• 19.08.2015, 10:39:23
  • /
  • OTS0047 OTW0047

AUVA-Rechnungsabschluss 2014: Jährlicher Einnahmensentfall von über 90 Millionen Euro

Wien (OTS) - Vom Gesetz vorgeschriebene systemfremde Leistungen sowie
gesetzliche Beitragssatzsenkung verursachen erstmalig substanziellen
Bilanzverlust; Unfallprävention weiterhin zentrale Aufgabe für
Kostenreduktion

Mitte des vorigen Jahres hat der Gesetzgeber eine Senkung des
Beitragssatzes zur Unfallversicherung von 1,4 auf 1,3 Prozent
vorgenommen. So ist zwar der Pflichtbeitrag, den die Unternehmen an
die AUVA zahlen, gesunken, der AUVA fehlen damit aber über 90
Millionen Euro Einnahmen jährlich.

Der Einnahmensentfall verschärft sich durch gesetzlich
vorgeschriebene systemfremde Ausgaben, die die AUVA zu leisten hat.
Darüber hinaus wird die AUVA gezwungen, die Leistungen der
Krankenkassen, die nach Arbeitsunfällen erbracht werden,
überproportional abzugelten.

Folglich verzeichnete die AUVA im Jahr 2014 erstmals einen
Bilanzverlust von rund 14 Millionen Euro. 2013 konnte die AUVA noch
einen Gewinn von 28 Millionen Euro verzeichnen.

Dabei stiegen die Aufwendungen nur um 2,5 Prozent, hingegen sind die
Erträge im Vergleich zum Jahr 2013 um 0,7 Prozent gesunken. Die
höchsten Ausgaben entfallen mit rund 492 Millionen Euro auf den
Bereich der Rentenleistungen. Als weitere große Positionen können mit
430 Millionen Euro die Kosten für die Unfallheilbehandlung, mit 90
Millionen Euro die Ausgaben für die Rehabilitation sowie mit 73
Millionen Euro die Ausgaben für die Prävention genannt werden.

Die Unfallprävention bleibt eine zentrale Aufgabe der AUVA. Denn
bereits in den vergangenen Jahren konnten die Unfallzahlen dank der
intensiven Aufklärung durch die AUVA erheblich gesenkt werden. Dies
wirkt sich positiv auf die Kosten-Nutzenrechnung aus. So erspart 1
eingesetzter Euro 3 bis 4 Euro in der Unfallheilbehandlung, in der
Rehabilitation sowie in der Berentung.

Der Rechnungsabschluss 2014 wird der Generalversammlung im Dezember
2015 vorgelegt.

Über die AUVA:

Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert: 2,9 Millionen
unselbständig Erwerbstätige, 0,5 Millionen selbständig Erwerbstätige
sowie 1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom Kindergarten bis zum
Studienabschluss. Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als gesetzliche
Unfallversicherung fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der
Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der
AUVA, denn die Verhütung von Unfällen und die Vorbeugung von
Berufskrankheiten senken die Kosten für die drei weiteren
Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle
Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel