- 27.08.2015, 10:30:27
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FORMAT: Ex-Justizminister Böhmdorfer streitet für Haider-Erben vor Gericht
Schadenersatzansprüche des Landes Kärnten „verjährt“
Utl.: Schadenersatzansprüche des Landes Kärnten „verjährt“ =
Wien (OTS) - In der Schadenersatzklage der Kärntner Landesholding
haben sich die beklagten Haider-Erben einen prominenten Mitstreiter
geholt. Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer ist deren Rechtsanwalt im
Zivilverfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt. Das berichtet das
Wirtschaftsmagazin FORMAT in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe.
Die Landesholding hat die Witwe Claudia Haider sowie deren Töchter
Ulrike und Cornelia auf 600.000 Euro Schadenersatz geklagt und will
vollen Zugriff auf den wertvollen Immobilienbesitz im Kärntner
"Bärental". Die Ansprüche basieren auf rechtskräftige Urteile im
Strafverfahren Birnbacher, wo es um Kickback-Zahlungen nach dem
Verkauf der Hypo Group Alpe-Adria an die Bayerische Landesbank geht.
"Jörg Haider setzte keine rechtswidrigen Handlungen, so dass auch
keine Kausalität für einen allfälligen Schaden der Klägerin gegeben
ist", schreibt Böhmdorfer in der FORMAT exklusiv vorliegenden
Klagebeantwortung vom 31. Juli 2015. "Die Klägerin zitiert in ihrer
Klage lediglich einzelne Feststellungen aus dem Strafurteil des
Landesgerichts Klagenfurt vom 1. Dezember 2012 und führt nicht aus,
woraus sich der behauptete Schaden ergeben soll." Aus Sicht des
Landes Kärnten ist der Böhmdorfer-Schriftsatz ein starkes Stück, denn
Haider gilt als maßgeblicher Verursacher des milliardenschweren
Hypo-Debakels und den daraus resultierenden finanziellen Problemen
des Landes Kärnten.
Zudem schreibt Haider-Anwalt Böhmdorfer, dass sein "Einwand der
Verjährung" die Klage überhaupt sinnlos mache. "Da
Schadenersatzansprüche in drei Jahren verjähren und das angebliche
rechtswidrige Verhalten von Jörg Haider im Jahr 2008 gesetzt worden
ist, sind die gegenständlichen Ansprüche der Klägerin bereits
verjährt." Ob Böhmdorfer mit seiner Argumentation durchkommt, muss
das Landesgericht Klagenfurt entscheiden.
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