• 24.08.2015, 09:43:49
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  • OTS0019 OTW0019

Mitterlehner: Mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei der 24-Stunden-Betreuung

Neue Verordnung mit Standes- und Ausübungsregeln für Vermittlungsagenturen in öffentlicher Begutachtung -

Utl.: Neue Verordnung mit Standes- und Ausübungsregeln für
Vermittlungsagenturen in öffentlicher Begutachtung - =

Wien (OTS/BMWFW) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat die
Verordnung über die Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation
von Personenbetreuung in die öffentliche Begutachtungsphase versandt.
"Damit schaffen wir klare Rahmenbedingungen und mehr Transparenz für
die Tätigkeit von Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung.
In der Praxis werden davon sowohl die Personenbetreuer als auch die
betreuungsbedürftigen Menschen profitieren", sagt Mitterlehner. Die
Verordnung fußt auf der jüngsten Gewerbeordnungs-Novelle, mit der das
freie Gewerbe der "Organisation von Personenbetreuung"
(Vermittlungsagenturen) geschaffen wurde.

Die neuen Verhaltensregeln für das freie Gewerbe umfassen die
Erweiterung der Informationspflichten in Werbung und Geschäftsverkehr
sowie die Regelung des Verhältnisses zwischen Vermittlungsagentur und
Personenbetreuer (Aufklärungspflichten des Vermittlers, schriftlicher
Organisationsvertrag mit festgelegten Mindestanforderungen).
Ebenfalls klar geregelt wird das Verhältnis zwischen
Vermittlungsagentur und betreuungsbedürftiger Person (Erhebung des
Betreuungsbedarfs, Aufklärung über die Tätigkeiten und Pflichten der
Personenbetreuer, Mindestinhalte des Vermittlervertrags).

Das Wirtschaftsministerium hat die neuen Ausübungs- und Standesregeln
gemeinsam mit dem Sozialministerium, der Wirtschaftskammern
Österreich und mit Vertretern der Vermittlungsbranche (Caritas,
Hilfswerk) erarbeitet.

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