- 31.08.2015, 10:55:44
- /
- OTS0052 OTW0052
Blutzuckermessstreifen-Einigung
Ein wichtiger Schritt zur vergleichbaren Versorgung von Menschen mit Diabetes in Österreich
Utl.: Ein wichtiger Schritt zur vergleichbaren Versorgung von
Menschen mit Diabetes in Österreich =
Wien (OTS) - Die Österreichische Diabetes Gesellschaft (ÖDG) und der
Hauptverband der Sozialversicherungen (HV) vereinbarten eine
österreichweit einheitliche Regelung, die Diabetes-PatientInnen mit
einer ökonomisch und medizinisch sinnvollen Anzahl von
Blutzuckerteststreifen in Abhängigkeit von der individuellen Therapie
versorgt. Dadurch wurde eine lange bestehende Ungleichheit beseitigt
und das Erkrankungsmanagement im gesamten Bundesgebiet optimiert und
vergleichbar gemacht.
Regelmäßige Blutzuckerwertkontrolle vermindert
Diabetesfolgeschäden
"Die Blutzuckerselbstmessung ist ein unabdingbarer Bestandteil im
Erkrankungsmanagement von Menschen, die an jedweder Form von Diabetes
mellitus leiden." erläutert Univ.-Prof. Dr. Thomas C. Wascher, von
der 1. Medizinischen Abteilung des Hanuschkrankenhauses und Präsident
der Österreichischen Diabetes Gesellschaft. Das Risiko von
Herzinfarkt, Schlaganfall, Amputation und Erblindung sowie von
anderen Diabetesfolgeschäden kann durch einen sich im Rahmen
bewegenden Blutzuckerwert vermindert werden. Dieser Wert wird von den
Betroffenen selbst mittels Blutzuckermessstreifen überwacht. Je
regelmäßiger diese Kontrolle stattfindet, desto besser funktioniert
das Management des Blutzuckerwerts.
Bisher sehr unterschiedliche Versorgung durch die verschiedenen
Krankenkassen
Die Kostenübernahme für diese Teststreifen wurde bis dato von
Bundesland zu Bundesland und von Versicherungsträger zu
Versicherungsträger unterschiedlich gehandhabt. Nachdem die
Bürgerinnen und Bürger Österreichs keine Möglichkeit haben sich ihren
Versicherungsträger auszusuchen bzw. kaum den Wohnort wechseln
würden, um ihre medizinische Versorgung zu verbessern, war das im
Sinne der Versorgungsgleichheit und -gerechtigkeit keine optimale
Situation.
Die neue Vereinbarung
Die Österreichische Diabetes Gesellschaft und der Hauptverband der
Sozialversicherungen konnten nun eine österreichweit einheitliche
Regelung vereinbaren, die Diabetes-PatientInnen mit einer ökonomisch
und medizinisch sinnvollen Anzahl von Blutzuckerteststreifen
versorgt. Alle Sozialversicherungsträger in Österreich statten, je
nach Therapie, PatientInnen mit der gleichen Menge aus. Auch
DiabetikerInnen, die nicht mit Insulin behandelt werden, erhalten nun
Teststreifen, wenn sie eine Diabetesschulung absolviert haben.
"Mit dieser Vereinbarung wurde ein wichtiger Schritt zu einer
flächendeckend vergleichbaren, optimierten Versorgung von Menschen
mit Diabetes in Österreich gesetzt. Damit wird in Zukunft
sichergestellt, dass für Menschen, die in Österreich an Diabetes
mellitus leiden, unabhängig von Wohnort und Versicherungsträger,
dieser so wichtige Bestandteil ihrer Therapie in ausreichendem Ausmaß
verfügbar ist." betont Wascher.
Österreichische Diabetes Gesellschaft (ÖDG)
Die Österreichische Diabetes Gesellschaft (ÖDG) ist die
ärztlich-wissenschaftliche Fachgesellschaft der österreichischen
Diabetes-ExpertInnen. Ordentliche Mitglieder der Gesellschaft sind
ÄrztInnen und wissenschaftlich einschlägig orientierte
AkademikerInnen. Assoziierte Mitglieder sind DiabetesberaterInnen und
DiaetologInnen. Die Österreichische Diabetes Gesellschaft sieht es
als ihre Aufgabe, die Gesundheit und Lebensqualität von Menschen mit
Diabetes mellitus zu verbessern. Sie setzt sich daher für die
Anliegen der Betroffenen ein. Sie fordert und fördert die stetige
Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus. Sie
unterstützt die Forschung und verbreitet wissenschaftliche
Erkenntnisse aller den Diabetes berührenden Fachgebiete sowohl zur
Verbesserung der medizinischen Betreuung als auch zur bestmöglichen
Vorbeugung von Neuerkrankungen.
Die Presseaussendung sowie Fotomaterial finden Sie unter:
http://www.ots.at/redirect/publichealth2
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ODG






