- 26.08.2015, 12:13:05
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NEOS: RH-Bericht zeigt weitere Notwendigkeit von Reformen im Beamtenpensionsrecht
Gerald Loacker: "Die Lehrerpensionen sind nur weiteres Symptom eines nicht finanzierbaren Pensionssystems"
Utl.: Gerald Loacker: "Die Lehrerpensionen sind nur weiteres Symptom
eines nicht finanzierbaren Pensionssystems" =
Wien (OTS) - "Es ist immer wieder beeindruckend welche
Pensionsprivilegien durch den Rechnungshof aufgezeigt werden. Die
Einsicht der zuständigen Verantwortlichen scheint sich aber in
Grenzen zu halten. Das was hier zu Tage tritt, ist eine Verhöhnung
der jungen Generation, die das Pensionssystem aufrechterhält und
zeigt die Notwendigkeit weiterer Reformen im Beamtenpensionsrecht",
kommentiert NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker den heutigen
Rechnungshofbereicht zu den Landeslehrerpensionen. "73 Prozent aller
Ruhestandsversetzungen geschehen aufgrund der Hacklerregelung. Nur
drei Prozent aller Landeslehrer gingen zum gesetzlichen Antrittsalter
in Pension. Die Kosten von zwei Milliarden für dieses
Klientel-Zuckerl zeigen, dass es hier nicht um geringe Summen geht,
sondern konsequent Privilegien auf Kosten der Allgemeinheit und der
Jungen verteilt werden", zeigt sich Loacker von der schamlosen
Privilegienpolitik des Bundes und der Länder erzürnt.
"Auch wenn es in den letzten Jahren Maßnahmen bei der Hacklerpension
gab, werden diese Maßnahmen nicht ausreichen. Bei den Lehren
verschieben sich die Pensionsantritte aufgrund der Hacklerregelung
nur zwei Jahre nach hinten. Die Einsparungen dadurch werden sich in
Grenzen halten. Eine nachhaltige Sanierung des Pensionssystems ist
mit solchen Alibi-Reformen jedenfalls nicht möglich", verweist
Loacker auch auf den nicht-öffentlichen Pensionsbereich, in dem
weitere Einschränkungen solcher Frühpensionierungsmöglichkeiten
deutlich gemacht werden. "Die Lehrerpensionen sind hier nur ein
weiteres Symptom eines nicht finanzierbaren Pensionssystems."
"Neben der Einschränkung von Frühpensionierungsmöglichkeiten müssen
auch Maßnahmen zum Erhalt der langfristigen Arbeitsfähigkeit, zur
Steigerung des Pensionsantrittsalters und eines gesunden Altern in
Beschäftigung gewährleistet werden", fordert Loacker. "Dass laut
Rechnungshof weder ein Krankenstandsmonitoring noch
Unterstützungsmaßnahmen zur Stärkung und Erhaltung der
Arbeitsfähigkeit angeboten wurden, zeigt den enormen Reformbedarf im
Bereich der öffentlich Bediensteten. Der Bund und insbesondere die
Länder sind hier als Dienstgeber in die Pflicht zu nehmen."
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