematische Unterentlohnung fast schon ein Klassiker in der Beratungspraxis der Arbeiterkammer

Linz (OTS) - Fast 60.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem
Großraum Linz haben sich im ersten Halbjahr 2015 mit ihren Fragen und
Problemen an die Arbeiterkammer Oberösterreich gewandt. Auffallend:
Systematische Unterentlohnung entwickelt sich zum Dauerbrenner. Beim
heutigen Sommergespräch der AK in Linz berichteten AK-Präsident Dr.
Johann Kalliauer und die Leiterin des Rechtsschutzes Linz, Dr.in
Helga Kempinger, aus der Beratungspraxis und präsentierten Tipps für
Betroffene.

Wenn Menschen in die Rechtsberatung der AK in Linz kommen, geht es
in den meisten Fällen um offene Löhne und Gehälter, aber auch um
Sonderzahlungen, Überstunden, offene Urlaubstage und Abfertigungen.
Zunehmend häufen sich aber auch Fälle systematischer Unterentlohnung.

So wie im Fall von sechs Linzer Bauarbeitern, die zum Teil
monatelang unter dem geltenden Kollektivvertrag bezahlt worden waren
und kein Weihnachtsgeld bekommen hatten. Auch Überstunden hat der
Chef so gut wie nie bezahlt. Mit Hilfe der Arbeiterkammer bekamen die
sechs Männer insgesamt fast 73.000 Euro. Auch eine Kellnerin aus dem
Großraum Linz, die sich bei der AK über ihre Rechte erkundigte, war
mehr als ein halbes Jahr lang unterkollektivvertraglich entlohnt
worden. Erst auf dem Weg der Exekution kam die Frau zu ihrem Geld -
mehr als 5000 Euro.

In den genannten Fällen konnte die AK das vorenthaltene Entgelt
für die Betroffenen wieder hereinholen. Verfallene Ansprüche kann
aber auch die AK nicht einklagen. Es kommt immer wieder vor, dass
Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der
kollektivvertraglichen Bestimmungen zum Beispiel nur drei Monate
nachbezahlt bekommen. Die AK fordert daher die Abschaffung dieser
Verfallsfristen. Damit käme die im Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuch (ABGB) festgesetzte dreijährige Verjährungsfrist zum
Tragen.

Die Forderung nach Abschaffung der Verfallsfristen ist Teil einer
Parlamentarischen Bürgerinitiative der AK Oberösterreich. Diese
beinhaltet zusätzlich noch die Forderung nach einer
Informationspflicht bei Unterentlohnung. Die Initiative hat bereits
Erfolge gebracht: Arbeitnehmer/-innen müssen nun informiert werden,
wenn es infolge einer Betriebsprüfung durch die Gebietskrankenkasse
oder das Finanzamt zu einer Strafanzeige wegen Unterentlohnung kommt.
Außerdem machen sich Arbeitgeber/-innen nach dem seit 1.1.2015
erweiterten Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (LSDBG)
strafbar, wenn sie ihren Beschäftigten nicht zumindest das nach
Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt zahlen,
also den Lohn oder das Gehalt inklusive Überstunden, Zulagen,
Zuschlägen, Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) oder
Krankenentgelt. AK-Präsident Kalliauer: "Wir werden die Umsetzung des
neuen Gesetzes genau überwachen, uns aber auch weiterhin dafür
einsetzen, dass es die kurzen Verfallsfristen gar nicht mehr gibt."

Hier die vier wichtigsten Tipps der AK im Zusammenhang mit
offenen Ansprüchen:

- Rechtzeitig handeln: Ausständige Forderungen rechtzeitig und
schriftlich geltend machen! Verfallsfristen, die kürzer sind als drei
Monate, sind unzulässig.
- Lohnabrechnungen kontrollieren lassen: Die Beratungspraxis der AK
zeigt: Lohnabrechnungen stimmen nicht immer. Es können sich bei einer
Überprüfung (große) Nachzahlungen ergeben.
- Infos einholen: Viele Arbeitnehmer/-innen kommen erst nach dem Ende
eines Arbeitsverhältnisses zur Arbeiterkammer. Besser ist es, sich
schon im aufrechten Arbeitsverhältnis über seine Rechte zu
informieren - so kann manche böse Überraschung verhindert werden.
- Arbeitszeiten genau aufzeichnen: Es kann gar nicht oft genug gesagt
werden: Wer alle Arbeitszeiten minutiös aufzeichnet und wenn möglich
von Kollegen/-innen bestätigen lässt, hat die besseren Karten. Denn
damit hat man im Fall des Falles ein Beweismittel, um Forderungen
durchsetzen zu können.

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